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Grundfähigkeitsversicherung & Co: Das Einkommen absichern bei Berufsunfähigkeit

Grundfähigkeitsversicherung, Frau im Rollstuhl Pexels / Marcus Aurelius

Die meisten Menschen bestreiten ihren Unterhalt mit Hilfe ihres Arbeitseinkommens. Was passiert, wenn das ausbleibt, weil du einen Unfall hattest oder schwer erkrankt bist? Wir geben dir Tipps, wie du trotzdem Einnahmen erzielst – zum Beispiel mit einer Grundfähigkeitsversicherung.

In der Regel finanzierst du dein Leben bis zum Renteneintritt durch die Einkünfte aus einer beruflichen Tätigkeit. Viele sind abhängig beschäftigt, also bei Unternehmen angestellt, während andere selbstständig oder freiberuflich tätig sind. In jedem Fall sichert das Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit das Auskommen für die Familie. Deshalb bedeutet es einen großen finanziellen Einschnitt, wenn die wichtigste finanzielle Säule wegbrechen sollte.

Wer jung ist und eine Festanstellung hat, macht sich kaum Gedanken über seine Einkommenssicherung. „Was soll mir denn schon passieren?“, denken viele schulterzuckend. Doch eine Berufsunfähigkeit kann keine:r ausschließen. Denn neben körperlichen oder psychischen Erkrankungen, die meist nicht vorhersehbar sind, kann auch ein Unfall das gesamte Leben plötzlich mit einem Schlag verändern. 

Lohnfortzahlung und Krankengeld reichen nur für wenige Monate

„Kein Problem, als abhängig Beschäftigter habe ich ja Lohnfortzahlung“, lehnen sich manche entspannt zurück. Beachte: Bei einer kurzfristigen Erkrankung oder Verletzung gibt es zwar die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, aber nur für 6 Wochen. Danach erhältst du für maximal 72 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse. Die beträgt 70 % Deines Bruttoverdienstes, aber maximal 90 % des Nettoeinkommens. Danach, also wenn du nach den insgesamt 78 Wochen immer noch krank sein solltest, wirst du „ausgesteuert“, wie es heißt.

Das bedeutet: Die Krankenkasse stellt die Zahlung des Krankengeldes ein. Da du auch kein Geld mehr von deiner Firma bekommst, hast du in der Regel keine Einkünfte mehr. Dann musst du schauen, woher nun Einnahmen kommen können.

Wichtig für Gutverdienende: Der Maximalbetrag des Krankengeldes ist auf 70 % der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung begrenzt, 2024 sind das 62.100 € fürs Jahr bzw. 5.175 € im Monat. Wenn dein Verdienst darüber liegt, entsteht für dich trotz Krankengeld eine Einkommenslücke. Wie groß die ist, hängt natürlich von deinem Gehalt ab.

Manche Krankenkassen bieten auf ihrer Webseite einen Online-Rechner an, mit dem du dein Krankengeld berechnen bzw. die Zahlungen überprüfen kannst. Falls deine Kasse keinen solchen Rechner anbietet, kannst du zum Beispiel den von der Techniker Krankenkasse oder der AOK nutzen. Wer eine große Lücke hat, kann diese durch eine private Krankentagegeld-Versicherung schließen. Um eine solche Versicherung sollten sich auch selbstständig oder freiberuflich Tätige kümmern, da sie keinen Anspruch auf Zahlungen des gesetzlichen Krankengeldes haben.

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Wer hat Anspruch auf die BU-Rente?

„Ich kenne Leute, die haben eine BU-Rente vom Staat bekommen, nachdem sie ausgesteuert wurden. Also muss auch ich mir keine Sorgen machen“, sagen manche und winken ab. Dies ist jedoch ein Irrtum: Ja, es gibt die sogenannte BU-Rente, die amtlich „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ heißt.

Doch die entscheidende Passage des Gesetzestextes von § 240 Absatz 1 des Sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) nennt als Voraussetzung für den Anspruch auf diese BU-Rente neben der Berufsunfähigkeit auch „vor dem 2. Januar 1961 geboren“. Also alle, die erst nach diesem Datum das Licht der Welt erblickt haben, gehen leer aus, denn sie haben keinen Anspruch auf diese staatliche Rente. Sie müssen deshalb selbst vorsorgen, wenn sie ihren Lebensstandard halten wollen.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Als letzten „Rettungsanker“ nennen manche die staatliche Erwerbsminderungsrente, die gern mit der BU-Rente verwechselt wird. Von der Deutschen Rentenversicherung wird sie auch „Das Netz für alle Fälle“ genannt. Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten gemäß § 43 SGB VI nur „Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein“.

Wer bis zu 6 Stunden arbeiten kann, bekommt lediglich die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die nur halb so hoch ausfällt. Wie lange die Betroffenen arbeiten können, wird von der Deutschen Rentenversicherung anhand von ärztlichen Unterlagen und ggf. durch zusätzliche Gutachten geprüft. 

Die gesetzliche Rentenversicherung schaut dabei übrigens nicht auf deinen aktuellen oder einen zuvor ausgeübten anderen Beruf. Die genannten Arbeitszeiten beziehen sich auf „alle Tätigkeiten“, die dir möglich sein könnten. Und noch ein wichtiger Hinweis: Zwischen 40 und 50 % der Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt. Dann bleibt dir nur der Weg des Widerspruchs und einer Klage vor den Sozialgerichten.  

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist abhängig von deinem individuellen Rentenanspruch. Dazu gehören, wie viele Jahre du bereits in die Rentenversicherung eingezahlt und wie viele sogenannte Entgeltpunkte du dabei gesammelt hast sowie die Dauer bis zu deinem Eintritt in die reguläre Altersrente. Bei der Berechnung können auch sogenannte beitragsfreie Jahre wichtig sein, in denen du beispielsweise studiert hast. 

Tipp: Wer über die gesetzliche Rente versichert und mindestens 27 Jahre alt ist sowie seit mindestens 5 Jahren in die Rentenkasse einzahlt, erhält jedes Jahr eine schriftliche Renteninformation per Post. Dort steht nicht nur die zu erwartende Höhe deiner Altersrente, sondern auch, wie hoch die monatliche Rente bei voller Erwerbsminderung ausfallen würde. Wenn du den Betrag halbierst, weißt du zudem, wie hoch bzw. niedrig die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung ausfallen würde.

Ursachen für Berufsunfähigkeit

Laut Statistik waren 2023 Nervenerkrankungen mit 34,5 % die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit in Deutschland. Dies ist eine Steigerung um fast 15 Prozentpunkte gegenüber der Zeit vor 2010. Tendenz: weiter steigend. Das bedeutet also, dass jede 3. Person wegen Depressionen, Burn-out oder anderer psychischer Probleme vor Erreichen des Renteneintrittsalters aus dem Arbeitsleben ausscheidet. Auf Platz 2 der Ursachen folgen mit 20,1 % Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates sowie mit 17,35 % Erkrankungen wie Krebs oder andere bösartige Geschwülste. Die Wahrscheinlichkeit, dass du deine Haupteinkommensquelle verlieren könntest, ist also keineswegs unrealistisch und unabhängig von deinem Beruf.

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist eine der wichtigsten Ver­si­che­rungen. Wie der Name schon sagt, ist dies eine Versicherung, die eintritt, wenn du aus gesundheitlichen Gründen – egal ob wegen Krankheit oder Unfall – nicht mehr in deinem derzeitigen Beruf arbeiten kannst. Dann zahlt dir der Versicherer die im BU-Vertrag vereinbarte monatliche Rente.

Je früher du den BU-Antrag stellst und den Vertrag abschließt, desto günstiger ist die Ver­si­che­rung auf Dauer für dich. Die BU stellt nach dem Ausfall deines Arbeitseinkommens und des Krankengeldes deine Einnahmen langfristig sicher – bis zum Vertragsende, was in der Regel das Erreichen der entsprechenden Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Aktuell liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren.

Die Definition gemäß § 172 Absatz 2 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, kurz: VVG) lautet: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Noch umfassender ist die Definition des § 240 des SGB VI:

„Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.“

Die hier genannten Formulierungen sind wichtig, denn manche Anbieter von BU-Versicherungen beziehen sich darauf und verweigern die Zahlung, wenn ein anderer als der bisherige Beruf ausgeübt werden könnte. Dieses Vorgehen bzw. diese Vertragsklausel wird „abstrakte Verweisung“ genannt. Wenn du eine BU abschließen möchtest, achte deshalb darauf, dass der Versicherer auf eine abstrakte Verweisung verzichtet.
Wichtig: Wenn du selbstständig oder freiberuflich tätig bist, informiere dich hier vor Vertragsabschluss sehr genau. Denn für diese Personengruppe gelten bei vielen Anbietern andere Regelungen. 

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich sinnvoll?

Die Verbraucherzentrale bezeichnet die Berufsunfähigkeitsversicherung (auch BU oder BU-Versicherung genannt) als „unverzichtbar für alle, die von ihrem Einkommen leben“ und als „die wichtigste private Versicherung neben der Privathaftpflichtversicherung“.

Die Stiftung Warentest mahnt: „Die staatlichen Leistungen in Form der Erwerbsminderungsrente oder der gesetzlichen Unfall­versicherung reichen in der Regel nicht aus, um den Lebens­stan­dard des Arbeits­lebens aufrecht­zuerhalten, wenn jemand krank­heits­bedingt dauer­haft nicht arbeiten kann. Deshalb ist es sinn­voll, sich selbst um eine Existenz­absicherung zu kümmern. Eine Rente von einem Berufs­unfähigkeits­versicherer hilft. Im Ideal­fall kann damit der Lebens­stan­dard des Berufs­lebens gehalten werden.“

Für manche Berufsgruppen, insbesondere stark körperlich Tätige, sowie in der Freizeit  sehr aktive Menschen kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund hoher Beiträge zu teuer oder nicht möglich sein. Dies gilt auch bei bestimmten Vorerkrankungen. Deshalb kann für manche, insbesondere für handwerklich Arbeitende, eine Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative zur konventionellen BU-Versicherung sein.

Wie viel kostet eine BU-Versicherung im Monat?

Die Kosten der Berufsunfähigkeits­versicherung sind abhängig vom Beruf, Alter bzw. Einstiegszeitpunkt, der Höhe des abgesichertem Einkommens und weiteren Faktoren. Denn die verschiedenen Anbieter schauen sich natürlich jede Person genau an, um ihr Risiko einzuschätzen. Wer hauptberuflich taucht, mit Pyrotechnik oder Sprengstoff hantiert, als Stuntdouble beim Film arbeitet oder ähnlich riskante Jobs ausübt, wird vermutlich keine BU-Versicherung finden.

Doch auch wer in seiner Freizeit riskante Hobbys oder verletzungsanfällige Sportarten ausübt, dürfte Schwierigkeiten haben. Du stehst auf Vollkontakt-Boxen, Freeclimbing, Höhlentauchen oder kletterst gern an Gebäuden herum? Dann wird dich vermutlich niemand versichern. Bei Motorsport, Bergsteigen, Fallschirmspringen und ähnlichen Hobbys wird es teuer, denn hier drohen erhebliche Risikozuschläge.

Merke: Je größer das Risiko einer schweren Verletzung, desto höher ist der Risikozuschlag bzw. die Wahrscheinlichkeit, dass dich niemand versichert. Und wenn du falsche Angaben machst oder Risiken verschweigst, kann der Versicherer die Zahlung der BU-Leistung verweigern.

Was sind Grundfähigkeiten?

Jede und jeder von uns hat viele individuelle Fähigkeiten. Sie gehören zu unserer Persönlichkeit, unterstützen uns im Privatleben und beim Hobby, bringen uns auch im Beruf weiter. Diese Fähigkeiten und die Gesundheit sind der wertvollste Besitz. Denn sie sorgen für Wohlergehen, Spaß und Leistungsfähigkeit. Als Grundfähigkeiten werden verschiedene Fähigkeiten der Menschen bezeichnet, die als Grundlage für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben dienen. Dazu gehören körperliche Fähigkeiten wie gehen, stehen, sitzen oder Treppen steigen ebenso wie das Sehen, Sprechen und Hören oder auch alltägliche Fertigkeiten wie das Fahren mit dem Rad, Roller oder Auto.

Grundfähigkeitsversicherung, Mann krank im Bett
Pexels / Andrea Piacquadio

Was ist der Unterschied zwischen Grundfähigkeits- und BU-Versicherung? 

Gemeinsam ist beiden, dass es sich um sogenannte Risikoversicherungen handelt. Bei der BU spielt – wie es der Begriff schon nahelegt – dein ausgeübten Beruf bzw. deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit die entscheidende Rolle. Denn die BU-Versicherung springt ein, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt bzw. deine Arbeitskraft langfristig nicht mehr gegeben ist.

Tritt der Versicherungsfall ein, wird eine monatliche Rente in der bei Vertragsabschluss definierten Höhe gezahlt. Optional können weitere Leistungen vereinbart werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung endet mit Vertragsablauf, was in der Regel das reguläre Renteneintrittsalter ist. Nach Renteneintritt können keine Leistungen mehr aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bezogen werden.

Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den sogenannten Dread-Disease-Versicherungen, die Versicherungsschutz zur Absicherung von finanziellen Folgen bei schweren Krankheiten, nach schweren Unfällen oder eben beim Verlust von Grundfähigkeiten bieten. Die Versicherung zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du bestimmte bzw. eine der versicherten Grundfähigkeiten verlieren solltest. Sie fängt also finanzielle Einbußen auf, die entstehen, wenn du zum Beispiel nicht mehr gehen kannst. Was du beruflich machst, ob du die verloren gegangene Grundfähigkeit für deinen Job gebraucht hast oder deinen Beruf trotz der nun fehlenden Grundfähigkeit weiter ausüben kannst, spielt dabei keine Rolle.

Kann ich mein Kind versichern?

Bei manchen Versicherern kannst du Kinder ab 3 Jahren absichern. Das geschieht natürlich völlig unabhängig davon, welchen Beruf sie als Erwachsene später mal ausüben werden. Wenn du willst, kannst Du in den Versicherungsschutz für dein Kind auch eine BU-Option einschließen. Damit könnte es später ohne Gesundheitsprüfung in eine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln. Mit einem weiteren Baustein können Kinder bis zum 14. Lebensjahr zusätzlich gegen bestimmte schwere Erkrankungen versichert werden.

Bei Erwachsenen ist Autofahren ein optionaler Baustein. Diesen kannst du auch für dein Kind wählen. Das klingt jetzt auf den ersten Blick komisch, weil es in Deutschland den Führerschein ja frühestens ab dem 18. Geburtstag gibt (abgesehen von begleitetem Fahren ab 17 Jahren). Aber mit diesem Baustein wird Geld gezahlt, wenn dein Kind aus gesundheitlichen Gründen später gar keinen Führerschein machen kann.

Für wen ist eine Grundfähigkeitsversicherung besonders geeignet?

Eine Grundfähigkeitsversicherung kann eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Denn insbesondere Menschen in stark körperlichen Berufen oder mit Vorerkrankungen können in einigen Fällen keine BU abschließen oder müssten dafür sehr hohe Beiträge zahlen. Um das Einkommen trotzdem abzusichern, kann ein Vertrag über einen Grundfähigkeitsschutz abgeschlossen werden. Dieser ist unabhängig von der beruflichen Tätigkeit. 

Sprich das Thema doch einfach mal bei deinem nächsten Beratungstermin an. Die Hamburger Sparkasse bietet sowohl eine Berufsunfähigkeitsversicherung als auch eine Grundfähigkeitsversicherung an. Wusstest du eigentlich schon, dass du bei der Haspa auch viele weitere wichtige Versicherungen abschließen kannst? Vom Schutz fürs Auto und Wohneigentum über Privathaftpflicht und Unfallschutz bis zum Krankentagegeld und Tierversicherungen.