⍟ Letztes Update: Juni 2025. Unser Artikel bleibt aktuell, damit du jederzeit über die neuesten Entwicklungen rund um die Erbschaftsteuer informiert bist.
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Erbschaftsteuer verstehen: Was ist die Erbschaftsteuer – und wer muss sie zahlen?
Der Anlass einer Erbschaft ist meist kein schöner. Wenn ein geliebter Mensch stirbt, gibt es neben den emotionalen Herausforderungen auch finanzielle Angelegenheiten zu klären. Die Frage, wer überhaupt welchen Teil des Nachlasses erbt, wird im Testament, oder der gesetzlichen Erbfolge geklärt. Etwas komplexer sind aber vor allem die Erbschaftssteuer und die dazugehörigen Freibeträge.
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die nach dem Tod einer Person auf ihr Vermögen erhoben wird, sobald dieses auf die Erb:innen übergeht. Vor allem Vermögenswerte wie Geld, Wertpapiere, Immobilien und Schmuck fallen unter die Erbschaftsteuer. In den meisten Fällen müssen Kinder Erbschaftsteuer zahlen, es können aber auch andere Begünstigte zur Kasse gebeten werden, je nachdem, was im Testament festgehalten wurde.

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Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftsteuer – und für wen?
Auch wenn der Begriff der Erbschaftsteuer im ersten Moment bedrohlich klingt, gibt es Grund zur Entwarnung: Der Gesetzgeber gewährt Erb:innen hohe Freibeträge, bis zu deren Grenze keine Erbschaftssteuer anfällt. Welcher Freibetrag bei der Erbschaftsteuer für wen gilt, lässt sich in folgender Tabelle gut ablesen:
Freibetrag | Steuerklasse | |
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner | 500.000 € | I |
Kinder und Stiefkinder | 400.000 € | I |
Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind | 400.000 € | I |
Enkel, deren Eltern noch leben | 200.000 € | I |
Urenkel, Eltern und Großeltern | 100.000 € | I |
Geschwister, Nichten und Neffen | 20.000 € | II |
Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern | 20.000 € | II |
Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner | 20.000 € | II |
alle anderen Erb:innen | 20.000 € | III |
Erben also zum Beispiel die Kinder der verstorbenen Person ein Vermögen in Höhe von 350.000 €, ist dieses Erbe steuerfrei. Es würden erst Steuern auf den Betrag anfallen, der über die 400.000 € hinaus geht.
Das ist für dich wichtig zu wissen
Wie hoch Steuern konkret ausfallen, hängt von deinen individuellen Umständen ab. Außerdem können sich steuerrechtliche Vorschriften in Zukunft ändern. Deshalb wende dich am besten an eine Steuerberatungskanzlei, wenn du Genaueres wissen möchtest.
Welche Steuerklassen gibt es – und wie hoch sind die Sätze?
Bei der Erbschaftsteuer Höhe spielen die sogenannten Steuerklassen eine wichtige Rolle. Zur Steuerklasse I gehören unter anderem Ehegatt:innen und Lebenspartner:innen, sowie auch Verwandte in direkter Linie. Geschwister, Nichten und Neffen gehören ebenso wie Stiefeltern und Schwiegereltern, sowie geschiedene Ehegatt:innen zur Steuerklasse II. Alle weiteren Erb:innen zählen zur Steuerklasse III.
Der Verwandtheitsgrad spielt bei einem Erbfall also eine große Rolle, so bist du als Neffe oder Nichte beispielsweise in Steuerklasse II, Onkel und Tante aber in Steuerklasse III. Die Höhe der Ebrschaftsteuer ist dabei maßgeblich von der Steuerklasse der Erb:innen und dem Wert des Erbes nach Abzug des Freibetrags abhängig. Die genauen Sätze kannst du dieser Erbschaftsteuer Tabelle entnehmen:
Wert des Erbes | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
bis 6 Millionen € | 19 % | 30 % | 30 % |
bis 13 Millionen € | 23 % | 35 % | 50 % |
bis 26 Millionen € | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26 Millionen € | 30 % | 43 % | 50 % |

Erbschaftsteuer verstehen: So wird die Steuer berechnet
Um die Erbschaftsteuer verstehen und berechnen zu können, sind vor allem die Höhe der Erbschaft abzüglich Freibetrag und die entsprechenden Erbschafsteuerklassen relevant. Um besser zu verstehen, wie sich die Erbschaftsteuer berechnet, eignet sich folgendes Beispiel:
Erbschaftsteuer Beispiel
Susannes Mann Peter ist verstorben. Das Erbe besteht aus Vermögenswerten in Höhe von 750.000 €. Da Susanne und Peter verheiratet waren, ist Susanne der Steuerklasse I zugeordnet und ihr Freibetrag liegt bei 500.000 €. Susanne muss also eine Erbschaft in Höhe von 250.000 € versteuern. Da der Wert des Erbes zwischen 75.000 € und 300.000 € liegt, werden 11 % Erbschaftsteuer für Susanne fällig. Diese 11 % werden nun von den 250.000 € abgezogen. Daraus ergibt sich eine fällige Erbschaftsteuer von 27.500 €, die Susanne an das Finanzamt abführen muss.
Mit diesen Tricks kannst du Erbschaftsteuer sparen
Da es für Erb:innen finanziell herausfordernd werden kann, die fällige Erbschaftsteuer zu stemmen, gibt es für Erblasser:innen die Möglichkeit schon zu Lebzeiten einige Vorkehrungen zu treffen, um den Erb:innen im Todesfall einiges an Erbschaftsteuer zu ersparen. Mit folgenden Tricks können Erblasser:innen und Erb:innen die Erbschaftsteuer umgehen:
Freibeträge ausnutzen
Nur wenn der Freibetrag überschritten wird, müssen die übersteigenden Einnahmen versteuert werden. Wird der Freibetrag geschickt ausgenutzt, kann man so einiges an Geld sparen.
Änderung der Familienverhältnisse
Eine Hochzeit oder die Eintragung einer Lebenspartnerschaft kann dazu führen, dass dein Partner oder deine Partnerin im Erbfall einen Freibetrag von 500.000 € anstelle von lediglich 20.000 € hat. Ähnlich verhält es sich bei einer Adoption. Adoptierst du das Kind deines Partners oder deiner Partnerin, erhöht sich auch hier der Freibetrag auf bis zu 400.000 €.
Schenkungen
Durch Schenkungen zu Lebzeiten lässt sich die Erbschaftsteuer ebenfalls umgehen. Es fällt zwar auch die Schenkungssteuer an, doch durch die geschickte Nutzung der Freibeträge lassen sich Steuern zum Teil erheblich reduzieren. Der wohl größte Vorteil liegt jedoch darin, dass der Freibetrag bei einer Schenkung nicht nur einmalig genutzt, sondern alle 10 Jahre neu ausgeschöpft werden kann. So kann zum Beispiel alle 10 Jahre eine Summe von bis zu 400.000 € steuerfrei verschenkt werden. Schöner Nebeneffekt: Erblasser:innen können auf diese Weise bereits zu Lebzeiten bestimmen, was mit dem Vermögen passiert.
Steuerersparnis durch Erbausschlagung
Wenn durch eine ungünstige Testamentsgestaltung für dich eine zu hohe Erbschaftsteuer anfällt, hast du die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. An deine Stelle würde dann eine nahe verwandte Person treten, wodurch du die Erbschaftsteuer umgehen kannst.
Fazit: Mit rechtzeitiger Planung lassen sich beim Erbe viele Steuern sparen
Wenn eine dir nahestehende Person stirbt und du mit einer anstehenden Erbschaft konfrontiert bist, hast du neben den emotionalen Herausforderungen nun auch finanzielle Fragen zu bewältigen. Verwandtheitsgrad, Höhe des Erbes, Erbschaftssteuer, – viele Dinge werden jetzt relevant. Um den Überblick zu behalten, kann es dir helfen, Steuerberater:innen oder Anwält:innen für Erbrecht zu engagieren. Diese können dich professionell beim Prozess des Erbes begleiten und dich vor allem auch bei den Fragen, wie du bei einer Erbschaft Steuern sparen kannst, beraten.
Warum die rechtzeitige Nachlassplanung wichtig ist
Die Regelung des Nachlasses ist eine wichtige und persönliche Angelegenheit, die man nicht auf die lange Bank schieben sollte. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag kannst du deinen letzten Willen festlegen und deinen Angehörigen im Ernstfall unnötige Steuerzahlungen ersparen. Je nach Lebenssituation und Wünschen kann die passende Form der Nachlassregelung gewählt werden. Und für mehr Informationen zu Themen wie der Vorsorgevollmacht, Bestattungskosten, Erbschaft ausschlagen und Testamentsvollstreckung, lies weiter.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbschaftssteuer
Wer muss Erbschaftsteuer zahlen?
Alle, die eine Erbschaft über dem Freibetrag erhalten – abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?
Der Freibetrag für Kinder liegt bei 400.000 €.
Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet?
Nach Abzug des Freibetrags wird der Rest mit dem Satz je Steuerklasse versteuert.
Wie kann ich Erbschaftsteuer vermeiden?
Durch frühzeitige Schenkungen, gute Nachlassplanung und die Nutzung aller Freibeträge.
Gilt die Steuer auch für Immobilien?
Ja – Immobilien zählen zum Nachlasswert, können aber begünstigt bewertet werden.