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elterngeld, Familienförderung: Familie mit Kindern Unsplash / Jonathan Borba

Basiselterngeld berechnen So klappt die Planung

Ein Baby stellt dein Leben komplett auf den Kopf und wirft neben all den Glücksgefühlen auch handfeste finanzielle Fragen auf. Damit du die erste Zeit mit deinem Nachwuchs unbeschwert genießen kannst, springt das staatliche Elterngeld als Lohnersatzleistung ein. In diesem Guide erfährst du, wie du die aktuellen Regeln am besten nutzt und die verschiedenen Varianten kombinierst.

Basiselterngeld: Short Facts im Überblick

  • Einkommensgrenze beachten: Für Geburten ab dem 1.4.25 – und damit auch für das gesamte Jahr 2026 – liegt die Grenze für den Elterngeldanspruch bei 175.000 € zu versteuerndem Einkommen.
  • Eingeschränkter Parallelbezug: Im ersten Lebensjahr deines Kindes dürfen beide Elternteile grundsätzlich nur noch für maximal einen Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
  • Flexibler Werkzeugkoffer: Durch das geschickte Kombinieren von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus lässt sich die Unterstützung exakt an deine beruflichen Wiedereinstiegspläne anpassen.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Das Elterngeld ist keine klassische Sozialleistung zur Armutsbekämpfung, sondern soll die breite Mitte der Gesellschaft unterstützen. Es steht Angestellten, Beamt:innen, Selbstständigen sowie Erwerbslosen, Studierenden und Auszubildenden gleichermaßen zu. Damit du die staatliche Unterstützung bekommst, musst du folgende Kriterien erfüllen:

  • Gemeinsamer Haushalt und Selbstbetreuung: Du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt in Deutschland und betreust und erziehst es selbst.
  • Arbeitszeitgrenze: Während des Elterngeldbezugs darfst du nicht mehr als durchschnittlich 32 Wochenstunden arbeiten – oder du pausierst komplett.

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Die Einkommensgrenze: Ein häufiges Missverständnis

Seit 2026 gilt die einheitliche Grenze von 175.000 € für das gemeinsame Einkommen von Paaren oder das Einkommen von Alleinerziehenden. Liegst du darüber, entfällt der Anspruch komplett. Wichtig zu wissen: Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) des Kalenderjahres vor der Geburt – nicht dein Brutto- oder Nettogehalt. Das zvE ist oft deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen, da das Finanzamt Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben (wie deine Altersvorsorge) und individuelle Freibeträge abzieht.

Ein Rechenbeispiel: Ein angestelltes Ehepaar verdient gemeinsam circa 207.000 € brutto im Jahr (jeweils etwa 103.500 €). Nach Abzug aller steuerlichen Freibeträge und Sonderausgaben landen sie bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 175.000 €. Obwohl ihr Bruttoeinkommen weit über der Grenze liegt, haben sie somit vollen Anspruch auf das Elterngeld.

3 Bausteine von Elterngeld

Du kannst dir das Elterngeld wie ein flexibles Baukastensystem vorstellen, das sich an deine Lebenssituation anpasst. Es gibt 3 wesentliche Bausteine:

Basiselterngeld (Der Sprinter)

Diese Variante ist ideal, wenn du in den ersten Monaten nach der Geburt beruflich komplett pausieren möchtest.

  • Höhe: Du erhältst in der Regel 65 bis 100 % deines wegfallenden Nettoeinkommens vor der Geburt. Der monatliche Betrag liegt zwischen mindestens 300 € und maximal 1.800 €.
  • Dauer: Ein Elternteil allein kann mindestens 2 und maximal 12 Monate Basiselterngeld beziehen. Beteiligen sich beide Partner:innen an der Erziehung und verzeichnen einen Einkommensverlust, erhöht sich der Anspruch um 2 zusätzliche Partnermonate auf insgesamt 14 Monate. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate standardmäßig allein nutzen.

ElterngeldPlus (Der Marathonläufer)

Möchtest du schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten, ist das ElterngeldPlus dein bester Freund.

  • Das Prinzip: Aus einem Monat Basiselterngeld werden 2 Monate ElterngeldPlus. Du erhältst pro Monat maximal die Hälfte des berechneten Basiselterngelds (also zwischen 150 € und 900 €), dafür aber doppelt so lange.
  • Der Vorteil bei Teilzeit: Der Zuverdienst aus deiner Teilzeitbeschäftigung wird beim ElterngeldPlus vorteilhafter angerechnet. Durch den größeren anrechnungsfreien Puffer behältst du trotz deines Gehalts einen wesentlich höheren Anteil der staatlichen Förderung.

Partnerschaftsbonus (Das Team-Extra)

Teilt ihr euch die Kinderbetreuung und den Beruf partnerschaftlich auf, belohnt der Staat dies mit Zusatzmonaten. Wenn beide Elternteile zeitgleich in Teilzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, erhaltet ihr jeweils 2 bis 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Auch Alleinerziehende können diese wertvollen Zusatzmonate allein beantragen, sofern sie den Teilzeitkorridor einhalten.

Achtung bei der Planung: Der eingeschränkte Parallelbezug

Für Geburten seit dem 1.4.24 wurde die Möglichkeit, gleichzeitig Basiselterngeld zu beziehen, stark reglementiert. Diese Regel gilt unverändert für das Jahr 2026. Die Kernregel: Beide Partner:innen dürfen grundsätzlich nur noch für maximal einen Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Zudem muss dieser gemeinsame Bezug innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes erfolgen. Ab dem 13. Lebensmonat ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld komplett ausgeschlossen.

Gibt es Ausnahmen? Ja, die Politik hat wichtige Schutzklauseln für besondere Familienlagen eingebaut. Die Einschränkung des gleichzeitigen Bezugs gilt nicht für:

  • Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen,
  • Eltern von Frühgeborenen (wenn das Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt),
  • Eltern von neugeborenen Kindern mit einer Behinderung oder Geschwisterkindern mit einer Behinderung, die den Geschwisterbonus auslösen.

Tipp für die Praxis: Diese Neuregelung betrifft ausschließlich das Basiselterngeld. Sobald ein Elternteil ElterngeldPlus bezieht, könnt ihr weiterhin völlig unkompliziert und flexibel parallel Leistungen beziehen, um euch gemeinsam um euer Baby zu kümmern.

Wie kann ich Basiselterngeld beantragen?

Der Antrag auf Elterngeld muss bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. In Hamburg kann das Elterngeld aber auch digital beantragt werden. Um den Prozess möglichst schnell abwickeln zu können, solltest du für die Beantragung von Elterngeld auf jeden Fall folgende Dokumente bereithalten:

  • Die Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über das bisherige Einkommen
  • Wenn du selbstständig bist, den letzten Steuerbescheid

Wenn du planst, weniger zu arbeiten als bisher, können auch Nachweise darüber erforderlich sein, dass du auf der Arbeit auch wirklich entlastet wirst. Also beispielsweise ein Nachweis darüber, dass eine Vertretung für dich eingestellt wurde, oder eine Bescheinigung deines Arbeitgebers oder deiner Arbeitgeberin, dass Aufgaben von Kolleg:innen übernommen werden.

Ausblick: Was plant die Politik ab 2027?

Die aktuellen Beträge und Fristen sind für das gesamte Jahr 2026 absolut stabil. Für künftige Planungen solltest du jedoch wissen, dass das Bundesfamilienministerium derzeit eine umfassende Reform vorbereitet, die voraussichtlich im November 2027 in Kraft treten soll:

  • Verkürzung der Bezugszeit: Die maximale Bezugsdauer für das Basiselterngeld soll für Paare von 14 auf 12 Monate sinken. Zudem sollen beide Elternteile jeweils mindestens 3 Monate die Betreuung übernehmen, um den vollen Anspruch zu erhalten.
  • Leichte Erhöhung der Sätze: Zum Ausgleich sollen die Elterngeldsätze erstmals seit 2007 leicht steigen. Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 € und der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 € pro Monat angehoben werden.

Fazit: Gut geplant ist halb gewonnen

Das Elterngeld bietet dir ein enorm flexibles System, das allerdings eine vorausschauende und genaue Planung verlangt. Wer die Einkommensgrenze von 175.000 € zvE im Auge behält, die Bezugsmonate klug aufteilt und alle Arbeitszeiten konsequent an den Lebensmonaten des Babys ausrichtet, sichert seiner Familie die bestmögliche Unterstützung. Nutze am besten den offiziellen und kostenlosen Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums, um verschiedene Kombinationen vorab spielerisch durchzurechnen.

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FAQ: Häufig Fragen zum Elterngeld

Wie berechne ich Elterngeld?

Als Basiselterngeld bekommst du normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das du vor der Geburt erhalten hast und das nach der Geburt wegfällt.

Darf ich neben dem Elterngeld arbeiten?

Während du Elterngeld erhältst darfst du in Teilzeit, also nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeiten. Da sich das Elterngeld allerdings aus dem Einkommen vor der Geburt und deinem Einkommen danach berechnet, wirkt sich das Arbeiten auf die Höhe deines Elterngeldes aus.

Welche Abzüge werden bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt?

Als Einkommen werden alle Einkünfte aus deiner nicht-selbstständigen Tätigkeit im Bemessungszeitraum berücksichtigt. Auch die Einkünfte aus einer Neben-Beschäftigung zählen zum Einkommen, zum Beispiel aus einem Minijob. Nicht berücksichtigt werden sonstige Bezüge wie Lohnbestandteile, die nicht fortlaufend gezahlt werden, zum Beispiel Abfindungen oder Leistungsprämien, Provisionen, 13. Monatsgehälter, Urlaubsgelder und Weihnachtsgelder.

Was ist das maximale und minimale Elterngeld?

Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 €. Das bedeutet: Du bekommst als Basiselterngeld mindestens 300 €, auch wenn du vor der Geburt gar kein Einkommen hattest oder auch wenn bei dir nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, weil du weiter in gleicher Teilzeit arbeitest. Wenn du vor der Geburt Einkommen hattest und die Berechnung weniger als 300 € ergibt, bekommst du ebenfalls den Mindestbetrag.

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