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Notarkosten beim Immobilienkauf – Was du wissen musst

Betriebliche Altersvorsorge sinnvoll: Mann unterschreibt einen Vertrag Pexels / Sora Shimazaki

Der Kauf einer Immobilie ist eine der größten finanziellen Entscheidungen des Lebens. Neben dem Kaufpreis fallen jedoch weitere Kosten an, die oft unterschätzt werden. Einer dieser Kostenpunkte sind die Notarkosten. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Immobilienkaufs und decken die Leistungen des Notars oder der Notarin ab, die dafür sorgen, dass dein Kaufvertrag rechtssicher beurkundet wird. In diesem Artikel erfährst du, mit welchen Gebühren du beim Hauskauf rechnen musst.

Warum fallen Notarkosten beim Immobilienkauf an?

Ein:e Notar:in ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der oder die für die Beurkundung von Rechtsgeschäften, wie zum Beispiel Immobilienkäufen, zuständig ist. Die Aufgabe ist es, die Interessen aller Beteiligten, sowohl der Käufer:innen als auch der Verkäufer:innen, zu wahren und sicherzustellen, dass der Vertrag rechtlich einwandfrei und verbindlich ist. Dazu gehört unter anderem die Prüfung der Eigentumsverhältnisse und die Belehrung der Parteien über die Rechtsfolgen des Vertrages.

Diese Aufgaben haben Notar:innen beim Hauskauf / Hausverkauf

Die Aufgaben von Notar:innen beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses in Deutschland sind sehr wichtig für die Rechtssicherheit des Kaufprozesses. Nachfolgend erhältst du eine Zusammenfassung der zentralen Aufgaben:

  1. Beurkundung des Kaufvertrags: Die Notarin oder der Notar beurkundet den Kaufvertrag in Anwesenheit von Käufer:innen beziehungsweise Verkäufer:innen. Diese notarielle Beurkundung ist gemäß § 311b BGB erforderlich, um den Kaufvertrag wirksam abzuschließen.
  2. Prüfung der Verkaufsbedingungen: Vor der Beurkundung überprüft die Notarin oder der Notar sorgfältig, ob alle Verkaufsbedingungen erfüllt sind, einschließlich der Klärung von etwaigen Grundschulden im Grundbuch.
  3. Überwachung des Verkaufsprozesses: Die Notarin oder der Notar übernimmt die umfassende Überwachung des gesamten Verkaufsprozesses, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Schritte korrekt durchgeführt werden.
  4. Beratung der Vertragsparteien: Die Notarin oder der Notar steht Käufer:innen sowie Verkäufer:innen für eine umfassende Beratung zu allen rechtlichen Aspekten des Immobilienkaufs zur Verfügung.
  5. Erstellung des Vertragsentwurfs: Die Notarin oder der Notar erstellt einen sorgfältig ausgearbeiteten Entwurf des Kaufvertrags, den beide Parteien vor der Unterzeichnung erhalten.
  6. Einholung von Genehmigungen: Die Notarin oder der Notar kümmert sich um die Beschaffung aller erforderlichen Genehmigungen und Unterlagen, die für die Ausfertigung des Kaufvertrags notwendig sind.
  7. Absprache mit dem Finanzamt: Nach Abschluss des Verkaufs informiert die Notarin oder der Notar das Finanzamt über den Kauf, um die Berechnung der Grunderwerbssteuer zu ermöglichen.
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Notarkosten beim Immobilienkauf: Berechnung der Kosten

Die Berechnung der Notarkosten beim Immobilienkauf erfolgt nach einer detaillierten gesetzlichen Regelung, die in der Gebührenordnung für Notare (GNotKG) festgelegt ist. Die Höhe der Notarkosten hängt direkt vom Wert der Immobilie ab und wird anhand des Kaufpreises berechnet. Für die Berechnung der Notarkosten wird ein variabler Prozentsatz, der sogenannte Gebührensatz, auf den Kaufpreis angewandt.

Dieser Gebührensatz ist gestaffelt, das heißt er sinkt prozentual mit steigendem Kaufpreis. Durch diese Staffelung wird sichergestellt, dass die Notargebühren in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Immobilie stehen. Neben den eigentlichen Notarkosten musst du aber als Käufer:in mit weiteren Kosten rechnen, wie zum Beispiel den Grundbuchkosten für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch. 

Beispielrechnung für anfallende Notarkosten

Hier ist eine Rechnung für die Notarkosten bei einem Kaufpreis von 300.000 €:

  • Beurkundung des Kaufvertrags: 1.305 €
  • Vollzug des Geschäfts: 326,25 €
  • Betreuende Tätigkeit des/der Notar:in: 326,25 €
  • Zwischensumme: 1.957,50 €
  • Mehrwertsteuer (19 %): 371,93 €
  • Reine Notarkosten: 2.329,43 €
  • Auslagen (Telefon, Porto, Ausdrucke): ca. 150 €
Notarkosten beim Immobilienkauf, Kostenaufzählung
Haspa Insider

Grundbuchkosten:

  • Auflassungsvormerkung: 326,25 €
  • Umschreibung auf neue:n Eigentümer:in: 652,50 €
  • Grundbuchkosten gesamt: 978,75 €

Bei einem Kaufpreis von 300.000 € betragen die gesamten Notarkosten (inklusive Grundbuchkosten) daher ca. 3.308,18 €. Du möchtest zusätzlich ein Notaranderkonto? Ein Notaranderkonto (auch Anderkonto genannt) ist ein Treuhandkonto, das von einem/einer Notar:in eröffnet und verwaltet wird, um die Zahlungsabwicklung beim Kauf einer Immobilie besonders sicher zu gestalten. Die Gebühren sind auch hier gestaffelt und machen bei höheren Kaufpreisen einen geringeren Prozentsatz aus. Sie liegen in der Regel zwischen 0,2 % und 0,3 % des Kaufpreises.

Was sind Grundbuchkosten?

Grundbuchkosten sind Gebühren, die entstehen, wenn Rechte an einem Grundstück in das Grundbuch eingetragen werden, zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie oder bei der Eintragung einer Grundschuld. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das von den Amtsgerichten geführt wird und alle relevanten Informationen über Grundstücke und deren Eigentumsverhältnisse enthält. Die Kosten der Grundbucheintragung richten sich im Wesentlichen nach dem Kaufpreis der Immobilie und gehören zu den Nebenkosten des Immobilienerwerbs.

Notarkosten beim Immobilienverkauf: Wer trägt die Kosten?

Wenn die gesetzliche Regelung greift, müssen Notar:innen die vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen erheben – nicht mehr und nicht weniger. Das bedeutet auch, dass Gebührenvereinbarungen jeder Art unzulässig sind. In der Regel teilen sich Käufer:innen und Verkäufer:innen die Notarkosten beim Immobilienkauf hälftig, es sei denn, es wurde im Vorfeld etwas anderes vereinbart. Zusätzlich tragen die Käufer:innen üblicherweise die Kosten für das Grundbuch und die Grunderwerbsteuer. Die Kosten für die Auflassung und die Löschung von Grundpfandrechten übernehmen in der Regel die Verkäufer:innen.

Unsere Tipps beim Hauskauf

Die Notarkosten beim Immobilienkauf sind ein wichtiger Bestandteil der Gesamtkosten beim Hauskauf und sollten von Anfang an eingeplant werden. Auch wenn die Gebühren gesetzlich festgelegt sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sie zu „senken“:

  • Informiere dich frühzeitig über die zu erwartenden Notarkosten.
  • Kläre rechtzeitig, wer welche Kosten übernimmt.
  • Behalte auch zusätzliche Kosten im Blick, wie die Grundbuchkosten und die Grunderwerbsteuer.

FAQ: Häufige Fragen zu Notarkosten beim Immobilienkauf kurz erklärt

Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf typischerweise? 

Die Notarkosten in Deutschland variieren je nach Wert des Rechtsgeschäfts. Beim Kauf einer Immobilie können sie sich in der Regel auf etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises belaufen.

Kann man den Notar oder die Notarin frei wählen? 

Ja, grundsätzlich kannst du die Notar:innen frei wählen. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die dich verpflichtet, eine:n bestimmte:n Notar:in zu beauftragen. Es empfiehlt sich jedoch, jemanden in der Nähe deiner Immobilie zu beauftragen, da diese:r mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist.

Welche Leistungen umfassen die Notarkosten beim Immobilienkauf? 

In Deutschland umfassen die Notargebühren beim Kauf einer Immobilie verschiedene Dienstleistungen, die für Rechtsgeschäfte, insbesondere im Immobilienbereich, erforderlich sind. Dazu gehören die Beratung der Parteien über die rechtlichen Aspekte des Kaufvertrages, die Beurkundung des Vertrages zur Sicherstellung seiner Rechtsgültigkeit und die Ausfertigung der erforderlichen Urkunden.

Welche Unterlagen braucht man für den Notartermin?

Für einen Notartermin in Deutschland brauchst du normalerweise folgende Unterlagen:
Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung. Falls relevant, deine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde. Einen Grundbuchauszug des betreffenden Kaufobjekts und eventuell Vollmachten, falls du nicht direkt als Vertragspartei agierst oder jemanden vertrittst.

Fallen Notarkosten auch bei einer Erbschaft an?

Nein, es entstehen keine Kosten, da die Erbschaft kraft Gesetzes erfolgt. Ein Notarvertrag ist daher nicht erforderlich. Allerdings können andere Gebühren wie Grundbuchkosten oder Erbschaftssteuer anfallen.

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