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Der Personalausweis ist das wichtigste Dokument, um deine Identität sicher festzustellen. Er enthält umfassende und sensible Daten zu deiner Person inklusive deiner Meldeadresse. Deshalb solltest du sowohl mit dem Original als auch mit Kopien sehr sorgsam und vorsichtig umgehen.
Gesetzliche Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen
Hast du einen Personalausweis? Klar, wirst du sagen. Aber wusstest du, dass du sogar gesetzlich verpflichtet bist, einen Personalausweis zu besitzen? Wer jetzt glaubt, das sei Quatsch, sollte sich mal § 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) durchlesen. Dort heißt es u. a.: „Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.“ Den Personalausweis brauchst du nicht nur im Urlaub, wenn du zum Beispiel innerhalb der EU in ein anderes Land reist, sondern häufig auch bei anderen Gelegenheiten, bei denen du deine Identität nachweisen sollst.
Normalerweise reicht es, wenn du deinen Ausweis vorzeigst. Denn dein Gegenüber möchte ja nur sichergehen, dass du wirklich die Person bist, für die du dich ausgibst. Das kann bei einer Personenkontrolle durch die Polizei der Fall sein, beim Abholen eines Paketes oder eines eingeschriebenen Briefes bei der Post, bei der Ein- oder Ausreise. Du zeigst das Dokument vor, es wird kontrolliert. Fertig.
Notwendige Kopie für Bankkonto und Prepaid-Telefonkarte
Manchmal soll oder muss auch eine Kopie gemacht werden. Dies ist zum Beispiel bei der Eröffnung eines Bankkontos vorgeschrieben. Denn gemäß § 8 des Geldwäschegesetzes muss die Bank oder Sparkasse nicht nur deine Identität prüfen, sondern dies auch entsprechend dokumentieren. Das gilt auch beim Anschluss eines Prepaid-Mobilfunkvertrages gemäß § 172 des Telekommunikationsgesetzes. Hintergrund ist hier, dass Kriminelle früher Prepaid-Telefonkarten nutzten, um anonym zu bleiben und keine Spuren zu hinterlassen. Denn hier wurde ja – im Gegensatz zum Handyvertrag – kein Girokonto zum Abbuchen der Kosten hinterlegt. Um dieses Schlupfloch zu schließen, wurde das Gesetz geändert und du musst dich auch für eine Prepaid-Telefonkarte legitimieren und der Anbieter behält eine Ausweiskopie.
Digitale Kopien durch Video-Ident-Verfahren
Heute wird in beiden Fällen oft ein Video-Ident-Verfahren genutzt. Dabei wird die Identität von einem Callcenter über eine App oder einen Browser geprüft. Du musst deinen Ausweis in der Hand halten und Fragen beantworten. Um hier Betrügereien und Fälschungen zu vermeiden, muss der Personalausweis z. B. leicht gekippt und bewegt werden, damit die dort vorhandenen Wasserzeichen zu sehen sind.
Wichtig: Früher haben Kriminelle das Video-Ident-Verfahren für Identitätsdiebstähle missbraucht. Seriöse Anbieter werden dich deshalb immer vor der Aufzeichnung fragen, für welchen Zweck du dich hier identifizieren möchtest und für welches Unternehmen der Vorgang erfolgt. Sollte das nicht der Fall sein, frage ausdrücklich nach, in wessen Auftrag der Anbieter hier tätig ist und für welchen Zweck die Daten erhoben und gespeichert werden.
Wer darf Personalausweis-Kopien anfertigen?
Wer Kopien von deinem Ausweis machen darf, regelt § 20 des Personalausweisgesetzes: „Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben.“
Dass das so klar im Gesetz definiert ist, hat einen guten Grund. Denn diese Kopien enthalten hochsensible Daten und müssen deshalb mit besonderer Vorsicht behandelt werden. Immer öfter kommt es zu Identitätsdiebstählen, weil nicht sorgsam mit den Daten umgegangen wurde. In vielen Fällen reicht bereits eine Ausweiskopie, damit Kriminelle in deinem Namen Verträge abschließen, Kosten verursachen und du die Zeche zahlen musst.
Manchmal verlangen Unternehmen eine Kopie oder wollen eine speichern, zum Beispiel bei Anmeldungen im Hotel oder für bestimmte Online-Dienste. In diesen Fällen solltest du jedoch darauf achten, dass die Kopie eindeutig und dauerhaft als solche erkennbar ist und nur die Daten zu sehen sind, die zwingend erforderlich sind.
Grundsätzlich existiert keine Pflicht, Dritten eine Kopie des Personalausweises oder diesen zum Kopieren zu überlassen. Das weiß aber kaum jemand und deshalb gehen viele sehr sorglos mit den sensiblen Daten um. Den meisten scheint die Gefahr nicht bewusst zu sein.
Wenn ich zum Beispiel im Urlaub in Spanien bin und Unterkünfte über AirBnB gebucht habe, wollen viele Gastgeber:innen meinen Personalausweis abfotografieren. Das sei für die vorgeschriebene Registrierung notwendig. Wenn ich dies verneine, schauen sie mich irritiert an. Denn sie müssen mich zwar registrieren und benötigen dafür zahlreiche persönliche Daten (darunter auch die Nummer meines Personalausweises) aber eben keine Kopie, schon gar keine vollständige. Damit meine Gastgeber:innen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Registrierung von Reisenden nachkommen können, stelle ich ihnen die notwendigen Daten zur Verfügung – aber mehr nicht.
Inzwischen ist es übrigens noch einfacher, das Abfotografieren oder Kopieren des Personalausweises in Spanien abzulehnen. In ihrer „Nota“ vom 17.6.25 hat die spanische Datenschutzbehörde Agencia Española de Protección de Datos (AEPD) deutlich erklärt, dass das Erstellen von Ausweiskopien unnötig sei und gegen das Gebot der Datenminimierung verstoße. Deshalb sollten die Vermietenden davon absehen.
Verstoß gegen die DSGVO
Das sehen übrigens auch andere Datenschutzbehörden so. Schließlich sagt die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) in Art. 5 Abs. 1, dass personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn dies dem Zweck angemessen und auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt ist. Ferner dürfen Daten nicht länger als erforderlich gespeichert werden und sind nach Zweckerfüllung unverzüglich zu löschen.
Personalausweis als Pfand?
Manchmal wollen Unternehmen auch den Personalausweis als Pfand. Der Bootsverleih fürs Kanu, das Fitnessstudio fürs Leihschloss oder – hatte ich tatsächlich mal und konnte es kaum fassen – in einer Kneipe für das Leihen des Balles für den Tischkicker! Ich weise bei der Gelegenheit gern darauf hin, dass ich den Personalausweis leider nicht als Pfand hinterlegen kann, weil er mir nicht gehört. Dann ernte ich meist irritierte Blicke und manchmal Sprüche wie „Aber da ist doch dein Bild drauf“ oder „Wem soll der denn sonst gehören?“. Nach § 4 Abs. 2 Personalausweisgesetz gehört der Ausweis der Bundesrepublik Deutschland. Und was mir nicht gehört, kann ich nicht verpfänden. Ich weise dann noch auf die Gefahr von Identitätsdiebstahl hin und in der Regel einigen wir uns letztlich auf ein anderes Pfandstück. Allerdings hatte ich auch schon mal einen Bootsverleih, der trotz meiner Hinweise kein anderes Pfand akzeptieren wollte. Der hatte dann einen potenziellen Neukunden weniger.
Übrigens raten sowohl das Bundesinnenministerium als auch Datenschutzbehörden ausdrücklich davon ab, einen Personalausweis oder Reisepass als Pfand zu hinterlegen.
Tipps des Bundesinnministeriums auf dessen Personalausweisportal: „Unternehmen haben genügend Alternativen, beispielsweise die Pfandgabe eines Wertgegenstandes oder eines Geldbetrages. Daneben können sie sich natürlich noch Ihren Vornamen, Ihren Nachnamen, Ihre Adresse und gegebenenfalls auch die Gültigkeitsdauer eines Ausweisdokuments notieren. Reiseveranstaltungsunternehmen dürfen gemäß deutschem Recht allerdings nicht Ihren Ausweis generell vollständig kopieren, einscannen oder gar als Pfandhinterlegung fordern. Regelt ein Unternehmen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass das Hinterlegen (und nicht nur das Vorlegen) eines gültigen amtlichen Identitätsdokuments – Personalausweis, Reisepass – eine Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistung sei, sollte diese Hinterlegungs-Regel nicht akzeptiert oder von der Dienstleistung Abstand genommen werden.“
Identitätsdiebstahl mit Personalausweis-Kopien
Identitätsdiebstahl ist ein ernstes Problem und diese fiese Masche wird durch Kopien von Personalausweisen erleichtert bzw. möglich gemacht. Kriminelle können diese Kopien nutzen, um auf finanzielle Informationen zuzugreifen oder Verträge im Namen anderer Personen abzuschließen. Auch gefälschte Profile auf Dating-Portalen können so erstellt werden.
In der Vergangenheit wurden Kund:innen auf Verkaufsportalen wie kleinanzeigen.de (früher: ebay-kleinanzeigen.de) bei Käufen nach Ausweiskopien gefragt. Angeblich wollte der Verkäufer oder die Verkäuferin sich damit absichern, dass es den/die Käufer:in wirklich gibt. Manche eine Person, die dies tat, musste später erfahren, dass unter ihrer Identität Fake-Verkaufsseiten angelegt wurden. Die kriminelle Masche wurde auch als „Ausweis-Trick“ bekannt.
Es ist wichtig, vorsichtig mit der Weitergabe von Personalausweis-Kopien umzugehen und sie nur an vertrauenswürdige Stellen zu geben. Ein weiterer Schutz ist, sensible Bereiche der Kopie zu schwärzen, die nicht benötigt werden. Zudem sollte man regelmäßig seine finanziellen Aktivitäten überwachen, um unbefugte Transaktionen schnell zu erkennen. Prävention ist hier entscheidend, um Identitätsdiebstahl vorzubeugen und sich vor möglichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Auch wenn das Thema oft unterschätzt wird, ist es wichtig, sich der Risiken bewusst zu sein und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Nicht benötigte Informationen auf Kopien schwärzen
Bei einer Kopie deines Personalausweises darfst und solltest du bestimmte Angaben schwärzen, um den Missbrauch deiner persönlichen Daten zu verhindern. In der Regel genügt es, wenn auf der Kopie eines Personalausweises nur der Name, das Geburtsdatum, das Ausstellungs- und das Ablaufdatum sowie das Lichtbild sichtbar sind.
Welche Angaben erforderlich sind, hängt aber immer vom jeweiligen Unternehmen ab. Grundsätzlich soll dieses so viele Daten wie nötig, aber so wenige wie möglich erfassen und speichern. Außerdem sind diese zu löschen, wenn sie nicht mehr notwendig sind.
In jedem Fall sollten mindestens die Zugangsnummer auf der Vorderseite und die maschinenlesbare Zeile auf der Rückseite geschwärzt werden. Wenn möglich, solltest du auch das Bild nicht vollständig belassen. Dies kann aber in bestimmten Fällen notwendig sein.
Alternativ oder zusätzlich zu Schwärzungen könntest du auch Wasserzeichen in die Kopie integrieren. Dafür kannst du verschiedene Bildbearbeitungsprogramme nutzen.

Du möchtest mehr Informationen rund um den Personalausweis? Dann schau doch mal ins Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums.
Sicherer Umgang mit Personalausweis-Kopien
| Das solltest du beachten | Das solltest du besser lassen |
| Nur Kopien erstellen, wenn es wirklich nötig ist | Unnötig Kopien anfertigen oder aufbewahren |
| Zweck und Datum groß auf die Kopie schreiben | Kopien ohne Zweckangabe weitergeben |
| Nicht benötigte Daten (z. B. Ausweisnummer, maschinenlesbarer Bereich) schwärzen | Vollständige, ungeschwärzte Kopien versenden |
| Kopien nur an seriöse, überprüfte Stellen geben | Kopien an unbekannte oder unseriöse Empfänger geben |
| Digitale Kopien nur verschlüsselt oder über sichere Portale verschicken | Unverschlüsselte Kopien per E-Mail, Messenger oder Social Media senden |
| Kopien nach Gebrauch sicher vernichten (Schredder, sichere Löschung) | Alte Kopien einfach im Papiermüll entsorgen oder auf Geräten liegen lassen |
Weitere Infos zu Betrugsprävention
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