Betrug bei Kleinanzeigen: Short Facts im Überblick
- Vorauszahlungen ohne Ware oder Absicherung sind das größte Risiko: Kriminelle verlangen häufig eine Vorabüberweisung, da diese nach Abschluss nicht rückgängig zu machen ist.
- Die Funktion „Freunde & Familie“ bei PayPal ist ein Fallstrick und bietet keinen Käuferschutz.
- Gefälschte Zahlungsseiten & „Sicher bezahlen“-Phishing: Betrüger:innen locken mit Links in täuschend echten E-Mails zu angeblichen Kleinanzeigen oder Zahlungsseiten
- Quishing und Link-Tricks: Kriminelle übermitteln QR-Codes oder Links, um an sensible Daten und Geld zu kommen, Ware wird nicht geliefert.
- Persönliche Übergabe ist die sicherste Variante: Vor Ort die Ware in Anwesenheit von Zeug:innen prüfen, reduziert das Betrugsrisiko deutlich.
Inhalte im Überblick
Betrug bei Kleinanzeigen: Diese Maschen gibt es beim Kauf
Eine der einfachsten Betrugsformen, die in diesem Zusammenhang auch Marktplatz-Betrug heißen, richtet sich gegen Käufer:innen. Kriminelle stellen Waren ein, die sie gar nicht besitzen. Häufig werden dafür Fotos und Produktbeschreibungen aus anderen Anzeigen oder Online-Shops übernommen. Besonders attraktiv wirken Angebote, wenn hochwertige Smartphones, Spielekonsolen, Kameras, E-Bike-Akkus oder andere gefragte Produkte deutlich unter dem üblichen Marktpreis angeboten werden. Nach der Kontaktaufnahme drängt der/die vermeintliche Verkäufer:in häufig auf eine schnelle Zahlung. Ist das Geld überwiesen, wird die Ware nicht verschickt und der Kontakt bricht ab.
Besonders riskant für einen Betrug bei Kleinanzeigen ist deshalb die klassische Vorab-Überweisung. Eine normale Banküberweisung bietet keinen Käuferschutz und lässt sich nach ihrer Ausführung nicht ohne Weiteres zurückholen.
Was ist sicher bezahlen?
Die Plattform kleinanzeigen.de (gehörte früher zu Ebay, seit 2021 zur norwegischen Adevinta-Gruppe, ebenso wie mobile.de) bietet einen eigenen Käuferschutz mit dem Namen „Sicher bezahlen“ an. Über diese Funktion schließen Käufer:in und Verkäufer:in eine verbindliche Vereinbarung ab und setzen einen Zahlungsdienstleister ein. An diesen wird der Preis bezahlt und von ihm wird das Geld, wenn alles in Ordnung ist, spätestens nach 14 Tagen ausgezahlt.
Der Käuferschutz greift z. B., wenn Artikel nicht versendet wurden, nicht vollständig geliefert oder nachweislich gefälscht sind ist besondere Vorsicht ist angebracht, wenn im Rahmen der Kauf-/Verkaufsabwicklung mittels Nachricht ein Link zur Bezahlmethode „sicher bezahlen“ übersandt wird. Hier kann es sein, dass dieser Link auf eine betrügerische Seite führt.
Betrug bei Kleinanzeigen: Die PayPal-Falle
Bei manchem Verkauf wird die Abwicklung über den US-amerikanischen Zahlungsdienstleister PayPal gewünscht. Viele denken dann an den „Käuferschutz“, mit dem das Unternehmen vor allem zu dessen Start warb, und glauben an einen ausnahmslos sicheren Zahlungsweg. Doch das ist häufig ein Irrtum. Denn die Betrüger:innen haben fürs Bezahlen die PayPal-Funktion „Freunde und Familie“ gewählt. Doch für diese gilt der Käuferschutz nicht. Daneben gibt es weitere Ausnahmen für bestimmte Artikelgruppen.
Darauf angesprochen, versucht sich manche:r Verkäufer:in mit Blick auf die Kosten herauszureden – wenn sie denn überhaupt noch reagieren. Für geschäftliche Transaktionen über die PayPal-Funktion „Waren und Dienstleistungen“ – nur mit der gibt es den Käuferschutz – verlangt das Unternehmen eine Gebühr von 2,49 % des Verkaufspreises zuzüglich 0,35 € „Festgebühr“ (Stand: 2.9.2026). „Das müsste ich ja auf den Preis draufschlagen und dann würde es teurer für dich. Deshalb lass uns das doch einfach günstiger abwickeln wie vorgeschlagen“, heißt es gern mal. Bist du wirklich bereit, dieses Risiko einzugehen?
„Wenn der Verkäufer ausdrücklich auf einer ungesicherten Zahlungsmethode besteht und geschützte Alternativen ablehnt, sollte dies ein Warnsignal sein“, sagt Julia Kühl vom Landeskriminalamt Hamburg (LKA).
Tipp: Sollte dich jemand auf kleinanzeigen.de aus angeblichen Kostengründen zur PayPal-Funktion „Freunde und Familie“ drängen, weise darauf hin, dass es hier einen Käuferschutz über „Sicher bezahlen“ gibt, der für Verkäufer:innen kostenlos ist. Du zahlst dann eine Gebühr (siehe Kasten oben: Was ist „Sicher bezahlen“?). Aber beachte die Hinweise und kommuniziere ausschließlich innerhalb des Portals, denn Kriminelle gaukeln dir auch in diesem Zusammenhang gern etwas vor, wie du im Folgenden erfährst.
Gefälschte Zahlungsseiten und „Sicher bezahlen“-Phishing beim Betrug bei Kleinanzeigen
Phishing gehört immer noch zu den häufigsten Betrugsmaschen und kann Kaufende wie Verkaufende treffen. Dabei versuchen Kriminelle, ihre Opfer auf täuschend echt nachgebaute Webseiten zu führen. Diese sehen beispielsweise wie eine Seite von einem bekannten Portal, einem Zahlungsdienstleister oder einem Paketdienst aus. Dort sollen Kreditkarten-, Konto- oder Zugangsdaten eingegeben werden. Besonders perfide ist der Missbrauch der Bezeichnung „Sicher bezahlen“.
Eine der häufigsten Fallen: Erst wird eine Bezahlung über die Plattform gestartet, damit du glaubst, dass alles in Ordnung ist. Aber die Zahlung wird in Wahrheit nicht vollzogen. Stattdessen erhältst du eine Nachricht, dass es Probleme mit „Sicher bezahlen“, gebe und es wird nach deiner E-Mail-Adresse gefragt, weil jetzt alternativ per PayPal bezahlt werden soll. Anschließend lässt der/die vermeintliche Käufer:in wissen, dass es überraschenderweise doch mit „Sicher bezahlen“ klappt. Daraufhin kommt eine gefälschte E-Mail. Auf der Fake-Website werden dann vor allem Kreditkarten-Daten abgefragt und Zahlungen initiiert, welche das Opfer freigibt. Seltener werden Opfer live mittels Chat dazu verführt, über ihr Online-Banking weitere Zahlungen zu tätigen.
Die echte Zahlungsabwicklung über „Sicher bezahlen“ findet ausschließlich innerhalb der Kleinanzeigen-Plattform statt. Externe Links sind dafür nicht erforderlich, sondern ein Warnsignal für Betrug bei Kleinanzeigen.
Betrug bei Kleinanzeigen: Schütze dich vor Quishing
Eine ähnliche Methode funktioniert über QR-Codes, die in Kombination aus QR-Code und Phishing in Fachkreisen auch Quishing genannt wird. Der/die Verkäufer:in erhält eine „Zahlungsbestätigung“ mit einem QR-Code und wird aufgefordert, diesen mit dem Smartphone zu scannen. Der Code führt jedoch auf eine gefälschte Internetseite. Auch hier besteht das Ziel darin, persönliche Daten oder Zahlungsinformationen abzugreifen. Kleinanzeigen weist ausdrücklich darauf hin, dass für die eigene Bezahlfunktion keine QR-Codes gescannt werden müssen. Quishing kann übrigens sowohl Kaufende als auch Verkaufende betreffen.
Der Dreiecksbetrug
Bei dieser Betrugsart gibt es verschiedene Varianten. Gemeinsam ist ihnen, dass zwischen der anbietenden (A) und der kaufenden Person (K) noch eine dritte (D) beteiligt ist. K möchte z. B. ein Smartphone kaufen und findet ein Angebot, das D in betrügerischer Absicht inseriert hat.
D hat zwar kein Handy, sagt K aber den Verkauf zu und übermittelt eine Bankverbindung. Die jedoch gehört A. Der wiederum denkt, er würde an D verkaufen. Nach dem Geldeingang liefert A das Smartphone. Aber nicht an K, sondern an D, der damit verschwindet. K wartet vergeblich auf die Lieferung. Im schlimmsten Fall betrügt D sogar beide und streicht sowohl das Geld als auch Smartphone ein. Z. B. indem er K auf ein Konto überweisen lässt, auf das D Zugriff hat, und A mit dem PayPal-Trick hereinlegt.
Dieser Betrug bei Kleinanzeigen wird auch gegenüber Online-Handelsunternehmen im Zusammenhang mit „Kauf auf Rechnung“ genutzt. Die Kriminellen bestellen unter einer anderen Identität Waren auf Rechnung an eine abweichende Lieferanschrift. Das unbeteiligte Opfer bekommt anschließend Mahnungen des Händlers, obwohl es weder etwas bestellt noch erhalten hat.

Betrug bei Kleinanzeigen per Western Union oder MoneyGram
Wenn der Kauf über einen Anbieter für internationale Geldtransfers, wie Western Union oder MoneyGram, erfolgen soll, lass lieber die Finger davonn. Denn das Geld kann überall auf der Welt abgeholt werden. Wenn die Ware nicht geliefert wird, kommst du an die Kriminellen nicht heran, weil sie sich im Ausland entweder falscher Papiere oder Strohleuten bedient haben. Und sobald das Geld ausgezahlt wurde, gibt es keinerlei Kontrolle mehr darüber.
Falsche Nutzer:innen
Eine weiterer Betrug bei Kleinanzeigen arbeitet mit gekaperten Nutzerkonten. Kriminelle haben sich Zugriff auf ein bereits bestehendes Nutzerkonto (Fachbegriff „Account Takeover“ – kurz ATO) verschafft und stellen darüber eigene Fake-Angebote ein (zu Fake-Shops haben wir übrigens einen eigenen Artikel).
Diese Methode ist schwer zu erkennen, weil das Profil möglicherweise bereits seit Jahren existiert und auf den ersten Blick vertrauenswürdig erscheint, zumal wenn es viele positive Bewertungen gibt. Auffällig kann z. B. sein, wenn über ein älteres Konto plötzlich Artikel angeboten werden, die so gar nicht zu den bisher angebotenen Produkten passen. Auch ein ungewöhnlicher Wechsel des Schreibstils kann auf eine Übernahme des Kontos hindeuten. Besser ist es, nicht auf das Alter oder die guten Bewertungen eines Kontos zu vertrauen, sondern ausnahmslos auf sichere Bezahlmethoden zu bestehen.
Betrug bei Kleinanzeigen: Die Nachnahme-Masche
Ein Versand per Nachnahme ist sehr teuer, denn zusätzlich zu den Paketkosten wird bspw. bei DHL eine Gebühr von 8,99 € (Stand: 2.9.2026) fällig. Das Geld wird direkt bei der Zustellung oder bei der Abholung in der Post-Filiale bezahlt. Du kaufst dabei „die Katze im Sack“, denn manche Käufer:innen erleben beim Öffnen eine böse Überraschung: Statt der erwarteten Ware wurden nur Altpapier, Steine oder anderes wertloses Zeug geliefert. Das Geld ist in der Regel weg, die verkaufende Person nicht mehr erreichbar.
Daher raten wir ausdrücklich von dieser Zahlungsart ab.
Tipp:
Es kommt vor, dass Kriminelle bei Kauf oder Verkauf „aus Sicherheitsgründen“ Fotos oder Kopien deines Ausweises haben wollen. Warum das keine gute Idee ist, erfährst du bald in einem eigenständigen Artikel.
Betrug bei Kleinanzeigen: Diese Maschen gibt es beim Verkauf
Auch wer verkauft, kann trotz einer zunächst echt wirkenden Zahlung geschädigt werden. Bei bestimmten Betrugsvarianten versuchen Käufer:innen beispielsweise, nach Erhalt eines ordnungsgemäß verschickten Artikels einen Konflikt über einen Zahlungsdienstleister zu eröffnen und zu behaupten, die Ware sei nicht angekommen, sei beschädigt oder entspreche nicht der Beschreibung. Deshalb solltest du bei einem Verkauf – insbesondere bei höherwertigen Gegenständen – den Zustand der Ware, die Verpackung und den Versand nachvollziehbar dokumentieren und einen Versandweg mit Sendungsverfolgung wählen.
Betrug bei Kleinanzeigen: Die Gutscheinkarten-Masche
Jemand meldet sich auf dein Verkaufsangebot und ist mit dem Preis einverstanden. Die Person möchte die Ware aber nicht für sich, sondern zusammen mit einem zusätzlichen Gutschein verschenken. Damit nicht mehrfach Porto bezahlt werden muss, wirst du gebeten, eine Gutscheinkarte zu besorgen und beizulegen. Begründung kann auch sein, dass sich die Person gerade im Ausland befindet, im Krankenhaus liegt oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, selbst einen Gutschein zu besorgen und zur Post zu gehen. Den Betrag für den Gutschein sollst du auslegen, aber die Kosten werden zusammen mit dem Verkaufspreis beglichen – heißt es. Damit der/die Interessent:in sicher sein kann, dass du den Gutschein besorgt hast, sollst du den Gutschein-Code übermitteln.
Du bekommst einen Hinweis, dass das das Geld bezahlt ist – wie beim Quishing-Bild oben oder per (angeblichem) Hinweis von PayPal. Am Ende bleibst du auf den Kosten sitzen: Deine Ware ist weg und der Gutschein-Code wurde eingelöst, z. B. weil die Kriminellen diesen unmittelbar nach der Lieferung an Unbeteiligte weiterverkauft oder unter falschem Namen eingelöst haben.

Vorsicht bei angeblichen Kurier- und Transportdiensten
Auch vermeintliche Kurierdienste werden für Betrugsversuche eingesetzt. Es wird z. B. erklärt, dass der gekaufte Gegenstand nicht persönlich abgeholt werden kann (z. B. wegen eines längeren Auslandsaufenthalts), weshalb ein Kurier- oder Transportunternehmen oder eine andere Person kommen werde. Anschließend folgt eine Nachricht mit einem Link zu einem angeblichen Kurierdienst oder einer Spedition. Dort soll der/die Verkäufer:in Bank- oder Kreditkartendaten hinterlegen oder zunächst Gebühren für Transport oder Versicherung bezahlen.
Solche Konstruktionen sollten misstrauisch machen. „Wer zunächst Transport-, Versicherungs- oder sonstige Gebühren bezahlen muss, um anschließend den Kaufpreis zu erhalten, sollte die Transaktion abbrechen“, empfiehlt Polizistin Julia Kühl. „Das gilt auch, wenn der angebliche Käufer versichert, dass diese Kosten erstattet werden. Wenn der Käufer die Kosten nicht im Vorfeld überweist oder direkt selbst begleicht, gibt es nur eine Lösung: Finger weg!“ In der Regel fallen solche Legenden bereits beim ersten Hinterfragen in sich zusammen – der mit dem Transport verbundene Aufwand und die Kosten stehen oft in einem krassen Missverhältnis zum Wert des Gegenstands.
Der Trick kann übrigens auch beim Kauf auftreten, wenn plötzlich – aus welchen Gründen auch immer – der ursprünglich vereinbarte Versandweg geändert und ein unbekanntes Kurier- oder Transportunternehmen beauftragt wird, das vorab zusätzliches Geld verlangt.
Austausch-Falle
Jemand kauft deine angebotene Ware über das Portal, die Zahlung ist erfolgt, du hast die Ware verpackt und verschickt. Alles scheint gut gelaufen zu sein. Doch dann gibt es eine Reklamation, weil die Ware angeblich defekt oder beschädigt ist – das Geld wird zurückgefordert oder ggf. über einen Zahlungsanbieter (z. B. PayPal) die Auszahlung an dich gestoppt.
Als Beweis werden Fotos, Videos oder ein tatsächlich defektes oder beschädigtes Produkt vorgelegt (das sich die Kriminellen zuvor besorgt haben und identisch mit deinem ist).
Deshalb solltest du den Zustand der Ware vor dem Versand dokumentieren. Mache Fotos, insbesondere von individuellen Details, notiere Seriennummern oder ähnliche Angaben, mit denen das Produkt identifizierbar ist. Denn wenn du nicht den Beweis antreten kannst, dass das von dir verkaufte Produkt keine Mängel hatte, könntest du Probleme bekommen.
Scheck-Betrug
Eine ältere Masche in diesem Zusammenhang ist der sogenannte Scheck-Betrug. Myra Adeniyi vom Kompetenzcenter Betrugsprävention der Hamburger Sparkasse (Haspa) weist darauf hin, dass Schecks kaum noch verwendet werden und diese Bezahlmöglichkeit in Deutschland Ende 2027 ausläuft. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu dieser Betrugsform kommt, relativ gering. Wir erläutern dir trotzdem das Prinzip, weil dies vielleicht auch mal in einem anderen Zusammenhang auftreten könnte.
Der Trick ist, dass die Zahlung deiner Ware durch einen Verrechnungsscheck mit überhöhtem Betrag erfolgt (z. B. 1.500 € statt der vereinbarten 1.000 €). „Ich habe leider eben erst festgestellt, dass ich den Betrag zu hoch angegeben habe. Das tut mir sehr leid. Lösen Sie doch den Scheck einfach ein und überweisen Sie mir die Überzahlung“, könnte eine Nachricht lauten. Du löst den Scheck ein, der Betrag wird deinem Konto gutgeschrieben. Du siehst dies auf deinem Kontoauszug, denkst „alles in Ordnung“ und überweist die Überzahlung. Und bist nun auf einen Schlag um diesen Betrag ärmer (im Beispielfall 500 €). Vorausgesetzt, dass die Bank ihn annimmt, sogar mehr: Denn da die meisten Kreditinstitute das Einlösen von Schecks bepreisen, können schnell mehrere Euro hinzukommen.
Warum? „Ein Verrechnungsscheck wird stets unter Vorbehalt gutgeschrieben, bis das Geld vom Konto der ausstellenden Person erfolgreich abgebucht wurde“, betont die Haspa-Mitarbeiterin. Wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, „platzt“ der Scheck. Das heißt: Der Scheck wird nicht eingelöst, die (Vorbehalts-) Gutschrift auf deinem Konto ist ungültig, das Geld ist weg – und die Ware natürlich sowieso.
Diese Warnsignale sollten misstrauisch machen
„Ein einzelnes ungewöhnliches Detail bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Betrugsversuch vorliegt. Treffen jedoch mehrere Auffälligkeiten zusammen, ist Vorsicht angebracht“, mahnt LKA-Beamtin Julia Kühl. Dazu gehören z. B. Preise, die deutlich unter dem üblichen Marktwert liegen, ungewöhnlicher Zeitdruck, die konsequente Ablehnung einer persönlichen Abholung oder sicherer Zahlungsmethoden sowie ausweichende Antworten auf konkrete Fragen.
„Auch der Wunsch, die Kommunikation unmittelbar auf WhatsApp, SMS oder E-Mail zu verlagern, sollte misstrauisch machen. Das gilt besonders dann, wenn anschließend Links oder QR-Codes verschickt werden“, so die Polizistin. Weitere Warnsignale können ein abweichender Name bei den angegebenen Bankdaten, plötzlich wechselnde Schreibweisen oder ungewöhnliche Formulierungen sowie professionell wirkende Produktbilder sein, die möglicherweise aus anderen Angeboten kopiert wurden. Selbst ein lange bestehendes Nutzerkonto ist kein endgültiger Beweis für die Seriosität, da dieses vor kurzem illegal übernommen worden sein könnte.
So lässt sich das Betrugsrisiko reduzieren
Die sicherste Variante ist in vielen Fällen weiterhin die persönliche Übergabe. Käufer:innen können die Ware vor der Bezahlung ansehen und ggf. testen, Verkäufer:innen erhalten direkt das Geld direkt. Außerdem kann so die Ware auf mögliche Mängel überprüft werden.
Tipp:
Falls es zur persönlichen Übergabe mit Barzahlung kommt, hab‘ am besten einen Zeugen oder eine Zeugin dabei. Außerdem solltest du die ausgehändigten Geldscheine – bspw. mit einem Falschgeld-Prüfstift – auf ihre Echtheit überprüfen. Gerade bei teuren Waren kann es sonst zu einem erheblichen finanziellen Verlust für dich kommen. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du die Identität der Person klären, die die Ware abholt, indem du zum Beispiel einen Ausweis zeigen lässt und dir die Daten (Name, Adresse, Ausweis-Nr.) notierst. Empfehlenswert ist auch die Übergabe in einer Filiale der eigenen Hausbank – dort kann das Geld direkt ein- bzw. ausgezahlt werden.
„An unseren Geldautomaten mit Einzahlungsfunktion werden Scheine einbehalten und dem Konto nicht gutgeschrieben. Die Banknoten gehen später zur Prüfung an die Bundesbank weitergeben. Auf der Einzahlungsquittung gibt es einen entsprechenden Hinweis“, sagt Myra Adeniyi vom Haspa-Kompetenzcenter Betrugsprävention. Dies gilt auch bei Geldscheinen, die beschädigt oder verschmutzt sind.
Ist eine persönliche Übergabe nicht möglich, sollten möglichst Zahlungswege mit entsprechenden Schutzmechanismen verwendet werden. Kleinanzeigen empfiehlt dafür insbesondere die eigene Funktion „Sicher bezahlen“. Dabei wird der Kaufbetrag zunächst über den Zahlungsdienstleister abgewickelt und nicht einfach direkt an den Verkäufer überwiesen.
- Grundsätzlich sollte die Kommunikation stets auf der Plattform bleiben.
- Links und QR-Codes, die von anderen Nutzern – häufig in Form von vermeintlichen Screenshots – geschickt werden, sollten nicht für Zahlungs- oder Kontobestätigungen verwendet werden.
- Passwörter, PINs und TANs dürfen niemals weitergegeben werden.
- Wer Kreditkarten- oder Bankdaten eingeben soll, um angeblich eine Zahlung zu „empfangen“, sollte ebenfalls misstrauisch werden.
- Vor allem bei teuren Artikeln lohnt außerdem eine kurze Plausibilitätsprüfung. Interessierte können nach zusätzlichen aktuellen Fotos oder Details fragen.
- Eine Bilder-Rückwärtssuche per Suchmaschine kann zeigen, ob Produktfotos bereits an anderer Stelle im Internet verwendet werden.
- Auch das Profil sollte betrachtet werden: Passen die angebotenen Artikel mit dem bisherigen Verlauf zusammen? Wirkt die Kommunikation plausibel? Werden konkrete Fragen nachvollziehbar beantwortet?
Schau dir auf jeden Fall die Seiten zur Sicherheit, Betrugsprävention oder die entsprechenden Seiten mit ähnlichen Bezeichnungen des jeweiligen Portals an, bevor du dort kaufst oder verkaufst. Dann weißt du, welche Schutzmechanismen es bei diesem Anbieter gibt und worauf du sonst achten solltest.
Schütze dich vor Betrug bei Kleinanzeigen: Die SHS-Regel



Stoppen
Hinterfragen
Schützen
Lass dich nicht hetzen oder unter Druck setzen. Nimm dir Zeit zur Prüfung, bevor du Daten weitergibst oder Geld überweist. Beachte Warnsignale und höre auch auf dein „Bauchgefühl“.
Ist der Preis extrem günstig? Passen die Angaben zum vermeintlichen Absender? Gibt es einen Käuferschutz? Wie läuft das? Sprich mit Anderen, wenn du ein ungutes Gefühl hast.
Vermutest du Betrug? Dann melde dies an das Portal. So warnst und schützt du Andere. Wenn du selbst Opfer von Betrug geworden bist, erstatte Anzeige und sprich darüber.
Was tun, wenn man bereits auf einen Betrug bei Kleinanzeigen hereingefallen ist?
„Wer einen Betrug bei Kleinanzeigen bemerkt, sollte möglichst schnell reagieren und sämtliche Beweise sichern“, empfiehlt Polizistin Julia Kühl. Dazu gehören Screenshots der Anzeige und des Nutzerprofils, der komplette Nachrichtenverlauf, E-Mails, Telefonnummern, Bankverbindungen, Zahlungsbelege sowie Versand- oder Sendungsinformationen.
„Wurde Geld überwiesen, sollte unverzüglich die eigene Bank beziehungsweise der verwendete Zahlungsdienstleister kontaktiert werden“, rät Myra Adeniyi vom Haspa-Kompetenzcenter Betrugsprävention. Je schneller dies geschieht, desto größer kann die Chance sein, eine Transaktion noch zu stoppen oder weitere Abbuchungen zu verhindern. Sie weist aber auch darauf hin, dass eine selbst ausgelöste Überweisung in der Regel nicht zurückgeholt werden kann. Wurden Kreditkarteninformationen, Online-Banking-Daten oder Zugangsdaten auf einer verdächtigen Website eingegeben, sollten die betroffenen Zugänge gesichert und Passwörter geändert werden. „Betroffene Karten und Konten können bei Bedarf schnell über den Sperr-Notruf 116 116 gesperrt werden“, sagt die Haspa-Mitarbeiterin.
Zusätzlich sollte das betreffende Profil bzw. die Anzeige beim betreffenden Portal gemeldet werden. Dies kann auch davor schützen, dass es mögliche weitere Opfer gibt. Bei einem tatsächlichen Vermögensschaden oder einem konkreten Betrugsversuch sollte Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden. Die zuvor gesicherten Unterlagen können dabei wichtige Beweismittel sein. Auf der Seite der Verbraucherzentrale Hamburg kannst du herunterscrollen und durch das Beantworten von ein paar Fragen einen „Notfall-Check“ machen. Außerdem bekommst du hier noch weitere Tipps fürs sichere Einkaufen im Internet. Auch auf unseren Seiten findest du zahlreiche weitere Artikel zum Thema Betrugsprävention.
Fazit zum Betrug bei Kleinanzeigen
Grundsätzlich gilt sowohl für Käufer als auch für Verkäufer: Nicht allein auf ein seriös wirkendes Profil oder eine professionell gestaltete Nachricht verlassen. Entscheidend ist, ob der gesamte Ablauf plausibel ist. Wer Kommunikation und Bezahlung innerhalb der vorgesehenen Plattformfunktionen hält, ungewöhnliche Links und QR-Codes ignoriert und sich nicht unter Zeitdruck setzen lässt, kann Betrugsversuche frühzeitig erkennen und wird so nicht selbst zum Opfer.
FAQ: Häufige Fragen zum Betrug bei Kleinanzeigen
Wie erkenne ich gefälschte Anzeigen?
Liegt das Angebot deutlich unter dem üblichen Marktpreis? Wirken Produktfotos wie aus anderen Anzeigen kopiert? Drängt der Verkäufer sofort zur Zahlung? Dies können Hinweise sein. Wenn das Profil plötzlich völlig neue, für den Anbieter unpassende Produkte präsentiert, kann das ein Hinweis auf ein gekapertes Nutzerkonto sein.
Welche Zahlungsarten sind besonders riskant?
Klassische VorabÜberweisungen, PayPalFunktion „Freunde und Familie“, anonyme Bezahldienste wie Western Union und MoneyGram, Schecks und die NachnahmeFunktion der Post/DHL bieten keinen Käuferschutz. Nutze lieber sichere PlattformZahlungen wie „Sicher bezahlen“ oder die PayPal-Option „Waren & Dienstleistungen“ mit Käuferschutz.
Wie gehe ich vor, wenn ich betrogen wurde?
Sichere sofort alle Beweise (Screenshots, Nachrichten, Zahlungsnachweise, Versandinfos). Kontaktiere unverzüglich deine Bank bzw. den genutzten Zahlungsdienstleister, melde den Vorfall beim betreffenden Portal und erstatte Strafanzeige bei der Polizei. Bereits der Versuch eines Betrugs ist strafbar und kann {sollte} zur Anzeige gebracht werden. Außerdem solltest du ggf. Passwörter ändern, Karten und/oder Konten sperren.
Wie kann ich die Seriosität eines Nutzerprofils prüfen?
Prüfe, ob die angebotenen Artikel zum bisherigen Portfolio passen.
Achte auf SchreibstilÄnderungen und plötzlich neue, hochwertige Produkte.
Führe bei Unsicherheit eine Rückwärtssuche der Bilder durch und stelle gezielte Fragen zu Details, die nur eine Person beantworten kann, die den Gegenstand wirklich besitzt.
Wie minimiere ich mein Risiko, auf einen Betrug reinzufallen?
Bleibe innerhalb der Plattform, nutze – soweit vorhanden – die integrierten Zahlungsfunktionen und vertraue keinem Link, QRCode oder externen Zahlungsweg, der nicht ausdrücklich von der Plattform empfohlen wird. Hole die Ware, wenn möglich, vor Ort ab und zahle erst bei Übergabe.





