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Was ist eine Bürgschaft?
Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen 3 Parteien: dem oder der Schuldner:in, dem oder der Gläubiger:in und der bürgenden Person. Diese verspricht dabei dem oder der Gläubiger:in: „Wenn die in Schuld stehende Person nicht zahlt, übernehme ich die Schulden.“ Geregelt ist das Ganze in § 765 BGB. Wichtig: Nur die bürgende Person verpflichtet sich, der oder die Gläubiger:in muss dafür keine Gegenleistung erbringen. Es gibt verschiedene Formen, die sich vor allem darin unterscheiden, wann und wie stark der Bürge oder die Bürgin haftet:
Ausfallbürgschaft: Hier springt die bürgende Person erst dann ein, wenn der oder die Gläubiger:in nachweisen kann, dass er oder sie bei der in Schuld stehenden Person keine Chance mehr hat, an das Geld zu kommen. Die bürgende Person hat also einen gewissen Schutz, das nennt sich „Einrede der Vorausklage“.
Selbstschuldnerische Bürgschaft: Bei dieser Variante kann der oder die Gläubiger:in direkt die bürgende Person in Anspruch nehmen, sobald der oder die Schuldner:in nicht zahlt. Das ist die gängigste Form bei Banken und gleichzeitig die riskanteste für die bürgende Person!
Die Rolle der bürgenden Person
Wer bürgt, übernimmt eine sehr große finanzielle Verantwortung. Das bedeutet: Kann der oder die Schuldner:in die Schulden nicht mehr bezahlen, muss die bürgende Person einspringen, und zwar mit seinem gesamten Privatvermögen. Eine Bürgschaft ist also keine reine „Formalie“, sondern kann im Ernstfall zu einer vollständigen Zahlungsverpflichtung führen.
Darauf solltest du achten, bevor du eine Bürgschaft übernimmst:
- Prüfe genau die Bonität (also die Zahlungsfähigkeit) des Schuldners oder der Schuldnerin.
- Lies die Vertragsbedingungen aufmerksam durch.
- Lass das Risiko im Zweifel von Fachleuten einschätzen: zum Beispiel durch eine anwaltliche Beratung.
Rechtsgrundlagen der Bürgschaft
Die wichtigsten Vorschriften stehen in den §§ 765 ff. BGB. Dort ist genau geregelt, welche Voraussetzungen gelten und welche Rechte und Pflichten Gläubiger:in, Schuldner:in und bürgende Person haben.
Die zentralen Punkte im Überblick:
Die Bürgschaftserklärung
Eine Bürgschaft ist nur wirksam, wenn sie klar und vollständig erklärt wird. In einer Bürgschaftserklärung sollten deshalb alle wichtigen Angaben enthalten sein: Wer beteiligt ist – also Gläubiger:in, Schuldner:in und bürgende Person –, welche Verbindlichkeiten durch die Bürgschaft abgedeckt werden und um welche Art es sich handelt, also Ausfall- oder selbstschuldnerisch. Außerdem muss festgelegt sein, unter welchen Bedingungen die bürgende Person in Anspruch genommen werden darf, und es ist sinnvoll, mögliche Begrenzungen wie eine Höchstsumme einzutragen, damit das Risiko überschaubar bleibt. Für Unternehmen reicht oft eine Vertretungserklärung, bei Privatpersonen wird in der Regel eine persönliche Unterschrift verlangt.
Kreditbürgschaft: Vorteile und Konsequenzen im Überblick
Eine Bürgschaft kann für Kreditnehmer:innen eine große Chance sein und gleichzeitig bedeutet sie für die bürgende Person ein erhebliches Risiko. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Vorteile für den oder die Kreditnehmer:in | Risiken für die bürgende Person |
---|---|
Zugang zu Krediten auch bei schwacher Bonität oder fehlender Kredithistorie | Haftung mit dem gesamten Vermögen (Einkommen, Ersparnisse, Sachwerte) |
Möglichkeit auf günstigere Zinsen oder bessere Konditionen | Besonders hohes Risiko bei selbstschuldnerischer Bürgschaft – der oder die Gläubiger:in kann direkt auf den/die Bürg:in zugreifen |
Hilfreich für Gründer:innen, junge Unternehmen und Selbstständige | Mögliche persönliche Konflikte mit dem oder der Schuldner:in, wenn Zahlungen ausbleiben |
Auch im privaten Bereich nutzbar (zum Beispiel Mietbürgschaft) | Erschwerte eigene Kreditaufnahme, da Banken Bürgschaften als potenzielle Verbindlichkeiten werten |
Änderungen und Kündigung der Bürgschaft
Eine Bürgschaft lässt sich nicht einfach einseitig ändern. Jede Änderung erfordert die ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten. Auch eine Kündigung der Bürgschaft ist grundsätzlich nicht immer möglich, weil sie immer an den zugrunde liegenden Kreditvertrag gekoppelt ist. Ein Kündigungsrecht besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Eine Ausnahme sind sogenannte sittenwidrige Bürgschaften nach § 138 BGB. Diese können von Gerichten für unwirksam erklärt werden, zum Beispiel wenn der Bürge oder die Bürgin finanziell stark überfordert wird und keinerlei eigenes wirtschaftliches Interesse an der Bürgschaft hat.
Alternativen zur Kreditbürgschaft
Es gibt verschiedene Wege, einen Kredit abzusichern, ohne dass ein Bürge oder eine Bürgin einspringen muss. Dazu gehören zum Beispiel die Verpfändung oder Abtretung von Vermögenswerten, Grundschulden oder Hypotheken auf Immobilien sowie Wertpapier- oder Sicherungsübereignungen. Auch Restschuldversicherungen können eine Absicherung bieten – sie zahlen den Kredit, wenn der oder die Kreditnehmer:in arbeitslos wird, krank wird oder stirbt. Eine weitere Möglichkeit sind Avalkredite, bei denen die Bank selbst die Bürgschaft übernimmt. Sowohl für Kreditnehmer:innen als auch für potenziell bürgende Personen lohnt es sich, diese Alternativen genau zu prüfen. So lassen sich Risiken besser einschätzen und fundierte Entscheidungen treffen, bevor du eine Bürgschaft eingehst oder in Anspruch nimmst!
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