Basis Elterngeld: Short Facts im Überblick
- Anspruch: Als Vater oder Mutter hast du Anspruch auf Elterngeld, wenn du die Betreuung deines Kindes selbst übernimmst und entweder gar nicht, oder nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeitest.
- Berechnung: Als Basiselterngeld bekommst du normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das du vor der Geburt erhalten hast und das nach der Geburt wegfällt.
- Dauer: Eltern können Basiselterngeld für bis zu 12 Lebensmonate erhalten. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen, besteht der Anspruch sogar für bis zu 14 Monate.
Inhalte im Überblick
Was ist Basis Elterngeld?
Das Basis Elterngeld ist eine sogenannte Einkommensersatzleistung. Es zielt darauf ab, das Elternteil, das sich der Kindesbetreuung widmet, finanziell zu entlasten. So wird das wegfallende Erwerbseinkommen eines Elternteils zu einem bestimmten Teil durch das Elterngeld ersetzt. Elterngeld soll Vätern und Müttern helfen, Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen und die Möglichkeit schaffen, sich genügend Zeit für das Kind zu nehmen. Deshalb gehört das Elterngeld auch zu den Familienleistungen in Deutschland, die von den Bürger:innen am meisten wertgeschätzt werden. Wie die Berechnung von Elterngeld am besten gelingt und worauf du noch so achten solltest, haben wir dir im Laufe des Artikels beschrieben!
Basis Elterngeld: Wann steht es mir zu?
Eins vorweg: Ob du Elterngeld erhalten darfst, ist unabhängig davon, ob du vor der Geburt angestellt oder arbeitslos warst oder mitten im Studium oder der Ausbildung steckst. Deshalb ist Elterngeld streng genommen gleichzeitig auch eine Sozialleistung. Lediglich die Höhe des Elterngeldes bemisst sich nach deinen Einkünften vor der Geburt.
Grundsätzlich hast du als Vater oder Mutter Anspruch auf Elterngeld, wenn du die Betreuung deines Kindes selbst übernimmst und entweder gar nicht, oder nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeitest.
Neue Regelungen seit dem 1.4.2025
Verdienst du zusammen mit deinem Partner oder deiner Partnerin so viel Geld, dass ihr mehr als 175.000 € pro Jahr versteuern müsst, steht euch für Geburten seit 1.4.2025 kein Elterngeld mehr zu. Bis ins Jahr 2024 lag die Einkommensgrenze noch bei 300.000 €.
Basis Elterngeld: Wie wird es berechnet?
Wie hoch das Elterngeld ist, das dir zusteht, ist davon abhängig, wie viel Einkommen du vor der Geburt des Kindes hattest. Pauschal gilt: Beim Basiselterngeld stehen dir mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat zu, bei Elterngeld plus zwischen 150 € und 900 € monatlich. Doch wie viel Prozent Elterngeld erhältst du? Als Basis Elterngeld bekommst du normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das du vor der Geburt erhalten hast und das nach der Geburt wegfällt. Das bedeutet: In den Lebensmonaten, in denen du kein Einkommen hast, beträgt das Basiselterngeld 65 % deines Netto-Einkommens vor der Geburt. In den Lebensmonaten, in denen du Einkommen hast, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen deinem Netto-Einkommen vor der Geburt und deinem Netto-Einkommen danach.
Als Netto-Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 € berücksichtigt, auch wenn dein tatsächliches Einkommen höher war. Das Basis Elterngeld kann bei vollem Einkommenswegfall daher maximal 1.800 € betragen. Um den genauen Betrag zu ermitteln, der dir zusteht, kannst du den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie verwenden.
Basis Elterngeld: Wie lange steht es mir zu?
Du hast ab der Geburt deines Kindes die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen. Die Zahlungen finden monatsweise statt, allerdings orientieren sich diese nicht wie üblich an den Kalendermonaten, sondern an den sogenannten Lebensmonaten des Kindes. Der Beginn der Lebensmonate orientiert sich am Tag der Geburt des Kindes. Wenn dein Kind also am 20. März geboren wurde, geht der 1. Lebensmonat vom 20. März bis zum 19. April, der 2. Lebensmonat vom 20. April bis zum 19. Mai und so weiter.
Basiselterngeld
Das sogenannte Basiselterngeld können Eltern für bis zu 12 Lebensmonate erhalten. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und mindestens ein Elternteil weniger Einkommen hat, als vor der Geburt, besteht der Anspruch sogar für bis zu 14 Monate. Diese zusätzliche Elterngelddauer wird Partnermonate genannt. Wenn beide Elternteile jeweils zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten, kann jeder Elternteil 4 zusätzliche Monate Elterngeld plus erhalten. Das regelt der sogenannte Partnerschaftsbonus.
Keine Elternzeit nötig
Gut zu wissen: Um Basis Elterngeld beziehen zu können, ist es nicht notwendig, in Elternzeit zu gehen. Allerdings gibt es die Bedingung, dass maximal 32 Stunden in der Woche gearbeitet werden darf und du das Kind selbst betreuen musst, um Anspruch auf Elterngeld zu haben.
Wie kann ich Basis Elterngeld beantragen?
Der Antrag auf Elterngeld muss bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. In Hamburg kann das Elterngeld aber auch digital beantragt werden. Um den Prozess möglichst schnell abwickeln zu können, solltest du für die Beantragung von Elterngeld auf jeden Fall folgende Dokumente bereithalten:
- Die Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweise über das bisherige Einkommen
- Wenn du selbstständig bist, den letzten Steuerbescheid
Wenn du planst, weniger zu arbeiten als bisher, können auch Nachweise darüber erforderlich sein, dass du auf der Arbeit auch wirklich entlastet wirst. Also beispielsweise ein Nachweis darüber, dass eine Vertretung für dich eingestellt wurde, oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass Aufgaben voll Kolleg:innen übernommen werden.

Besondere Regelung für Frühgeburten
Eine Frühgeburt geht in vielen Fällen mit einer zusätzlichen, finanziellen Belastung einher. Deshalb gilt für Geburten seit dem 1.9.2024 eine besondere Regelung: Wenn das Kind mindestens 6 Wochen oder noch früher vor dem errechneten Stichtag zur Welt kommt, sind bis zu 4 weitere Monate Basiselterngeld möglich.
Können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld erhalten?
Die Elterngeld-Monate können bei Kindern, die bis zum 31.3.2024 geboren sind, unter den Elternteilen aufgeteilt werden. In jedem Monat, in dem gemeinsam Elterngeld bezogen wird, werden 2 Elterngeldmonate verbraucht. Für Geburten seit dem 1.4.2024 gibt es Einschränkungen: Elterngeld darf nur für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes gleichzeitig bezogen werden.
Ausnahmen:
- Eltern von Kindern, die mindestens 6 Wochen vor dem Stichtag zur Welt kommen
- Eltern von Zwillingen, Drillingen oder anderen Mehrlingen
- Eltern von Neugeborenen mit Behinderung
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich Elterngeld?
Als Basiselterngeld bekommst du normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das du vor der Geburt erhalten hast und das nach der Geburt wegfällt. Das maximale Elterngeld beträgt dabei 1.800 €.
Darf ich neben dem Elterngeld arbeiten?
Während du Elterngeld erhältst darfst du in Teilzeit, also nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeiten. Da sich das Elterngeld allerdings aus dem Einkommen vor der Geburt und deinem Einkommen danach berechnet, wirkt sich das Arbeiten auf die Höhe deines Elterngeldes aus.
Welche Abzüge werden bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt?
Als Einkommen werden alle Einkünfte aus deiner nicht-selbstständigen Tätigkeit im Bemessungszeitraum berücksichtigt. Auch die Einkünfte aus einer Neben-Beschäftigung zählen zum Einkommen, zum Beispiel aus einem Minijob. Nicht berücksichtigt werden sonstige Bezüge wie Lohnbestandteile, die nicht fortlaufend gezahlt werden, zum Beispiel Abfindungen oder Leistungsprämien, Provisionen, 13. Monatsgehälter, Urlaubsgelder und Weihnachtsgelder.
Was ist das maximale und minimale Elterngeld?
Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 €. Das bedeutet: Du bekommst als Basiselterngeld mindestens 300 €, auch wenn du vor der Geburt gar kein Einkommen hattest oder auch wenn bei dir nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, weil du weiter in gleicher Teilzeit arbeitest. Wenn du vor der Geburt Einkommen hattest und die Berechnung weniger als 300 € ergibt, bekommst du ebenfalls den Mindestbetrag.
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