Schadenfreiheitsklasse übernehmen: Short Facts im Überblick
- Die Führerschein-Bremse beachten: Du kannst immer nur so viele SF-Jahre übernehmen, wie du seit dem Erwerb deines Führerscheins hättest selbst erfahren können. Überschüssige Jahre verfallen unwiederbringlich.
- Nur im engen Familienkreis: Die Übertragung klappt in der Regel nur zwischen Verwandten ersten Grades (wie Eltern, Kindern, Ehepartnern), die das Fahrzeug in der Vergangenheit nachweislich regelmäßig selbst genutzt haben.
- Der Schritt ist endgültig: Nach der Übertragung verliert der oder die bisherige Inhaber:in den Rabatt komplett. Bei jungen Fahrer:innen ist es daher oft klüger, das Auto vorerst als Zweitwagen der Eltern zu führen und die Klassen erst später zu übertragen.
Inhalte im Überblick
Was ist die Schadenfreiheitsklasse und warum lohnt sich die Übernahme?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist das Belohnungssystem der Versicherungsgesellschaften: Je mehr Jahre du unfallfrei fährst, desto höher steigt deine SF-Klasse und desto günstiger wird dein Beitragssatz. Während Fahranfänger:innen oft in der teuren SF 0 starten und ein Vielfaches der Basisprämie zahlen, kann eine hohe SF-Klasse (z. B. SF 15 oder SF 20) die Kosten um mehr als die Hälfte reduzieren.
Wer eine SF-Klasse übernimmt, erfährt den Rabatt sofort. Das ist besonders attraktiv für:
- Fahranfänger:innen oder junge Fahrer:innen, die sonst extrem hohe Einsteiger-Prämien zahlen müssten.
- Familienangehörige, die bisher nur Zweitwagen gefahren sind.
- Personen, die nach Jahren mit einem Dienstwagen wieder auf eine private Versicherung umsteigen.
Wer kann die SF-Klasse an wen übertragen?
Grundsätzlich gilt: Eine SF-Klasse kann man nicht einfach beliebig verkaufen oder an Fremde verschenken. Die Versicherungsgesellschaften verlangen ein enges persönliches Verhältnis, da der oder die Übernehmende das Fahrzeug der abgebenden Person in der Vergangenheit regelmäßig genutzt haben muss.
Übertragung innerhalb der Familie (Der Regelfall)
Fast alle KFZ-Versicherungen akzeptieren eine Übertragung unter Verwandten ersten Grades:
- Eltern und Kinder / Großeltern und Enkel
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
- Geschwister
Schwiegereltern und entferntere Verwandte
Bei Schwiegereltern, Tanten oder Onkeln wird es kniffliger. Einige Versicherungen drücken ein Auge zu, andere lehnen die Übertragung strikt ab. Hier lohnt sich vorab ein Blick in die konkreten Tarifbedingungen der jeweiligen Gesellschaft.
Ex-Partner nach einer Trennung
Auch nach einer Scheidung kann die SF-Klasse des Zweitwagens übertragen werden. Wichtig: Beide Parteien müssen der Übertragung zustimmen. Ohne die Unterschrift des oder der bisherigen Vertragsinhaber:in geht nichts.
Die goldene Regel: Die Führerschein-Bremse
Hier machen die meisten Verbraucher:innen den entscheidenden Denkfehler: Du kannst nur so viele Schadenfreiheitsjahre übernehmen, wie du dir seit dem Erwerb deines Führerscheins hättest selbst erfahren können!
Ein Rechenbeispiel:
Dein Großvater stellt das Autofahren ein und möchte dir seine SF 25 vererben. Du besitzt deinen Führerschein allerdings erst seit 6 Jahren. Das Ergebnis: Du kannst maximal in die SF 6 eingestuft werden. Die restlichen 19 schadenfreien Jahre deines Opa verfallen unwiederbringlich!
Die Logik dahinter: Der Gesetzgeber und die Versicherungen wollen verhindern, dass ein 18-jähriger Fahranfänger am Tag nach seiner Führerscheinprüfung mit dem Rabatt seines Vaters als Elite-Fahrer eingestuft wird.
Der Ablauf: So funktioniert die Übertragung Schritt für Schritt
Damit der Rabatt reibungslos wandert, nutzt du das offizielle Formular der Versicherungsgesellschaften, die sogenannte TB 28 (Erklärung zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse).
- Formular anfordern: Das Formular „TB 28“ bekommst du direkt bei deiner KFZ-Versicherung.
- Angaben prüfen: Gebe an, wer der oder die bisherige Inhaber:in war, wer der oder die neue Inhaber:in ist und seit wann die empfangende Person den Führerschein besitzt.
- Verpflichtungserklärung: Die empfangende Person muss schriftlich bestätigen, dass er oder sie das Fahrzeug der abgebenden Person in der Vergangenheit regelmäßig selbst gefahren ist.
- Beide Unterschriften: Sowohl die abgebende als auch die empfangende Person müssen den Antrag unterschreiben.
- Führerscheinkopie beifügen: Eine Kopie des Führerscheins der empfangenden Person muss dem Antrag beigelegt werden.

Achtung, Falle! Was du vor der Übertragung wissen musst
Bevor du den Antrag unterschreibst, solltest du dir über die folgenden Konsequenzen im Klaren sein:
- Der Schritt ist endgültig: Ist die SF-Klasse einmal übertragen, gibt es kein Zurück mehr. Der oder die bisherige Inhaber:in verliert den Rabatt komplett. Fängt er oder sie später doch wieder an zu fahren, startet er oder sie wieder bei SF 0.
- Rabatte verfallen bei Überkapazität: Wie oben beschrieben, verfallen alle Jahre, die der oder die Empfänger:in aufgrund der Führerscheindauer nicht anrechnen lassen kann.
- Rabattretter werden nicht übertragen: Hatte der oder die Vorbesitzer:in einen sogenannten „Rabattretter“ vereinbart (der nach einem Unfall eine Rückstufung verhinderte), rechnet die neue Versicherung meist den tatsächlichen Schadensverlauf an. Gab es Unfälle, wirst du also eventuell schlechter eingestuft als gedacht.
Sonderfall: Rabatt aus dem Dienstwagen mitnehmen
Wer jahrelang einen Firmenwagen gefahren ist und unfallfrei blieb, muss beim Wechsel auf einen Privaten nicht bei 0 anfangen. Viele Versicherungen erkennen die unfallfreien Dienstwagen-Jahre an.
Das brauchst du dafür: Eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers (und der Flottenversicherung), aus der hervorgeht, von wann bis wann du das Firmenfahrzeug gefahren bist und wie viele Schäden in dieser Zeit gemeldet wurden.
Fazit: Vorher nachrechnen schont den Geldbeutel
Die Übertragung einer Schadenfreiheitsklasse ist eine fantastische Möglichkeit, hunderte € bei der Autoversicherung zu sparen. Entscheidend ist jedoch die Führerschein-Bremse: Prüfe immer vorab, wie viele Jahre der oder die Empfänger:in überhaupt anrechnen lassen kann. Wenn der oder die Empfänger:in erst seit 2 Jahren den Führerschein hat, ist es oft klüger, das Fahrzeug vorerst als Zweitwagen über die Eltern weiterlaufen zu lassen und den großen Rabatt erst Jahre später zu übertragen!
FAQ: Häufige Fragen zur SF-Klassen-Übernahme
Kann man eine SF-Klasse nach dem Tod einer verwandten Person erben?
Ja, das ist möglich. Stirbt beispielsweise ein Elternteil, können die Erb:innen die SF-Klasse übernehmen. Wichtig: Dies muss meist innerhalb von 12 Monaten nach dem Todesfall geschehen, da der Rabatt sonst ersatzlos verfällt.
Geht auch die Übertragung zwischen verschiedenen Versicherungen?
Ja. Wenn Person A bei Versicherung X ist und Person B das Auto bei Versicherung Y versichern möchte, füllen beide das Formular aus. Versicherung Y fordert den Schadensverlauf dann direkt bei Versicherung X an.
Kann ich nur den Rabatt eines Zweitwagens übernehmen?
Ja, das ist sogar ein sehr häufiges Modell. Eltern versichern das Auto des Kindes zunächst als Zweitwagen auf ihren Namen. Sobald das Kind einige Jahre den Führerschein hat, wird der Rabatt des Zweitwagens offiziell auf das Kind übertragen.
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