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Erbe ausschlagen: Was bedeutet das?
In einem Todesfall geht gemäß der gesetzlichen Erbfolge eine Erbschaft automatisch auf die Erb:innen über. Eine Erbschaft muss also nicht aktiv angenommen werden. Wenn du allerdings die dir zustehende Erbschaft nicht annehmen möchtest, hast du die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Mit der Erbausschlagung verzichtest du dann auf die Rechte und Pflichten, die mit dem Erbe verbunden sind. Das bedeutet, du erhältst kein Vermögen, aber du musst auch keine möglichen Schulden übernehmen. Im Falle der Erbausschlagung geht das Erbe dann an die nächste Person in der gesetzlichen Erbfolge über.

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Wann macht es Sinn, eine Erbschaft auszuschlagen?
Du bist nicht dazu verpflichtet, ein Erbe anzutreten. Dieses Recht, zu der Hinterlassenschaft nein zu sagen, soll Erb:innen schützen. Denn im Falle einer Erbschaft erhältst du nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden der verstorbenen Person. Für diese Schulden haftest du dann mit deinem Privatvermögen.
Deshalb gibt es beim Erbe Ausschlagen verschiedene Szenarien, in denen es sinnvoll sein kann, eine Erbschaft auszuschlagen.
Erbe ausschlagen: Wie funktioniert die Ausschlagung formal?
Um ein Erbe auszuschlagen, muss der Erbe oder die Erbin persönlich beim Nachlassgericht vorstellig werden und sich ausweisen. Es ist nicht möglich, ein Erbe am Telefon oder mit einem formlosen Schreiben auszuschlagen. Die Ausschlagung des Erbes kann dabei sowohl am Nachlassgericht beim letzten Wohnsitz des Erblassers oder der Erblasserin, oder am Wohnsitz der Erb:innen vorgenommen werden, muss aber persönlich geschehen.

Welche Frist gilt beim Erbe ausschlagen – und wann beginnt sie?
Die Fristen einer Erbausschlagung betragen 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. In dieser Zeit kannst du dich entscheiden, ein Erbe anzunehmen oder ein Erbe auszuschlagen. In der Regel beginnt die Frist mit dem Todesdatum des Erblassers oder der Erblasserin. Kannst du aber nachweisen, dass du erst später Kenntnis über den Tod erlangt hast, läuft die Frist ab diesem Kenntniszeitpunkt. Eine Ausnahme besteht, wenn der oder die Erblasser:in im Ausland gelebt hat: Dann beträgt die Frist zum Erbe ausschlagen 6 Monate.
Das kostet die Erbausschlagung
Die Ausschlagung einer Erbschaft muss von eine:r Notar:in oder dem Nachlassgericht beurkundet werden, weshalb grundsätzlich persönliches Erscheinen unter Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich ist. Die Grundgebühr für eine Erbausschlagung bei überschuldetem Nachlass beträgt in Hamburg beispielsweise 30 €. Diese Gebühr muss die Person tragen, die das Erbe ausschlagen möchte.
Erbe ausschlagen: Diese Formulare und Unterlagen sind nötig
Wenn du ein Erbe ausschlagen möchten, benötigst du in jedem Fall folgende Unterlagen:
- Deinen gültigen Personalausweis oder deinen gültigen Reisepass
- Das Anschreiben vom Nachlassgericht
- Das Formular für die Erbausschlagung
Auch eine Sterbeurkunde des Erblassers oder der Erblasserin, sowie Informationen zu anderen Erb:innen und Kindern können dem Nachlassgericht hilfreich sein.
Fazit: Ausschlagung ist ein Schutzmechanismus – mit klaren Regeln.
Eine Erbausschlagung gibt Erb:innen die Möglichkeit, eine unerwünschte Erbschaft abzulehnen. Die Ausschlagung ergibt vor allem dann Sinn, wenn der Nachlass überschuldet ist. Wenn du in Erwägung ziehst, eine Erbschaft auszuschlagen, solltest du bis zum Termin der Ausschlagung bedacht und überlegt vorgehen. Dazu zählt auch, dass du nicht vorschnell einen Erbschein beantragst, denn dann kann es sein, dass die Erbschaft als angenommen zählt und du dein Ausschlagungsrecht verlierst.
Warum die rechtzeitige Nachlassplanung wichtig ist
Die Regelung des Nachlasses ist eine wichtige und persönliche Angelegenheit, die man nicht auf die lange Bank schieben sollte. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag kannst du deinen letzten Willen festlegen und deinen Angehörigen Klarheit und Sicherheit geben, ohne auf die gesetzliche Erbfolge angewiesen zu sein. Je nach Lebenssituation und Wünschen kann die passende Form der Nachlassregelung gewählt werden. Und für mehr Informationen zu Themen wie der Vorsorgevollmacht, Bestattungskosten und Testamentsvollstreckung, lies weiter.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich ein Erbe ausschlagen?
Innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls.
Warum sollte man ein Erbe ausschlagen?
Wenn Schulden oder Risiken bestehen oder du das Erbe nicht annehmen möchtest.
Wo muss ich das Erbe ausschlagen?
Beim zuständigen Nachlassgericht oder über eine:n Notar:in.
Welche Kosten entstehen?
Rund 30 € beim Gericht – ggf. mehr beim Notar oder der Notarin.
Was passiert nach der Ausschlagung?
Das Erbe geht an die nächste Person in der gesetzlichen Erbfolge.