Short Facts zur gesetzlichen Erbfolge für Schnellleser:innen
- Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer erbt und wie viel, wenn die verstorbene Person kein Testament hinterlassen hat.
- Der Erbanteil am Nachlass ist nach Verwandtschaftsgrad geregelt.
- War die verstorbene Person verheiratet, erbt auch immer der Ehepartner oder die Ehepartnerin – neben den Kindern in der Regel die Hälfte des Nachlasses.
- Wenn es keine Verwandten gibt, erbt in den meisten Fällen der Staat.
Inhalte im Überblick
Was bedeutet gesetzliche Erbfolge?
Liegt im Todesfall kein Testament oder ein Erbvertrag vor, gilt die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge bedeutet, dass der Gesetzgeber bestimmt, welche Personen die Erben des Erblassers oder der Erblasserin werden. Deshalb wird in solchen Fällen auch oft vom „Erben nach Gesetz“ gesprochen. Dies kommt sogar häufiger vor, als man denkt, denn in über 50 % der Erbfälle in Deutschland liegt kein Testament vor.
Wer zählt zu den gesetzlichen Erben und Erbinnen?
In der gesetzlichen Erbfolge wird der hinterbliebene Ehepartner oder die Ehepartnerin als Erstes berücksichtigt. Darauf folgen die sogenannten Erben und Erbinnen erster Ordnung. Das sind die ehelichen und nicht ehelichen Kinder der oder des Verstorbenen. Ist die erblassende Person unverheiratet, erben nur die Kinder. Gibt es keine gesetzlichen Erben und Erbinnen erster Ordnung, kommen die Erben und Erbinnen zweiter Ordnung zum Zug und so weiter.
Die Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge
Erbfolge Geschwister
Ist ein Erblasser oder eine Erblasserin ledig und kinderlos geblieben und es existieren deshalb keine Erben und Erbinnen erster Ordnung, können auch die Brüder und Schwestern an der Erbschaft beteiligt werden. Bei Verheirateten ohne Kinder erben die Geschwister 25 % wenn kein Testament vorliegt. Sollten die Eltern der verstorbenen Person noch leben, werden die Geschwister bei der Erbschaft allerdings nicht bedacht. Aufgrund des sogenannten Repräsentationsprinzips haben diese Vorrang vor den Geschwistern, weil über die Eltern die Verwandtschaft zu der verstorbenen Person hergestellt wird.
Was erbt der Ehepartner oder die Ehepartnerin nach gesetzlicher Erbfolge?
In der gesetzlichen Erbfolge hängt die Erbquote des Ehegatten oder der Ehegattin maßgeblich davon ab, welche anderen Verwandten des oder der Verstorbenen zum Zeitpunkt des Erbfalls noch leben. Grundsätzlich erbt der überlebende Partner neben Erb:innen der ersten Ordnung wie Kinder oder Enkel eine Basisquote von 25 % des Nachlasses. Sind lediglich Erb:innen der zweiten Ordnung vorhanden – also die Eltern des oder der Verstorbenen oder deren Geschwister – oder leben noch die Großeltern, erhöht sich dieser gesetzliche Erbteil auf 50 %. Erst wenn überhaupt keine Verwandten der ersten oder zweiten Ordnung sowie keine Großeltern mehr existieren, wird der Ehepartner zum Alleinerben der gesamten Hinterlassenschaft.
Dieser grundlegende Erbteil wird jedoch entscheidend durch den jeweiligen Güterstand modifiziert, in dem das Paar gelebt hat. Im Standardfall der Zugewinngemeinschaft, also wenn kein Ehevertrag vorliegt, erhöht sich die Erbquote pauschal um ein weiteres Viertel als Ausgleich für den Zugewinn, sodass der Partner neben Kindern insgesamt 50 % des Vermögens erhält. Bei einer vertraglich vereinbarten Gütertrennung entfällt dieser pauschale Zuschlag; stattdessen erben der Partner und ein oder 2 Kinder zu gleichen Teilen, also jeweils 50 % oder 33%, um eine Benachteiligung des Ehegatten oder der Ehegattin zu verhindern. Bei der selteneren Gütergemeinschaft bleibt es hingegen meist bei der reinen Basisquote von 25 % neben Kindern, da das Vermögen rechtlich oft bereits gemeinschaftlich gebunden war.

Wie wird der Nachlass unter den Kindern aufgeteilt?
Kinder bilden bei der Erbfolge ohne Testament die Erben und Erbinnen erster Ordnung. Wenn es mehrere Kinder gibt, erben diese zu gleichen Teilen. Ein lebendes Kind schließt dabei die eigenen Nachkommen aus. Das bedeutet, dass erst einmal nur die Kinder und nicht die Enkel oder Urenkel erben. Sollte jedoch ein Kind der erblassenden Person bereits vor dieser versterben, tritt dessen Nachkommen, also der oder die Enkel:in der erblassenden Person, an die Stelle der verstorbenen Eltern.
Minderjährige Kinder
Auch ein minderjähriges Kind kann Erbe und Erbin sein. Es wird dann bei der Annahme des Erbes allerdings durch die gesetzlichen Vertreter:innen vertreten.
Was passiert, wenn es keine Verwandten gibt?
Wer erbt, wenn es keine Verwandten gibt, ist klar geregelt, denn letztlich erbt dann der Staat. Das aber auch nur, wenn niemand aus den Ordnungen oder aus dem Testament eingesetzt ist. Auch wenn alle Erben und Erbinnen die Erbschaft zum Beispiel wegen Überschuldung ausgeschlagen haben, erbt das Bundesland, in dem der Erblasser oder die Erblasserin zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wenn die verstorbene Person vor dem Tod im Ausland lebte oder kein Wohnsitz feststellbar ist, erbt der Bund.
Erbe ausschlagen
Damit du dich mit einem Erbe nicht selbst überschuldest, hast du das Recht, ein Erbe auszuschlagen. Um die finanzielle Situation des Erblassers oder der Erblasserin zu prüfen, gibt dir der Gesetzgeber 6 Wochen Zeit. Übrigens: Wenn du ein Erbe ausschlägst, entfällt meistens auch der Pflichtteil. Das Erbe fällt dann dem oder der Nächsten in der Erbfolge zu. Wenn alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen, fällt es an den Staat, der bei offensichtlicher Überschuldung das Erbe auch ausschlägt. Ausnahme: Wenn das Erbe beschwert ist, z.B. durch bestimmte Auflagen, kannst du deinen Pflichtteil einforden und das Erbe dennoch ausschlagen.
Fazit: Ohne Testament entscheidet das Gesetz – mit klaren Regeln & Prioritäten
Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, regelt die gesetzliche Erbfolge detailliert, wie der Nachlass eines verstorbenen Menschen verteilt wird. So wird sichergestellt, dass die nächsten Verwandten und der oder die überlebende Ehepartner:in angemessen berücksichtigt werden. Ein individuelles Testament oder ein Erbvertrag bieten jedoch die persönlichere Möglichkeit, den Nachlass zu regeln und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um den Nachlass bestmöglich zu regeln und die eigenen Wünsche und Vorstellungen umzusetzen.
Warum die rechtzeitige Nachlassplanung wichtig ist
Die Regelung des Nachlasses ist eine wichtige und persönliche Angelegenheit, die man nicht auf die lange Bank schieben sollte. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag kannst du deinen letzten Willen festlegen und deinen Angehörigen Klarheit und Sicherheit geben, ohne auf die gesetzliche Erbfolge angewiesen zu sein. Je nach Lebenssituation und Wünschen kann die passende Form der Nachlassregelung gewählt werden. Und für mehr Informationen zu Themen wie der Vorsorgevollmacht, Bestattungskosten und Testamentsvollstreckung, lies weiter.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was ist die gesetzliche Erbfolge?
Die gesetzlich festgelegte Reihenfolge, in der Verwandte erben, wenn kein Testament vorliegt.
Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Zuerst Kinder und Ehepartner:innen, danach Eltern, Geschwister und weitere Verwandte.
Wie viel erbt mein Ehepartner oder Ehepartnerin?
Je nach Familienstand und Güterstand – z.B. 1/2 bei einer Zugewinngemeinschaft mit Kindern.
Erben Enkelkinder direkt?
Nur, wenn deren Eltern (also die Kinder des Erblassers oder der Erblasserin) bereits verstorben sind.
Was passiert, wenn es keine Erb:innen gibt?
Dann erbt der Staat – aber nur als letzte Instanz.




