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Energieausweis für Haus, Wohnung & Mehrfamilienhaus: Was gilt für wen?

Zwei Männer schütteln sich die Hand über Statistiken Pixabay / philreeseabb

Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument im Immobilienbereich – ob beim Verkauf, der Vermietung oder beim Neubau. Doch wann genau wird er benötigt? Was gilt für Einfamilienhäuser, Wohnungen oder Mehrfamilienhäuser? Und wie nutzt man den Energieausweis richtig? Dieser Artikel liefert Antworten und konkrete Hinweise für Eigentümer:innen.

Der Energieausweis für Haus, Wohnung & Mehrfamilienhaus: Short Facts im Überblick

  • Pflicht: Erforderlich bei Verkauf, Vermietung, beim Neubau und nach umfassender Sanierung
  • Gilt für: Häuser, Wohnungen und Mehrfamilienhäuser (Ausnahmen: z. B. Gebäude < 50 m², Denkmalschutz)
  • Es gibt 2 Arten:
    • Verbrauchsausweis: Basierend auf tatsächlichem Energieverbrauch (meist bei Mehrfamilienhäusern)
    • Bedarfsausweis: Berechnet theoretischen Energiebedarf (bei bestimmten Altbauten verpflichtend)
  • Vorlage: Muss in der Immobilienanzeige, bei der Besichtigung und spätestens beim Vertragsabschluss vorliegen
  • Bußgelder: Bei fehlendem oder fehlerhaftem Ausweis drohen Strafen bis zu 10.000 €
  • Effizienzklassen: Von A+ (sehr gut) bis H (schlecht) – ähnlich wie bei Haushaltsgeräten

Energieausweis für Häuser – was gilt?

Pflicht bei Verkauf, Neubau oder umfassender Sanierung

Wenn du ein Haus besitzt, das du verkaufen oder vermieten möchtest, gilt: Beim Verkauf, bei einer Neuvermietung oder nach einer umfassenden Sanierung musst du einen Energieausweis vorlegen. Dies gilt sowohl für Einfamilienhäuser als auch für Zweifamilienhäuser. Der Ausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes und hilft potenziellen Käufer:innen oder Mieter:innen, die Heizkosten besser einzuschätzen.

Anforderungen für Ein- und Zweifamilienhäuser

  • Verkauf: Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden
  • Neubau: Der Ausweis wird direkt nach Fertigstellung benötigt
  • Sanierung: Nach einer energetischen Sanierung muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden
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Energieausweis bei Eigentumswohnungen

Pflicht liegt bei dem/der Eigentümer:in, nicht der WEG

Bei Eigentumswohnungen ist nicht die Eigentümergemeinschaft (WEG), sondern der jeweilige Eigentümer oder die jeweilige Eigentümerin für den Energieausweis verantwortlich. Der Ausweis muss bei Verkauf oder Neuvermietung einer Wohnung vorliegen.

Beschaffung über Verwalter:in oder Gemeinschaft

Oft übernimmt der/die Verwalter:in der WEG die Organisation des Energieausweises. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit ihm oder ihr Kontakt aufzunehmen, um den Ausweis rechtzeitig zu erhalten.

Mann mit roter Jacke hält Energieausweis in der Hand
Foto: Florian Quandt

Mehrfamilienhäuser & vermietete Objekte

Verbrauchsausweis meist zulässig

Bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Wohneinheiten ist in der Regel ein Verbrauchsausweis ausreichend. Ausnahmen gelten bei älteren Gebäuden ohne Modernisierung oder bei zu wenigen Wohneinheiten – hier kann ein Bedarfsausweis erforderlich werden.

Pflicht bei Verkauf oder Neuvermietung

Der Energieausweis muss beim Verkauf oder bei Neuvermietung einer Einheit im Mehrfamilienhaus vorliegen. Auch bei der Vermietung des gesamten Hauses kann ein Ausweis verlangt werden.

Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis: Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

MerkmalVerbrauchsausweisBedarfsausweis
BasisTatsächlicher Energieverbrauch der letzten 3 JahreTechnische Analyse des Gebäudes
DatenquelleHeizkostenabrechnungen, EnergieversorgerrechnungenBauliche Gegebenheiten, festgelegte Klimadaten
AussagekraftBeeinflusst durch das Verhalten der Bewohner:innenUnabhängig von Nutzungsgewohnheiten, objektive Einschätzung
AnwendungHäufig bei Bestandsgebäuden, MehrfamilienhäusernHäufig bei Neubauten, größeren Sanierungsprojekten
ErstellungEinfacher und günstigerAufwendiger und teurer

Weitere Informationen haben wir dir übrigens im Artikel Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – Unterschiede, Pflichten & Empfehlungen zusammengestellt.

Der Ausweis für Haus, Wohnung & Mehrfamilienhaus: Wie den Energieausweis richtig nutzen?

Anzeige in Exposés und bei Besichtigungen

Der Energieausweis sollte bereits in Immobilienanzeigen (z. B. auf Portalen) erwähnt oder im besten Falle bereits hinterlegt werden. Bei einer anschließenden Besichtigung muss er vorgelegt werden. Spätestens beim Vertragsabschluss muss der Ausweis an den/die neue:n Eigentümer:in oder Mieter:in übergeben werden.

Strafen bei Nichtbereitstellung

Wer den Energieausweis nicht bereitstellt, riskiert Bußgelder in Höhe von 10.000 €.

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Fazit zum Energieausweis für Haus, Wohnung & Mehrfamilienhaus

Der Energieausweis ist ein unverzichtbares Dokument für den Immobilienmarkt. Er sorgt für Transparenz und schützt sowohl Eigentümer:innen als auch Käufer:innen oder Mieter:innen vor bösen Überraschungen. Achten daher darauf, den Ausweis rechtzeitig zu beantragen.

Weitere Informationen:

Tipp: Stell den Energieausweis als PDF bereits im Exposé zur Verfügung – das erhöht die Transparenz und spart Zeit bei der Besichtigung.

Häufige Fragen zum Energieausweis für Haus, Wohnung & Mehrfamilienhaus (FAQ)

Brauche ich für ein Einfamilienhaus einen Energieausweis?

Ja. Bei Verkauf, Neuvermietung oder Neubau ist der Ausweis verpflichtend.

Wer muss den Energieausweis bei einer Wohnung bereitstellen?

Der oder die Eigentümer:in, nicht die Eigentümergemeinschaft. Oft übernimmt die Verwaltung jedoch die Organisation.

Gilt die Pflicht auch bei vermieteten Mehrfamilienhäusern?

Ja. Beim Verkauf oder bei Neuvermietung einer Einheit muss der Ausweis vorliegen.

Kann ich den Ausweis für mehrere Wohnungen nutzen?

Für ein einheitliches Mehrfamilienhaus reicht ein Energieausweis für alle Wohnungen. Für einzelne Wohnungen innerhalb eines Hauses gibt es keinen separaten Ausweis. Bei Mischgebäuden oder mehreren Gebäuden gelten Ausnahmen und es sind ggf. mehrere Ausweise notwendig.

Wo muss ich den Energieausweis zeigen?

Bereits bei der Anzeige (z. B. Immobilienportal), bei der Besichtigung und spätestens beim Vertragsabschluss.