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Carsharing: Ein Mann sitzt in einem Auto und präsentiert den Schlüssel Foto: Pexels/Vitaly Gariev

Carsharing Wer zahlt bei einem Unfall? Kosten, Versicherungen und Selbstbeteiligung im Check

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und es hat gekracht. Wer zahlt jetzt für den Kratzer oder Blechschaden am Mietwagen? Viele Hamburger:innen nutzen Carsharing im Alltag, wissen aber nicht, wie hoch ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall wirklich ist. In unserem Artikel erfährst du auf einen Blick, wie die Carsharing-Versicherung funktioniert, welche 3 fatalen Fehler du am Unfallort niemals begehen darfst und wie du das finanzielle Risiko reduzierst. So bleibst du im Ernstfall garantiert entspannt!

Carsharing und Unfall: Short Facts im Überblick

  • Versicherung greift: Bei einem Crash bist du abgesichert, zahlst aber standardmäßig eine Selbstbeteiligung von 450 € bis 1.000 €.
  • Polizei-Pflicht: Du musst nach jedem Unfall – selbst bei Bagatellschäden ohne Gegner:in – zwingend die Polizei (110) rufen.
  • Vollhaftung bei Fehlern: Alkohol, Handynutzung oder Fahrerflucht hebeln den Schutz aus; du haftest dann mit deinem Privatvermögen.
  • Kostenfalle App-Gebühr: Die Reduzierung des Eigenanteils direkt in den Apps kostet pro Fahrt extra – externe Pauschal-Lösungen sind für Vielnutzer:innen meist deutlich günstiger.

Wer zahlt bei einem Unfall mit einem Carsharing-Auto?

Bei einem selbstverschuldeten Unfall mit einem Carsharing-Auto greift die Haftpflicht- und Kaskoversicherung des jeweiligen Anbieters. Du zahlst als Fahrer:in im Regelfall nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, sofern du den Schaden nicht grob fahrlässig verursacht oder Unfallflucht begangen hast. Bei einem unverschuldeten Unfall haftet dagegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder der Unfallgegnerin vollständig für alle entstandenen Kosten.

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Der Hamburger Mobilitätsalltag und das Kostenrisiko

Ob auf der Stresemannstraße, rund um die Alster oder beim Einparken in Ottensen: Im dichten Hamburger Verkehr ist ein Blechschaden schnell passiert. Da alle Free-Floating-Fahrzeuge in Hamburg gesetzlich haftpflichtversichert sind, bist du vor den finanziellen Ansprüchen Dritter geschützt. Die Kaskoversicherung des Anbieters deckt zudem die Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst ab, allerdings verbleibt bei dir als Kunde oder Kundin fast immer ein spürbarer Eigenanteil.

Wann die Versicherung des Anbieters greift

Der Versicherungsschutz der Anbieter ist automatisch in jedem aktiven Mietvertrag enthalten und deckt standardmäßig folgende Kernbereiche ab:

  • Personenschäden

    Verletzungen von Insass:innen, Unfallgegner:innen oder Passant:innen werden über die Haftpflicht abgewickelt.

  • Sachschäden

    Schäden an anderen Fahrzeugen, Straßenschildern oder Leitplanken übernimmt ebenfalls die Haftpflicht.

  • Eigenschäden

    Die Beschädigungen am genutzten Carsharing-Auto werden durch die Vollkasko-Komponente reguliert, gedeckelt auf deine Selbstbeteiligung.

Carsharing-Versicherung: Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei den verschiedenen Anbietern?

Die Standard-Selbstbeteiligung bei den großen Carsharing-Anbietern in Hamburg liegt bei einem selbstverschuldeten Unfall meist zwischen 450 € und 1.000 € pro Schadensfall. Für Fahranfänger:innen unter 21 Jahren (sogenannte Rookies) gelten oft Sonderregelungen mit deutlich höheren Sätzen. Viele Anbieter ermöglichen es jedoch, diesen Eigenanteil gegen eine geringe Gebühr pro Fahrt oder im Rahmen eines Abos zu reduzieren.

Die Anbieter im direkten Vergleich

Damit du im Schadensfall nicht von hohen Kosten überrascht wirst, zeigt dir die folgende Tabelle die aktuellen Konditionen der drei größten Player auf Hamburgs Straßen:

AnbieterStandard-Selbstbeteiligung (Pkw)Reduzierung der Kosten möglich?Sonderregelung für Fahranfänger:innen?
MILESBis zu 450 € (Pkw) / 750 € (Transporter)Ja (durch optionale Gebühr vor Fahrtbeginn)950 € für Rookies (unter 21 Jahren)
Share Now / Free2moveBis zu 750 € (Standard-Tarif)Ja (durch Buchung des „Plus-Schutzes“ direkt in der App)Höhere Pauschale bzw. verlängerte Sperrfristen bei Unfällen
Sixt ShareBis zu 950 € (Standard-Schutz)Ja (Reduzierung auf 450 € oder 0 € gegen Aufpreis)Altersabhängige Gebühren und erhöhte Selbstbehalte

Unfall beim Carsharing: Das musst du jetzt tun

Nach einem Carsharing-Unfall musst du sofort die Polizei (110) rufen und danach umgehend den Kundenservice des Anbieters über die App oder die Hotline kontaktieren. Das selbstständige Verlassen des Unfallorts ohne polizeiliche Aufnahme ist laut den AGB aller Anbieter strengstens verboten. Wenn du diesen Ablauf nicht einhältst, riskierst du den kompletten Verlust deines Versicherungsschutzes und hohe Vertragsstrafen.

Der Anti-Panik-Guide: Schritt für Schritt am Unfallort

Egal ob auf der Reeperbahn oder beim Rangieren in einer engen Parklücke in Eimsbüttel: wenn es kracht, gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Halte dich im Ernstfall exakt an diese Reihenfolge, um rechtlich und finanziell abgesichert zu sein:

  1. Unfallstelle sichern: Schalte sofort die Warnblinkanlage ein, ziehe die Warnweste an (befindet sich meist im Handschuhfach oder in der Seitentür) und stelle das Warndreieck auf.
  2. Erste Hilfe leisten: Setze bei Personenschäden sofort den Notruf (112) ab und versorge verletzte Personen.
  3. Die Polizei rufen (Pflicht!): Wähle die 110. Erkläre den Beamten, dass es sich um ein Carsharing-Fahrzeug handelt. Die Anbieter verlangen für die Schadensregulierung zwingend ein polizeiliches Aktenzeichen, auch bei Bagatellschäden ohne Unfallgegner:in (z. B. beim Schrammen eines Pfeilers).
  4. Den Anbieter informieren: Melde den Unfall direkt über die App des Anbieters (MILES, Sixt Share oder Free2move) oder nutze die Notfall-Hotline. Der Support erklärt dir das weitere Vorgehen.
  5. Beweise sichern: Fotografiere die Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen sowie die Unfallumgebung aus verschiedenen Perspektiven. Notiere dir die Kennzeichen und die Kontaktdaten von Zeug:innen.
  6. Unfallbericht ausfüllen: Im Handschuhfach liegt der europäische Unfallbericht. Fülle diesen gemeinsam mit dem Unfallgegner oder der Unfallgegnerin aus, sofern die Polizei den Schaden nicht komplett selbst protokolliert.
Ein Carsharing Auto in Hamburg
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Carsharing-Unfall: Vermeide diese Fehler!

Um deinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden, darfst du nach einem Crash niemals ein Schuldanerkenntnis unterschreiben, den Unfallort vor dem Eintreffen der Polizei verlassen oder die Miete eigenmächtig beenden. Ein einziger formaler Fehler am Unfallort kann dazu führen, dass die Kaskoversicherung die Regulierung verweigert und du den Gesamtschaden aus eigener Tasche zahlen musst.

1. Ein schriftliches Schuldeingeständnis unterschreiben

Unterschreibe am Unfallort niemals Dokumente des Unfallgegners oder der Unfallgegnerin, in denen du die alleinige Schuld am Unfall bestätigst. Die rechtliche Klärung der Schuldfrage ist ausschließlich Sache der beteiligten Versicherungen und der Polizei. Jedes voreilige Zugeständnis verstößt gegen die Versicherungsbedingungen der Carsharing-Anbieter und kann dazu führen, dass du auf den Kosten sitzen bleibst.

2. Den Unfallort ohne Polizei verlassen („Bagatellschaden-Falle“)

Auch wenn es sich nur um einen kleinen Kratzer an der Stoßstange oder das Touchieren eines Bordsteins beim Einparken handelt: Fahre niemals einfach weiter. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist rechtlich eine Fahrerflucht und führt bei MILES, Sixt Share und Co. zum sofortigen, rückwirkenden Verlust des gesamten Versicherungsschutzes. Warte immer, bis die Polizei den Schaden vor Ort protokolliert hat.

3. Die Miete in der App einfach beenden

Stelle das beschädigte Fahrzeug nach einem Unfall niemals einfach am Straßenrand ab, um die Miete hastig per Smartphone-App zu beenden. Du bist vertraglich dazu verpflichtet, das Auto so lange abzusichern, bis der Kundenservice das weitere Vorgehen freigegeben hat – etwa durch das Eintreffen eines Abschleppdienstes. Beendest du die Miete eigenmächtig und das Fahrzeug blockiert den Hamburger Stadtverkehr oder wird nachträglich beschädigt, haftest du für alle Folgekosten.

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In welchen Fällen zahlt die Carsharing-Versicherung nicht?

Es gibt klare Szenarien, in denen die Kaskoversicherung des Anbieters die Schadensregulierung komplett verweigert. In diesen Fällen greift die vertragliche Deckelung der Selbstbeteiligung nicht und du haftest für die Reparaturkosten am Carsharing-Auto sowie für Drittschäden mit deinem gesamten Privatvermögen.

Bei diesen Verstößen erlischt der Versicherungsschutz sofort:

  • Fahrten außerhalb des Geschäftsgebiets ohne Erlaubnis: Verlässt du mit dem Auto die freigegebenen Zonen oder fährst ohne vorherige Anmeldung ins Ausland, verstößt du gegen die Kern-AGB. Bei einem Unfall im unzulässigen Bereich entfällt der Kaskoschutz.
  • Unterlassene polizeiliche Aufnahme: Wenn du den Unfall nicht direkt von der Polizei vor Ort protokollieren lässt, verweigern MILES, Sixt Share und Co. nachträglich die Regulierung. Das gilt ausdrücklich auch für selbstverschuldete Schrammen ohne Unfallgegner:in.
  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis: Sollte dein Führerschein zum Zeitpunkt der Fahrt abgelaufen sein oder ein Fahrverbot vorliegen, besteht keinerlei Versicherungsschutz. Das gilt auch, wenn du deinen Account an eine Person ohne Führerschein untervermietest.
  • Gefahrgut- und illegale Transporte: Die Nutzung der Fahrzeuge für illegale Zwecke, gewerbliche Personenbeförderung ohne Lizenz oder den Transport von gefährlichen, nicht zugelassenen Ladungen hebt den Versicherungsschutz auf.
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Lohnt sich eine extra Carsharing-Versicherung?

Eine zusätzliche Absicherung lohnt sich für jede:n Gelegenheits- und regelmäßige:n Fahrer:in, um das finanzielle Risiko der hohen Selbstbeteiligung im Ernstfall auf Null zu senken. Anstatt bei jeder einzelnen Fahrt teure Zusatzgebühren in den Apps zu aktivieren, sind jährliche Pauschallösungen deutlich günstiger.

Die Kostenfalle bei den Anbieter-Gebühren

Wer sich direkt über die Carsharing-Apps gegen den Eigenanteil absichern möchte, zahlt pro Fahrt meist zwischen 1 € und 2 € extra. Was nach wenig klingt, summiert sich bei Pendler:innen in Hamburg schnell auf: Wer das Auto nur dreimal pro Woche für den Weg zur Arbeit nutzt, zahlt im Jahr bereits über 300 € nur für den reduzierten Selbstbehalt. Eine externe Carsharing-Versicherung oder eine Kreditkarte mit entsprechendem Schutz deckt dieses Risiko meist schon für einen Bruchteil dieses Betrags ab und das anbieterübergreifend.

Fazit: Flexibel durch Hamburg mit dem richtigen Schutz!

Wenn du regelmäßig in Hamburg Carsharing nutzt, solltest du die Standard-Selbstbeteiligung von bis zu 1.000 € niemals unabgesichert lassen. Mit einer cleveren Pauschallösung im Rücken fährst du deutlich entspannter durch den Elbtunnel oder über die Reeperbahn.

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FAQ: Häufige Fragen rund um Carsharing und Unfall

Wer zahlt bei einem Unfall mit einem Carsharing-Auto?

Bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflicht- und Kaskoversicherung des Carsharing-Anbieters den entstandenen Schaden. Du haftest als Fahrer:in im Regelfall nur bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Ist der oder die Unfallgegner:in schuld, übernimmt dessen oder deren Kfz-Haftpflichtversicherung alle Kosten vollständig.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Carsharing-Anbietern?

Die Standard-Selbstbeteiligung liegt bei den großen Anbietern in Hamburg zwischen 450 € und 1.000 pro Schadensfall. Für Transporter oder Premium-Modelle fordern die Anbieter meist einen höheren Eigenanteil. Fahranfänger:innen unter 21 Jahren zahlen im Ernstfall oft eine deutlich höhere Pauschale.

Was muss ich direkt nach einem Unfall mit einem Carsharing-Fahrzeug tun?

Du musst sofort die Polizei (110) rufen, um den Unfall protokollieren zu lassen, und danach umgehend den Kundenservice des Anbieters per App oder Notfall-Hotline informieren. Das Einholen eines polizeilichen Aktenzeichens ist bei allen Anbietern zwingende Voraussetzung für die Schadensregulierung, auch bei Unfällen ohne Fremdschaden.

Zahlt die Carsharing-Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?

Nein, bei grober Fahrlässigkeit (wie Fahren unter Alkoholeinfluss, Handynutzung am Steuer oder Missachtung roter Ampeln) erlischt der Versicherungsschutz des Anbieters. In diesem Fall fordert das Unternehmen den vollen Schadensersatz von dir zurück und die Deckelung durch die Selbstbeteiligung entfällt komplett.

Weitere Infos rund um Mobilität in Hamburg

Wenn du häufiger in Hamburg auf Achse bist, schau doch gerne mal in unsere weiteren Artikel zu diesem Thema rein.

E-Scooter Versicherungspflicht | Auto-Abo vs. Leasing | Fahrrad Leasing