Zum Inhalt springen

Haustiere in der Mietwohnung: Was du beachten musst

Haustiere in der Mietwohnung: Ein Junge und ein Mädchen sitzen mit einem Hundewelpen auf einer grauen Couch Pixabay/Pexels

Ob Singles, Paare oder Familien: Für viele ist ein Haushalt ohne ein eigenes Haustier nicht vollständig. Wir zeigen, was du bei der Haustierhaltung in der Mietwohnung beachten solltest.

Mensch und Tier gehören auch für viele Hamburger:innen zusammen. Egal ob im Haus mit Garten oder der Etagenwohnung: das Halten eines Haustiers ist für viele Menschen nicht nur Hobby, sondern auch Ausdruck und Entfaltung der eigenen Persönlichkeit. Doch was ist zu beachten, wenn man nicht im Eigentum lebt, sondern Haustiere in der Mietwohnung oder im angemieteten Einfamilienhaus halten möchte?

Kleintierhaltung in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?

Die Frage, ob Mieter:innen dazu berechtigt sind, Haustiere in der Mietwohnung zu halten, lässt sich – erwartungsgemäß – nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Die gute Nachricht vorab: Auch wenn man bei der Wohnungssuche in Hamburg immer wieder auf entsprechende Formulierungen trifft – Vermieter:innen dürfen die Haustierhaltung in Haus und Wohnung nicht pauschal verbieten.

Insbesondere bei der Haltung von Kleintieren sind Mieter:innen zumeist im Recht. Ob Kaninchen, Hamster oder Meerschweinchen: Tiere, die die meiste Zeit im Käfig verbringen, lassen sich von Vermieter:innen so gut wie kaum verbieten. Denn durch Kleintiere besteht weder die Gefahr der unverhältnismäßigen Abnutzung des Mietobjekts noch der Störung von Nachbar:innen der Hausgemeinschaft. Gleiches gilt für Vögel, Fische oder Tiere in Terrarien – allerdings nicht ganz uneingeschränkt.

Bei bestimmten Kleintierarten sind Konflikte nämlich vorprogrammiert: Laute Papageien oder „miefende“ Frettchen beispielsweise können nachbarschaftliche Verhältnisse auf die Probe stellen und sollten nicht ohne weiteres angeschafft werden – gleiches gilt für gefährliche Kleintiere wie Skorpione oder Giftschlangen. Auch wenn unverhältnismäßig viele Tiere in einer Wohnung gehalten werden, dürfen Vermieter:innen einschreiten.

Hund und Katze in der Mietwohnung: Pauschale Verbote meist ungültig

Die Haltung von Katzen und insbesondere Hunde fällt nicht unter die gesetzlichen Regelungen für Kleintiere. Das heißt: Mieter:innen, die ein solches Tier ohne Rücksprache mit ihren Vermieter:innen anschaffen, riskieren eine Abmahnung – und schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung. Umgekehrt gilt jedoch: Die Haltung von Hunden und Katzen darf nicht mit pauschalen Formulierungen im Mietvertrag ausgeschlossen werden. Mieter:innen haben ein Recht auf die Prüfung ihres Wunsches – und tatsächlich stehen die Chancen gut, dass diesem stattgegeben wird. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Erfolgte mit dir beim Einzug eine individuelle Vereinbarung, in der du dem Verbot zur Haustierhaltung ausdrücklich zustimmst, ist dies meist leider rechtlich bindend.

Haustiere in der Mietwohnung: Graue Katze schläft auf hellem Teppich
Pixabay/richipixa

In der Regel müssen Vermieter:innen aber triftige Gründe benennen, warum die Haltung von Hund oder Katze untersagt wird. Oft ist dies mit einer zu geringen Größe des Mietobjekts und einer daraus resultierenden „Überbelegung“ durchaus zu rechtfertigen. Aber auch die Beeinträchtigung von Nachbar:innen kann eine Rolle spielen: Planst du, einen Wach- oder Jagdhund anzuschaffen, der sich naturgemäß durch regelmäßiges und lautstarkes Bellen bemerkbar macht? Oder hat ein Mitglied deiner Hausgemeinschaft eine schwere Tierhaarallergie? Dann sitzen Vermieter:innen oftmals am längeren Hebel. 

Verbieten dürfen Vermieter:innen auch gefährliche Hunderassen, die je nach Bundesland unterschiedlich definiert werden. In Hamburg zählen dazu unter anderem American Pitbull Terrier oder Staffordshire Bullterrier. Zudem darf für alle Hunderassen zum Beispiel eine generelle Anleinungspflicht auf dem gemeinsam mit anderen Parteien genutzten Grundstück ausgesprochen werden.

Besondere Rechte für Mieter:innen wiederum gelten für Blinden- und Therapiehunde: Bist du auf das Zusammenleben mit einem solchen Tier angewiesen, um deinen Alltag bewältigen zu können, stehen deine Interessen in diesem Fall über denen von Vermieter:innen.

Tierversicherung: Hund und Katze schlafen auf dem Boden

Fragen zu den Tierversicherungen?

Mit der Haspa bist du und dein flauschiges Familienmitglied bestens abgesichert, egal was passiert. Jetzt informieren!

Haustiere in der Mietwohnung: Miteinander reden ist unerlässlich

Es zeigt sich: Möchtest du einen Hund, eine Katze oder ein besonders exotisches Kleintier halten, ist die Kommunikation mit deinem Vermieter oder deiner Vermieterin unerlässlich. Der Versuch, es „einfach mal drauf ankommen zu lassen“, erhöht nicht nur das Konfliktpotential – du setzt dich damit selbst sogar unfreiwillig an den kürzeren Hebel.

Denn passt das von dir ausgewählte Tier zu deiner Wohnungsgröße, der Hausgemeinschaft sowie deinem Lebensmodell und Alltagsrhythmus, wird dein Vermieter oder deine Vermieterin deinem Wunsch – wenn auch manchmal zähneknirschend – zustimmen (müssen). Und tatsächlich wurden von verschiedensten Gerichten schon sehr interessante und auch überraschende Urteile zugunsten von Mieter:innen gefällt.

In jedem Fall gilt, dass du dir eine Erlaubnis zur Haltung von Hund und Katze immer schriftlich geben lassen solltest – allein schon, weil Mietobjekte in der Stadt nicht selten den Besitzer oder die Besitzerin wechseln. Und: Wenn du vor dem Vermieter:innen-Gespräch ein ungutes Gefühl hast, hole dir gegebenenfalls eine:n Freund:in als Zeug:in dazu.

Noch mehr Wissenswertes rund um Vierbeiner

Ob die besten Runden zum Gassi gehen in Hamburg, ein Ausflug ins Hundeparadies Bergedorf oder ein Besuch in Hamburger Katzencafé: Auf unserer Seite warten zahlreiche weitere Tipps für Hamburger Tierliebhaber:innen. Dir fehlt noch ein Vierbeiner in der Familie? Wir haben für dich die Haustierkosten zusammengetragen. Schau doch mal rein!