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Bankkarte gestohlen: Eine Bankkarte wird aus einer Handtasche entwendet Foto: KI generiert

Bankkarte gestohlen Das solltest du bei Kartendiebstahl beachten

Karte(n) so schnell wie möglich sperren lassen. Nur so vermeidest du finanzielle Schäden. Hier erfährst du, was du beachten solltest.

Bankkarte gestohlen: Short Facts im Überblick

  • Sofort sperren: Rufe den zentralen SperrNotruf 116 116 (aus dem Ausland +49 116 116) an oder sperre die Karte im OnlineBanking oder in der SparkassenApp.
  • Benötigte Angaben: Persönliche Daten + IBAN bzw. Kontonummer und BLZ oder Kreditkartennummer + Herausgeber (z. B. Mastercard, Visa).
  • Polizei informieren: Bei Diebstahl schnellstmöglich Strafanzeige erstatten – nur so wird die Karte im KUNOSystem (KartenSperrdienst für SEPALastschrift) vermerkt.
  • Kontobewegungen prüfen: In den kommenden Wochen alle Kontobewegungen und Kreditkartenabrechnungen sorgfältig kontrollieren; unberechtigte Buchungen sofort der Sparkasse/Bank melden.
  • Ersatzkarte beantragen: Nach Sperrung eine neue Karte in der Filiale oder über das OnlineBanking bestellen. 

Bankkarte gestohlen: Die ersten Schritte


Wenn du feststellst, dass deine Sparkassen-Card/ oder Kreditkarte nicht mehr da ist, solltest du sofort handeln. Denn wenn sie gestohlen wurde, versuchen Kriminelle schnellstmöglich, damit Geld zu erbeuten – indem sie Geld abheben oder einkaufen. Vielleicht wurde zuvor am Geldautomaten, beim Bezahlen an der Kasse oder im Restaurant deine PIN ausgespäht, ohne dass du es bemerkt hast (siehe dazu unseren Artikel zum Thema Shoulder Surfing). Also musst du dich sputen. Wir sagen dir, welche Schritte bei Verlust oder Diebstahl jetzt nötig sind.

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Umgehend Sperr-Notruf kontaktieren

„Die Sperrung von Sparkassen-Card oder Kreditkarte geht schnell und einfach durch einen Anruf beim zentralen Sperr-Notruf unter 116 116. Wer sich im Ausland befindet, fügt die Vorwahl für Deutschland hinzu, wählt also +49 116 116. Darüber ist auch die Sperrung des Online-Bankings und der Sparkassen-App möglich. Selbstverständlich geht dies auch in einer unsere 100 Filialen“, sagt Myra Adeniyi vom Kompetenzcenter Betrugsprävention der Hamburger Sparkasse (Haspa). 

Für die Kartensperrung benötigst du – neben den Daten zu deiner Person – auch die IBAN (Internationale Bankkontonummer) oder die Kontonummer und Bankleitzahl beziehungsweise Kreditkartennummer und Kreditkartenherausgeber (also z. B. Mastercard oder Visa). Gut wäre, auch die Kartenfolgenummer deiner Debitkarte/Girocard zu kennen. Dazu findest du unten weitere Informationen.

Die Karte kann übrigens auch über das Online-Banking und in der App Sparkasse gesperrt werden. Bei der Gelegenheit: Kennst du schon Card Control? Damit kannst du die Einsatzmöglichkeiten deiner Sparkassen-Card (Debitkarte) und Sparkassen-Kreditkarte flexibel selbst bestimmen – auch für die digitale Version der Karte(n).  

Bei Diebstahl: Strafanzeige erstatten

Ganz wichtig: Bei Diebstahl deiner Karte solltest du zügig Anzeige bei der Polizei erstatten. Falls du denkst: „Das mit der Strafanzeige mache ich in den nächsten Tagen, das ist ja nicht so wichtig“, dann irrst du dich gewaltig. „Denn die Karte sollte auch für das elektronische Lastschriftverfahren gesperrt werden – und das kann nur die Polizei. Also ist auch hier schnelles Handeln erforderlich“, mahnt Julia Kühl vom Landeskriminalamt Hamburg (LKA). „Nehmen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Legitimation mit. Außerdem benötigen wir die IBAN (Internationale Bankkontonummer) oder die Kontonummer und Bankleitzahl sowie die Kartenummer der Debitkarte oder Girokarte beziehungsweise Kreditkartennummer und den Kreditkartenherausgeber, also z. B. Mastercard oder Visa.“

Was ist die KUNO-Sperrung?

Wenn du die Strafanzeige bei der Polizei erstattest, lässt du die gestohlene Karte von der Polizei ausdrücklich auf die KUNO-Liste setzen. Denn über den Sperr-Notruf wird zwar die Karte für Zahlungen mit PIN-Freigabe (inklusive Abhebungen am Geldautomaten) gesperrt, aber es gibt auch Geschäfte und Ladenketten, bei denen Zahlungen mit Unterschrift im Lastschriftverfahren freigegeben werden. Dabei werden lediglich die Kontodaten für den anschließenden Zahlungsverkehr über die Karte abgerufen.

Eine Online-Autorisierung durch die kartenausgebende Bank oder Sparkasse erfolgt in diesem Fall leider nicht. Die Person mit der Karte unterschreibt den Beleg – und fertig. Deshalb ist es wichtig, dass die entsprechenden Firmen die Information bekommen, dass diese Karte gestohlen wurde und somit über deren Kassensysteme kein Zahlungsvorgang mehr ausgelöst wird. Dafür muss die Karte aber aktiv von der Polizei auf die KUNO-Liste gesetzt werden.

Die Abkürzung KUNO steht für die etwas sperrige Bezeichnung „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“. Zu dieser Initiative haben sich Polizei und Handelsunternehmen zusammengeschlossen, um einen „Karten-Sperrdienst für SEPA-Lastschriftzahlungen“ zu ermöglichen. Jeden Monat liefert die Polizei bundesweit rund 10.000 Meldungen über gesperrte Karten an den Handel. „Nur die Polizei ist berechtigt, an die zentrale Meldestelle Kartensperrungen für das KUNO-System weiterzugeben“, betont die LKA-Beamtin Kühl. 

Was ist die Kartenfolgenummer?

Für die Kartensperre über KUNO brauchst du die oben genannten Daten sowie die Kartenfolgenummer der Debitkarte/Girocard (früher: EC-Karte). Denn mit dieser einstelligen Nummer lässt sich eine Karte eindeutig identifizieren, wenn zu einem Konto mehrere Karten gehören.

Du denkst jetzt vielleicht:

  • „Für mein Konto gibt es nur diese eine Debitkarte, deshalb gibt es dafür keine Kartenfolgenummer.“ Falsch!
  • „Weil es nur eine Karte fürs Konto gibt, weiß ja die Polizei, um welche Karte es geht. Dann ist die Kartenfolgenummer überflüssig.“ Falsch! 

Auf dem Bild siehst du die Kartenfolgenummer in unterschiedlichen Darstellungen auf Kontoauszügen. Grüner Kasten = Einkäufe, blauer Kasten = Abhebungen am Geldautomaten. Angezeigt werden Datum und Uhrzeit der Zahlung, ggf. Ablaufdatum der Karte.

Bankkarte gestohlen: Die Darstellung der Kartenfolgenummer
Foto: Torsten Borchers

Wo finde ich die Kartenfolgenummer?

„Die Kartenfolgenummer steht nicht auf der Karte selbst. Sie ist zum Beispiel auf Kontoauszügen oder auf den Zahlungsbelegen zu finden, bei denen die Karte eingesetzt wurde“, erläutert Haspa-Mitarbeiterin Adeniyi. „Natürlich kann sie auch bei uns oder dem jeweiligen Geldinstitut erfragt werden.“

Auch wenn es für dein Konto nur diese eine Karte gibt, braucht die Polizei die Kartenfolgenummer, wenn die Karte in KUNO gesperrt werden soll. Denn die von der Polizei eingegebene Sperre über die KUNO-Liste ist zunächst nur 10 Tagen gültig. Nur durch die Eingabe bzw. Ergänzung der Kartenfolgenummer kann die Karte dauerhaft gesperrt werden. 

Du hast diese Nummer gerade nicht zur Hand? Kein Problem: Mit der sogenannten Sperrbestätigungsnummer, die du von der Polizei bei der Aktivierung der KUNO-Sperre bekommst, wird nicht nur die eingegebene Sperre dokumentiert, sondern du kannst damit auch online beim KUNO Sperrdienst die Kartenfolgenummer nachmelden. Allerdings nicht in den Bundesländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Dort ist das Nachmelden der Kartenfolgenummer nur direkt über die Polizei selbst möglich. In dem Fall wendest du dich am besten an die Polizeidienststelle, wo du auch die Strafanzeige erstattest hast.

Kontobewegungen prüfen

Wenn deine Karte gestohlen wurde, solltest du unbedingt in den nächsten Wochen sehr aufmerksam deine Kontoumsätze und Kreditkartenabrechnungen prüfen. Das solltest du eh regelmäßig tun, aber in diesem Fall eben besonders gründlich. Falls du Buchungsvorgänge entdeckst, die du nicht selbst getätigt hast, informiere umgehend deine Bank und/oder das Kreditkartenunternehmen. Je schneller unberechtigte Umsätze gemeldet werden, desto einfacher lassen sie sich klären. Im Online-Banking geht das ganz unkompliziert.

Normalerweise kannst du fehlerhafte Buchungen und Lastschriften innerhalb von 8 Wochen zurückholen. Bei unberechtigten Verfügungen mit deiner gestohlenen/verlorenen Sparkassen-Card im elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) hast du sogar 13 Monate Zeit, um die Lastschrift zu retournieren, wenn die Karte zum Verfügungszeitpunkt gesperrt war.

Kennst du schon den Kontowecker? Damit hast du rund um die Uhr eine automatische Kontrolle von Kontoständen und Umsätzen – auch zu Sparkassen-Cards und Kreditkarten.

Ersatzkarte beantragen

Nach der Sperrung solltest du eine neue Karte beantragen. Denn die bisherige Karte bleibt in der Regel dauerhaft gesperrt und kann nicht wieder aktiviert werden. Falls du eine digitale Karte in deiner Smartphone-Wallet hinterlegt hast, wird diese durch die Kartensperre automatisch gelöscht. Sobald du eine neue Karte hast, kannst du sie in der Wallet hinterlegen.

Checkliste für den Notfall

AktionWo / Wie ?Schützt vor…
Sperr-NotrufTel. 116 116Abhebungen mit PIN und am Geldautomaten
KUNO-SperrePolizeidienststelle vor OrtZahlungen mit Unterschrift im Handel
Konto-CheckOnline-Banking/ App / KontoauszügeUnberechtigte Abbuchungen

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FAQ: Häufige Fragen zum Verlust bzw. Diebstahl deiner Bankkarte

Welche Angaben werden für die Sperrung benötigt?


Neben deinen persönlichen Daten brauchst du entweder deine IBAN bzw. Kontonummer + Bankleitzahl oder die Kreditkartennummer + den Herausgeber (z. B. Mastercard oder Visa).

Was passiert mit meiner digitalen Karte in der Wallet?



Die digitale Karte wird nach der Sperrung automatisch in der Wallet gelöscht.

Muss ich bei Diebstahl sofort die Polizei informieren?



Ja, das ist ratsam. Eine Strafanzeige ist zwingend erforderlich, damit die Karte im KUNOSystem (KartenSperrdienst für SEPALastschrift) vermerkt wird. Ohne Polizeimeldung könnte die Karte im Lastschriftverfahren weiter genutzt werden. Allerdings haftest du für den Missbrauch nicht, wenn die Karte über den Sperr-Notruf gemeldet wurde. 

Was bedeutet KUNO und warum ist das wichtig?



KUNO steht für Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen. Die Polizei meldet gesperrte Karten an die angeschlossenen Handelsunternehmen, sodass auch Lastschriften, die nur eine Unterschrift erfordern, blockiert werden.

Was ist eine Kartenfolgenummer?


Die Kartenfolgenummer ist eine einstellige Kennziffer, die jede Karte (Debitkarte/Girocard/EC-Karte) eindeutig identifiziert – selbst wenn nur eine Karte zu deinem Konto gehört.

Wo finde ich die Kartenfolgenummer?


Die Kartenfolgenummer ist eine einstellige Kennziffer. Sie steht nicht auf der Karte, sondern auf Kontoauszügen, Zahlungsbelegen oder kann bei deiner Sparkasse oder Bank erfragt werden.

Brauche ich die Kartenfolgenummer für die KUNO-Sperrung?


Ja. Ohne die Kartenfolgenummer ist die Sperre nur zehn Tage gültig. Mit ihr wird die Karte dauerhaft gesperrt.

Wie kann ich die Kartenfolgenummer nachmelden, wenn ich sie nicht sofort habe?


Die Polizei stellt dir eine SperrbestätigungsNummer aus. Damit kannst du die Kartenfolgennummer online beim KUNOSperrdienst nachtragen (außer in den Bundesländern Bremen, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, RheinlandPfalz, Sachsen und Thüringen, wo du dich erneut an die Polizeidienststelle wenden musst).

Worauf sollte ich nach der Sperrung bei meinem Konto achten?


Prüfe in den folgenden Wochen deine Kontoumsätze und Kreditkartenabrechnungen besonders aufmerksam. Unbekannte Buchungen meldest du sofort deiner Sparkasse/Bank bzw. dem Kreditkartenunternehmen – im OnlineBanking lässt sich das unkompliziert erledigen.

Wie lange habe ich Zeit, unberechtigte Buchungen zurückzuholen?


Für reguläre Buchungen gilt eine Frist von bis zu acht Wochen. Bei unberechtigten Abbuchungen hast du sogar bis zu 13 Monate Zeit, die Buchung zu retournieren.

Wie beantrage ich eine Ersatzkarte?


Nachdem die alte Karte gesperrt ist, bestellst du eine neue Karte entweder in deiner Filiale oder über das OnlineBanking. Nach Erhalt der neuen Karte kannst du sie auch digital in die Wallet einbinden.