Kindergeld beantragen: Short Facts im Überblick
- Anspruch: Der Anspruch liegt beim Erziehungsberechtigten, das können auch Adoptiv- oder Großeltern sein. Antragsteller:in muss Wohnsitz in Deutschland haben.
- Beantragung: Kindergeld kann auf der Website der Familienkasse komplett digital, aber auch in Papierform beantragt werden. Halte deine Steuer-ID griffbereit.
- Höhe: Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 € pro Monat und Kind.
- Altersgrenze: Grundsätzlich wird Kindergeld bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Bei beispielsweise einem Studium verlängern sich die Zahlungen bis zum 25. Geburtstag.
Inhalte im Überblick
Was ist eigentlich Kindergeld?
Das sogenannte Kindergeld ist eine der wichtigsten Sozialleistungen für Familien in Deutschland. Es handelt sich dabei um eine monatliche Zahlung vom Staat, die dazu beitragen soll, die grundlegende Versorgung von Kindern sicherzustellen. Es soll Eltern finanziell entlasten, vom Windelkauf über Kleidung bis hin zu den Kosten für die erste eigene Wohnung während der Ausbildung. Das Kindergeld hat rechtlich gesehen eine Doppelfunktion, denn es dient zum einen dazu, das Einkommen der Eltern bis zum Existenzminimum des Kindes steuerfrei zu halten. Zum anderen wirkt, wenn das Kindergeld höher ist als die Steuerersparnis, der Restbetrag als staatliche Förderung.
Im Vergleich zu anderen Sozialleistungen ist das Besondere am Kindergeld die Einkommensunabhängigkeit. Es spielt also keine Rolle, ob die Eltern Spitzenverdiener:innen sind oder nur ein geringes Einkommen haben. Jedes Kind ist dem Staat gleich viel wert, weshalb der Auszahlungsbetrag für alle gleich hoch ist. Die Verwaltung und Auszahlung übernimmt in der Regel die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Wem steht Kindergeld zu?
Der Anspruch auf Kindergeld liegt rechtlich gesehen nicht beim Kind, sondern bei den Erziehungsberechtigten. In der Regel sind das die Eltern, doch auch Adoptiv-, Pflege- oder Großeltern sowie Stiefeltern können anspruchsberechtigt sein, sofern das Kind dauerhaft in deren Haushalt lebt. Damit der Antrag auf Kindergeld bewilligt wird, müssen grundsätzlich 2 Hauptvoraussetzungen erfüllt sein:
- Wohnsitz: Die antragstellende Person muss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (oder hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein).
- Identifikation: Seit einigen Jahren ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer sowohl des Elternteils als auch des Kindes zwingend erforderlich, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
Auch ausländische Staatsangehörige können Kindergeld beziehen, sofern sie beispielsweise eine gültige Niederlassungserlaubnis oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Wie beantrage ich Kindergeld? Alle Schritte im Überblick!
Der Antrag auf Kindergeld ist heute kein bürokratischer Marathon mehr. Dank des Portals „Kindergeld Online“ lässt sich das meiste bequem vom Sofa aus erledigen. Damit die erste Auszahlung pünktlich auf dem Konto landet, folge einfach dieser Anleitung:
Schritt 1: Den richtigen Zeitpunkt wählen
Du kannst das Kindergeld erst nach der Geburt beantragen, da du die Geburtsbescheinigung oder die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes benötigst. Wichtig: Kindergeld wird maximal 6 Monate rückwirkend gezahlt. Warte also nicht zu lange mit dem Antrag!
Schritt 2: Die Steuer-Identifikationsnummern bereithalten
Ohne „Steuer-ID“ geht nichts mehr. Du benötigst also deine eigene Steuer-ID und die Steuer-ID des Kindes.
Schritt 3: Online-Antrag ausfüllen
Besuche das offizielle Portal der Familienkasse. Du kannst den Antrag über das Portal „ELSTER“ komplett papierlos einreichen. Alternativ füllst du das Online-Formular aus, druckst es aus und schickst es unterschrieben per Post an deine zuständige Familienkasse.
Schritt 4: Nachweise beifügen
Um deinen Anspruch auf Kindergeld nachzuweisen, benötigst du je nach Alter deines Kindes verschiedene Dokumente.
- Bei Neugeborenen: Die Geburtsurkunde (oft reicht die einfache Kopie oder die digitale Übermittlung).
- Bei Kindern über 18 Jahren: Zusätzliche Belege wie Schulbescheinigungen, Ausbildungsverträge oder Immatrikulationsbescheinigungen.
- Bei ausländischen Staatsangehörigen: Gegebenenfalls Nachweis über den Aufenthaltstitel.
Schritt 5: Bescheid abwarten
Nach der Prüfung deines Antrags erhältst du einen schriftlichen Bescheid per Post. Darin erfährst du dann auch deine Kindergeldnummer. Die letzte Ziffer dieser Nummer ist entscheidend: Sie legt fest, an welchem Tag im Monat das Geld überwiesen wird. Endziffer 0 = Anfang des Monats, Endziffer 9 = Ende des Monats.
Unser Insider-Tipp: Die Kombi-Lösung nutzen
In vielen Bundesländern gibt es mittlerweile den Service „Kombi-Antrag“. Dabei kannst du bei der Anmeldung des Kindes im Standesamt direkt zustimmen, dass die Daten für das Kindergeld und oft auch für das Elterngeld weitergeleitet werden. Das spart dir das doppelte Ausfüllen von Formularen!
Kindergeld: Wie hoch ist es für mich?
Die gute Nachricht für alle Familien: Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 € pro Monat und Kind. Damit wurde der Betrag im Vergleich zum Vorjahr (255 €) um weitere 4 € angehoben. Ein großer Vorteil der aktuellen Regelung ist die Vereinfachung: Die Staffelung nach der Anzahl der Kinder, die es früher gab, ist entfallen. Egal, ob es sich um das erste, zweite oder vierte Kind handelt, der Betrag bleibt pro Kind identisch.
Mehr als nur die Basis: Der Kinderzuschlag
Für Familien mit geringerem Einkommen gibt es zusätzlich zum regulären Kindergeld den sogenannten Kinderzuschlag (KiZ). Dieser wurde ebenfalls angepasst und beträgt im Jahr 2026 bis zu 297 € pro Kind. Im Idealfall können einkommensschwache Haushalte also insgesamt 556 € pro Monat und Kind erhalten, um die Lebenshaltungskosten zu decken.
Wichtig für die Steuererklärung
Das Finanzamt prüft am Jahresende automatisch, ob für dich das ausgezahlte Kindergeld oder der steuerliche Kinderfreibetrag vorteilhafter ist. Für das Jahr 2026 liegt dieser Freibetrag bei insgesamt 9.756 € pro Kind (einschließlich des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs).
Bis wann du Kindergeld erhalten kannst
Grundsätzlich wird Kindergeld für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Doch auch danach ist noch nicht Schluss: Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt der Staat Familien weiterhin finanziell.
Kindergeld: Die Altersgrenzen im Überblick
- Bis 18 Jahre: Ohne weitere Bedingungen für jedes Kind.
- Bis 21 Jahre: Wenn das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist.
- Bis 25 Jahre: Dies ist die häufigste Verlängerung. Sie greift, wenn das Kind:
- eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert oder studiert.
- sich in einer Übergangszeit von maximal 4 Monaten befindet wie beispielsweise in der Zeit zwischen Abitur und Studium.
- einen anerkannten Freiwilligendienst wie FSJ oder Bundesfreiwilligendienst leistet.
- nachweislich keinen Ausbildungsplatz findet.
- Ohne Altersgrenze: Für Kinder mit einer Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, sofern die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.
Wichtig: Die 20-Stunden-Regel
In Falle einer Zweitausbildung wie beispielsweise im Masterstudium nach dem Bachelor, bleibt der Anspruch nur bestehen, wenn dein Kind nebenbei nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Eine geringfügige Beschäftigung wie ein Minijob ist dabei immer unschädlich.
Tipp für die Übergangszeit
Wenn zwischen Schule und Studium mehr als 4 Monate liegen, melde dein Kind rechtzeitig als ausbildungssuchend bei der Arbeitsagentur, um den Anspruch nicht zu verlieren!
Diese Sonderfälle gibt es beim Kindergeld
Es gibt eine Reihe von Sonderfällen, in denen spezielle Regeln für den Anspruch oder die Auszahlung von Kindergeld gelten.
Kindergeld für Kinder mit Behinderung
Für Kinder, die wegen einer Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, wird das Kindergeld zeitlich unbegrenzt, also auch über das 25. Lebensjahr hinaus, gezahlt. Die Behinderung muss bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein. Das Kind gilt als „nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten“, wenn sein Einkommen den steuerlichen Grundfreibetrag von 12.348 € zuzüglich behinderungsbedingter Mehrbedarfe nicht überschreitet.
Wenn das Geld direkt an das Kind geht
Normalerweise erhalten die Eltern das Kindergeld. Wenn diese aber ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen oder nur sehr wenig Unterhalt zahlen, kann das Kind einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen. Das Geld wird dann direkt auf das Konto des Kindes überwiesen. Dies kommt vor allem bei volljährigen Kindern mit eigenem Haushalt, die keinen Unterhalt erhalten oder Vollwaisen oder Kindern, die den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen vor.
Patchwork-Familien und die Haushaltsaufnahme
In Patchwork-Konstellationen kann es ein bisschen komplizierter werden. Grundsätzlich erhält die Person das Kindergeld, in deren Haushalt das Kind lebensmittelpunktmäßig aufgenommen wurde. Das können auch Stiefeltern oder Großeltern sein. Leben die leiblichen Eltern getrennt und teilen sich die Betreuung im Wechselmodell, müssen sie bestimmen, wer von beiden das Geld empfängt, denn es wird immer nur an eine Person ausgezahlt.
Kindergeld im Ausland
Wenn ein Kind für das Studium oder eine Ausbildung ins EU-Ausland zieht, bleibt der Anspruch auf Kindergeld in der Regel bestehen, solange die Eltern weiterhin ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Bei einem Umzug in ein Land außerhalb der EU ist Vorsicht geboten: Hier muss genau geprüft werden, ob der „gewöhnliche Aufenthalt“, beispielsweise durch regelmäßige Besuche in den Ferien, in Deutschland bestehen bleibt.
Wichtig für Grenzgänger:innen: Wer in Deutschland arbeitet, aber im EU-Ausland wohnt, unterliegt komplexen EU-Regelungen zur Koordinierung von Sozialleistungen. Hier wird dann oft eine Ausgleichszahlung geleistet.
Kindergeld vs. Elterngeld: Das sind die Unterschiede
Obwohl beide Leistungen Familien finanziell unterstützen, verfolgen sie unterschiedliche Ziele. Das Kindergeld ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt wird. Es dient der steuerlichen Entlastung und der Sicherung des Grundbedarfs des Kindes wie beispielsweise für Nahrung, Kleidung und Wohnung und wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr – bei Ausbildung oder Studium sogar bis zum 25. Lebensjahr – gewährt.
Im Gegensatz dazu ist das Elterngeld eine kurzzeitige Lohnersatzleistung. Es soll den Einkommenswegfall auffangen, wenn Eltern nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um sich der Betreuung des Kindes zu widmen. Die Höhe richtet sich nach dem vorherigen Nettoverdienst und wird üblicherweise nur für die ersten 12 bis 14 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Während das Kindergeld also eine langfristige Basisunterstützung darstellt, ist das Elterngeld eine zeitlich begrenzte Hilfe zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Kindergeld
Welche Unterlagen brauche ich für den Kindergeldantrag?
Für den Antrag benötigen Eltern vor allem die Steuer-Identifikationsnummern von sich selbst und dem Kind. Ohne diese IDs erfolgt keine Bearbeitung. Zusätzlich ist bei Neugeborenen eine Geburtsbescheinigung sowie die Bankverbindung (IBAN) erforderlich. Sollte dein Kind bereits über 18 Jahre alt sein, musst du außerdem Nachweise über dessen Tätigkeit einreichen, wie etwa eine Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung oder einen Ausbildungsvertrag. Dank der digitalen Prozesse im Jahr 2026 kannst du diese Dokumente meist bequem als Scan oder Foto im Online-Portal der Familienkasse hochladen.
Wo kann ich Kindergeld beantragen und welche Fristen gibt es?
Zuständig für den Antrag ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Im Jahr 2026 lässt sich dies am einfachsten über das Online-Portal der Familienkasse erledigen. Wenn du den Postweg bevorzugst, kannst du die Formulare online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die für deinen Wohnsitz zuständige Dienststelle senden. Für den Antrag selbst gibt es keinen festen Endtermin, aber eine wichtige Regel für die Auszahlung: Kindergeld wird maximal für 6 Monate rückwirkend ab dem Monat des Antragseingangs ausgezahlt. Wenn du also zu lange wartest, verlierst du bares Geld. Denke zudem daran, Änderungen immer zeitnah mitzuteilen, um Rückforderungen zu vermeiden.
Wer hilft mir beim Ausfüllen des Kindergeldantrags?
Die Familienkasse ist der erste Ansprechpartner. Sie bietet eine Service-Hotline sowie Video-Beratungstermine an, um Fragen direkt am Bildschirm zu klären. Auch die Familienportale des Bundes und der Länder halten intuitive Klick-Assistenten bereit, die dich Schritt für Schritt durch das Online-Formular leiten. Zudem helfen lokale Familienberatungsstellen, Sozialberatungen oder auch Lohnsteuerhilfevereine weiter, wenn deine Situation komplexer ist.
Kann man Kindergeld rückwirkend beantragen?
Ein Antrag auf Kindergeld kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden. Allerdings gibt es eine wichtige zeitliche Einschränkung bei der Auszahlung: Kindergeld wird seit einigen Jahren nur noch für maximal 6 Monate rückwirkend ausgezahlt, gerechnet ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingegangen ist. Selbst wenn dir der Anspruch theoretisch schon für einen längeren Zeitraum zugestanden hätte, erhältst du die Nachzahlung also nur für das zurückliegende halbe Jahr. Es ist daher ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Weitere Infos rund um Nachwuchs und Familie
Wenn bei dir bald Nachwuchs ansteht, schau doch mal bei unseren Artikeln rund um das Thema vorbei!





