VWL-Vertrag: Short Facts im Überblick
- Kein Reingewinn ohne Abzüge: Der Arbeitgeberzuschuss zu den Vermögenswirksamen Leistungen ist steuer- und sozialabgabenpflichtig – ein Teil wird direkt über die Gehaltsabrechnung abgezogen.
- Lange Bindungsfrist: Bei Aktien-ETFs und Bausparverträgen gilt eine Sperrfrist von 7 Jahren (6 Jahre Einzahlung, 1 Jahr Ruhephase), in denen du nicht flexibel über das Geld verfügen kannst.
- Erhöhte Einkommensgrenzen: Seit 2024 haben deutlich mehr Beschäftigte Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage (zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 € für Singles / 80.000 € für Verheiratete).
Inhalte im Überblick
Was ist ein VWL-Vertrag?
Geht es um das Thema Altersvorsorge, sind die Möglichkeiten mittlerweile vielfältig. Eine der etabliertesten Vorsorgeformen ist dabei der sogenannte VWL-Vertrag, beziehungsweise die vermögenswirksamen Leistungen (VL).
VL sind Leistungen des Arbeitgebers, die über das ausgehandelte Gehalt hinausgehen. Durch diese Geldzuschüsse soll der Vermögensaufbau der Arbeitnehmer:innen gefördert werden. Das Unternehmen überweist dabei monatlich Geld in eine von der/dem Arbeitnehmer:in festgelegten Wertanlage.
Ein VWL-Vertrag hat dabei immer eine Laufzeit von 6 Jahren. Hinzu kommt ein weiteres Jahr, in dem der Vertrag ruhen muss, bevor das gesparte Geld entnommen werden kann. Angestellte haben also die Möglichkeit, über 7 Jahre lang ein kleines Vermögen anzusparen.
Vermögenswirksame Leistungen im Check: Lohnt sich das wirklich?
Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich für die meisten Arbeitnehmer:innen, da sie eine zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers darstellen, die den eigenen Vermögensaufbau beschleunigt. Dennoch ist die Rede vom „geschenkten Geld“ nur die halbe Wahrheit, weil Abgaben und Gebühren den Brutto-Zuschuss reduzieren.
Ob sich der Abschluss eines VL-Vertrags auszahlt, hängt im Wesentlichen von 2 Faktoren ab: der Höhe der monatlichen Zuzahlung deines Arbeitgebers (zwischen 6,65 € und 40,00 €) und der gewählten Anlageform. Wer den maximalen Zuschuss erhält, erzielt selbst nach Abzug von Steuern und Depotgebühren eine Rendite, die mit normalen Sparprodukten kaum zu erreichen ist.
Wie bekomme ich vermögenswirksame Leistungen?
Auch wenn in vielen Tarifverträgen Modelle zum VL-Sparen verankert sind, gibt es kein generelles Anrecht auf vermögenswirksame Leistungen. In den meisten Fällen zahlen Arbeitgebereinfach freiwillig.
Um die zusätzlichen Zahlungen vom Chef oder der Chefin zu erhalten, müssen Arbeitnehmer:innen einen VWL-Vertrag abschließen und dem Unternehmen eine Kopie vorlegen. Die monatlichen Raten werden dann von den Arbeitgeber direkt in den Sparvertrag überwiesen.
Am einfachsten kannst du einen solchen Vertrag zusammen mit einer/einem Bankberater:in abschließen.
VWL-Vertrag: Ab welchem Zuschuss solltest du zustimmen?
Nicht jeder Arbeitgeber zahlt den Höchstsatz von 40 € im Monat. In manchen Tarifverträgen sind lediglich 6,65 € verankert. Die folgende Matrix hilft bei der Entscheidung:
| Arbeitgeberzuschuss | Echter Netto-Vorteil (ca.) | Urteil & Empfehlung |
| 30,00 € – 40,00 € / Monat | Sehr hoch (~ 18 € – 25 € Netto-Plus / Monat) | Unbedingt abschließen! Der Ertrag schlägt Steuern und Depotgebühren bei weitem. |
| 15,00 € – 29,00 € / Monat | Mittel bis hoch (~ 9 € – 17 € Netto-Plus / Monat) | Empfehlenswert. Lohnt sich besonders in Kombination mit einem günstigen ETF-VL-Depot. |
| 6,65 € – 14,00 € / Monat | Gering (~ 3 € – 8 € Netto-Plus / Monat) | Abwägungssache. Lohnt sich primär, wenn du Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage hast oder den Betrag aus eigener Tasche aufstockst. |
| 0,00 € (Reiner Eigenbetrag) | Kein Arbeitgeberbonus | Nicht zu empfehlen. Wenn der Chef oder die Chefin nichts dazuzahlt, bespare lieber flexibel ein normales Depot ohne 7 Jahre Sperrfrist. |
So holst du das Beste aus deinen Vermögenswirksamen Leistungen
Wenn du dich für einen VL-Vertrag entscheidest, stehen dir je nach Sparziel verschiedene Wege offen:
- Aktien-ETF für maximale Renditechancen: Wer auf lange Sicht Vermögen aufbauen möchte und Kursschwankungen in Kauf nimmt, wählt einen breit gestreuten Welt-Aktien-ETF.
- Bausparvertrag für spätere Immobilienpläne: Wer in absehbarer Zeit bauen, kaufen oder renovieren möchte, sichert sich mit einem Bausparvertrag günstige Darlehenszinsen und die staatliche Wohnungsbauprämie.
- Aufstockung prüfen: Zahlt dein Arbeitgeber nur 10 €, du möchtest aber den vollen staatlichen Förderhöchstsatz nutzen, kannst du den Differenzbetrag einfach von deinem Gehalt umwandeln lassen.

Welche Förderungen gibt es bei einem VWL-Vertrag?
Der Frage, mit wie viel Geld Arbeitgeber die Sparpläne ihrer Mitarbeiter:innen monatlich unterstützen, sind gesetzlich eigentlich keine Grenzen gesetzt. Dennoch hat sich der Betrag von 40 € in vielen Unternehmen etabliert.
Zusätzlich zu den Förderungen deines/deiner Arbeitgeber hast du in vielen Fällen auch Anspruch auf staatliche Förderungen wie die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Das ist ein staatlicher Bonus für VL-Sparer:innen. Die Arbeitnehmersparzulage wird am Ende der Laufzeit von 6 oder 7 Jahren direkt in deinen VL-Vertrag überwiesen.
Ob du Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast, hängt von deiner gewünschten Anlageform und deinem zu versteuernden Einkommen ab. Denn der Banksparplan wird als einzige Form nicht staatlich gefördert. Die anderen 3 Anlageformen werden jährlich mit Beträgen zwischen 43 € und 80 € vom Staat subventioniert. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen die Grenze von 40.000 € bei Singles und 80.000 € bei Eheleuten und Paaren nicht übersteigt.
Für wen lohnen sich vermögenswirksame Leistungen?
Im ersten Moment scheint es so, dass sich vermögenswirksame Leistungen für alle Arbeitnehmer:innen lohnen. Denn wer mag zu einer kleinen Finanzspritze vom Chef oder der Chefin schon nein sagen? Eben.
Vor allem für Sparer:innen mit dem Wunsch eines Eigenheims kann sich eine VL-Anlage in einem Bausparvertrag lohnen. Denn hier können die Zinsen für das Darlehen niedriger sein, als bei anderen Krediten.
Für Menschen mit eher niedrigem Einkommen wird durch VWL und die damit verknüpften staatlichen Förderungen die Möglichkeit geschaffen, auch mit einem schmalen Taler in die Welt des Sparens und Anlegens einzutauchen.
Die Nachteile von VL: Wo liegen die Haken und Kosten?
Trotz der finanziellen Unterstützung bringen Vermögenswirksame Leistungen Nachteile mit sich, die vor einer Vertragsunterschrift realistisch kalkuliert werden müssen.
Steuern und Sozialabgaben drücken das Netto
Der Zuschuss des Arbeitgeber wird zum Bruttogehalt hinzugerechnet. Das bedeutet: Du zahlst auf die VL deines Chefs oder deiner Chefin Lohnsteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zahlt der Betrieb beispielsweise 40 € VL, fließen zwar die vollen 40 € in deinen Sparvertrag, allerdings werden dir die anfallenden Abgaben (ca. 15 bis 18 €) von deinem regulären Netto-Gehalt abgezogen. Dein echter monatlicher Netto-Gewinn liegt somit bei ca. 22 bis 25 €.
7 Jahre Festlegung (Sperrfrist)
Ein zentraler Nachteil ist die mangelnde Flexibilität. Gesetzlich ist bei Aktienfonds- und Bausparverträgen eine Laufzeit von 7 Jahren vorgesehen (6 Jahre Einzahlung, 1 Ruhejahr). Wer vorzeitig an sein Geld will, verliert in der Regel alle staatlichen Förderungen und muss bei Bausparverträgen oder Fonds Kündigungsgebühren bzw. Verluste in Kauf nehmen.
Depot- und Verwaltungsgebühren
Ein VWL-Vertrag ist nicht kostenlos. Bei einem ETF-VL-Depot fallen jährliche Depotgebühren (meist zwischen 10 und 20 € pro Jahr) an, bei Bausparverträgen eine Abschlussgebühr (oft 1 bis 1,6 % der Bausparsumme) sowie jährliche Kontoführungsentgelte. Bei sehr kleinen Arbeitgeberzuschüssen können diese Fixkosten einen spürbaren Teil der Förderung auffressen.
Kursrisiko bei Aktien-ETFs
Wird das Geld in einen VL-Aktienfonds investiert, unterliegt das Kapital den üblichen Schwankungen an den Finanzmärkten. Es gibt keine Kapitalgarantie zum Ende der 7-jährigen Laufzeit.
FAQ – Häufige Fragen zum Thema VWL Vertrag
Was passiert mit dem VWL-Vertrag bei einem Jobwechsel?
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kannst du den bestehenden VL-Vertrag meist zum neuen Betrieb mitnehmen und dort weiterbesparen. Zahlt der neue Arbeitgeber keine Vermögenswirksamen Leistungen, lässt sich der Vertrag bis zum Ende der 7-jährigen Sperrfrist beitragsfrei stellen oder mit eigenen Beiträgen weiterführen.
Muss man Vermögenswirksame Leistungen in der Steuererklärung angeben?
Nein, eine manuelle Eintragung in der Einkommensteuererklärung ist für die reine Versteuerung nicht erforderlich, da die Abgaben bereits über die monatliche Lohnabrechnung abgeführt werden. Möchtest du die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen, übermittelt dein Anbieter die Daten elektronisch an das Finanzamt, sobald du dem zustimmst.
Kann man sich die Vermögenswirksamen Leistungen vorzeitig auszahlen lassen?
Eine vorzeitige Kündigung und Auszahlung ist zwar technisch möglich, führt aber zum Verlust aller staatlichen Prämien und kann Stornogebühren nach sich ziehen. Nur in Ausnahmefällen (wie lang anhaltende Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit) ist eine prämienunschädliche vorzeitige Verfügung gesetzlich gestattet.
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