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Krankengeld: Wie lange es dir zusteht

Krangengeld: Eine junge Frau liegt verschnupft im Bett Pexels / Andrea Piacquiado

Eine lange Krankheit ist meist eine Herausforderung für den Körper und den Geist. Damit du dir wenigstens um deine Finanzen keinen Kopf machen musst, steht dir die Zahlung von Krankengeld zu. Was du dabei beachten musst und wie lange es dir zusteht, erfährst du in diesem Artikel.

Krankengeld: Was ist das eigentlich? 

Wenn du schwer erkrankst, ist Arbeiten eins der letzten Dinge, für die du einen Kopf hast. Doch was ist mit dem Gehalt? Als Arbeitnehmer:in musst du dir erstmal keine Gedanken um deine Finanzen machen. Denn in den ersten 6 Wochen der Erkrankung zahlt dein:e Arbeitgeber:in dein Gehalt weiter. Danach springt deine Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Doch was steckt dahinter und was gilt es zu beachten?

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

In den ersten 6 Wochen deiner Krankheit erhältst du eine Entgeltfortzahlung von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin in Höhe deines vollen Gehalts. Als finanzielle Unterstützung für die Zeit danach gibt es das sogenannte Krankengeld. Doch in welchen Fällen kommt die Zahlung von Krankengeld infrage?

  • Du bist länger als 6 Wochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig und dein:e Arbeitgeber:in zahlt nicht mehr. 
  • Du wirst in einem Krankenhaus oder einer stationären Reha behandelt, ohne dass du weiterhin Gehalt beziehst.
  • Du bist noch in den ersten 4 Wochen in deinem neuen Job und wirst krank. Dann muss dein:e Arbeitgeber:in dein Gehalt nicht zahlen und du erhältst in der Regel Krankengeld.

Was du auf jeden Fall beachten musst, um Anspruch auf Krankengeld zu haben, ist, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche, nachdem du bei deiner Ärzt:in warst, bei der Krankenkasse eintrifft. Ansonsten ruht dein Anspruch auf Krankengeld und dir entstehen finanzielle Nachteile.

Krangengeld: Ein kranker Mann sitzt auf dem Bett und hält sich erschöpft die Stirn
Pexels / Andrea Piacquiado

Krankengeld auch für Begleitpersonen

Wenn du Familienangehörige bei einem Krankenhausaufenthalt begleiten musst, hast du ebenfalls Anspruch auf Krankengeld. Damit dieser Anspruch zustande kommt, muss die zuständige Ärzt:in allerdings bescheinigen, dass eine Begleitperson vonnöten ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Patient:innen sich nicht mehr richtig verständigen können oder eine geistige Behinderung vorliegt. Wenn du deiner Krankenkasse die Bescheinigung vorlegst, dass deine Mitaufnahme im Krankenhaus medizinisch notwendig war, hast du Anspruch auf Krankengeld.

Krankengeld: Wie viel wird gezahlt?

Nach den ersten 6 Wochen deiner Arbeitsunfähigkeit, in denen du von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin weiterhin deine Entgeltfortzahlung bekommst, wird ab der 7. Woche das Krankengeld für jeden Kalendertag gezahlt, an dem du krankgeschrieben bist. Es richtet sich nach der Höhe deines regelmäßigen Einkommens. 

Der Anspruch auf Krankengeld beträgt dabei 70 % von deinem Bruttoeinkommen, allerdings maximal 90 % vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden dabei berücksichtigt. Zusätzlich ist das Krankengeld im Jahr 2024 auf einen gesetzlichen Wert von 120,75 € begrenzt.

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Von der Höhe des Krankengeldes, das dir zusteht, werden noch Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung abgezogen. Für dich bedeutet das also, dass du mit Krankengeld etwas weniger Geld zur Verfügung hast, als wenn du arbeitest. 

Es kann also gut sein, dass wenn sich deine Arbeitsunfähigkeit über mehrere Monate erstreckt, es finanziell eng wird. Insbesondere dann, wenn du zu Medikamenten und Hilfsmitteln größere Anteile zuzahlen musst. Einen zusätzlichen Schutz gegen dieses finanzielle Risiko bietet beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit zahlt. Die Versicherung springt dann in der Regel nach 6 Monaten Krankheit ein und zahlt eine zusätzliche Rente.

Krankengeld: wie lange steht es Patient:innen zu?

Bei der Frage, wie lange dir bei einer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zusteht, gibt es mehrere Punkte zu beachten. Pauschal lässt sich sagen, dass du wegen derselben Krankheit die Zahlungen für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren erhältst. Solltest du in der Zwischenzeit an einer anderen Krankheit leiden und eine Arbeitsunfähigkeit eintreten, beginn ein neuer Dreijahreszeitraum.

Jedoch steht dir nur dann ohne Unterbrechung Krankengeld zu, wenn deine Ärzt:in dich auch ohne Unterbrechung arbeitsunfähig schreibt. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich. Das bedeutet: allerspätestens an dem Werktag, nachdem deine Krankschreibung endet, musst du wieder zum Arzt oder zur Ärztin. Denn eine Lücke in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann zu einer Beendigung des Anspruchs auf Krankengeld führen und finanzielle Nachteile für dich mit sich bringen.

Krankengeld: Darf ich in den Urlaub?

Wenn du krank bist oder Krankengeld beziehst, darfst du alle Unternehmungen anstellen, die deiner Genesung nicht schaden. Dazu zählt auch Urlaub. Wenn dein Reiseziel außerhalb der EU liegt, muss deine Krankenkasse zwar zustimmen, Reisen innerhalb der EU stellen kein Problem dar. Wenn du ins Ausland in den Urlaub fliegen möchtest, solltest du in jedem Fall deiner Ärzt:in Bescheid geben und dir bescheinigen lassen, dass die Auszeit deiner Genesung nicht im Wege steht. Achte außerdem, dass während deiner Reise keine Behandlungen anstehen, an denen musst du nämlich teilnehmen, um deinen Anspruch auf Krankengeld zu wahren.