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Mutterschaftsgeld berechnen, Schwangere und Partner halten Babyschuhe in die Kamera Unsplash / Tai's Captures

Mutterschaftsgeld Alle Infos rund um Anspruch, Höhe und Co.!

Das Mutterschaftsgeld ist wichtig für werdende Mütter und hilft dir, die Zeit nach der Geburt entspannter zu gestalten. In diesem Artikel erfährst du, wie du dein Mutterschaftsgeld berechnen kannst, welche Fristen gelten und worauf du außerdem noch achten solltest.

Mutterschaftsgeld: Short Facts im Überblick

  • Anspruch: Wenn du angestellt und gesetzlich krankenversichert bist oder Arbeitslosengeld I beziehst, hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld
  • Höhe: Die Krankenkasse zahlt dir maximal 13 € pro Tag, der Rest wird von deinem Arbeitgeber bezahlt, sodass du deinen vollen Nettolohn erhältst
  • Fristen: Die Frist für den Antrag auf Mutterschaftsgeld liegt in den meisten Fällen bei 7 Wochen vor dem Entbindungstermin
  • Besondere Regelungen: Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen

Was ist Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld ist deine finanzielle Unterstützung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Es sichert dir dein Einkommen in den Wochen vor und nach der Geburt – genauer gesagt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. So kannst du dich in dieser besonderen Lebensphase ganz auf dich und dein Baby konzentrieren, ohne dir Sorgen um deine finanzielle Situation machen zu müssen.

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Bild von Manni für Teaser Mäusekonto

Wer bekommt Mutterschaftsgeld?

Ob du Mutterschaftsgeld erhältst, hängt in Deutschland stark von deinem Arbeitsverhältnis und davon ab, wie du versichert bist. Grundsätzlich ist es allerdings das Ziel, dass werdende Mütter während der Mutterschutzfrist finanziell abgesichert sind. Zu den Berechtigten für Mutterschaftsgeld zählen unter anderem:

  • Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen sowie Auszubildende und Werkstudentinnen in einem versicherungspflichtigen Job
  • Minijober:innen
  • Privat versicherte Arbeitnehmerinnen
  • Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I
  • Selbstständige, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch versichert sind

Frauen ohne Erwerbstätigkeit und ohne Leistungsbezug, Studentinnen ohne Job und Beamtinnen erhalten kein Mutterschaftsgeld.

Eine wichtige Neuerung: Seit dem 1. Juni 2025 haben Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf gestaffelten Mutterschutz und entsprechendes Mutterschaftsgeld (je nach Woche zwischen 2 und 8 Wochen).

Diese Fristen gibt es beim Mutterschaftsgeld

Beim Mutterschaftsgeld gibt es 3 wesentliche Fristen, die du im Auge behalten solltest, damit der Übergang vom Gehalt zur Ersatzleistung reibungslos funktioniert:

Die Antragsfrist

Die wichtigste Frist für den Start deines Antrags ist die 7-Wochen-Frist vor dem errechneten Entbindungstermin. Frühestens zu diesem Zeitpunkt darf dein Frauenarzt oder deine Frauenärztin das offizielle Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin ausstellen. Da der Mutterschutz bereits 6 Wochen vor der Geburt beginnt, hast du nach Ausstellung des Dokuments also genau eine Woche Zeit, um den Antrag bei deiner Krankenkasse einzureichen, wenn das Geld pünktlich zum ersten Tag des Mutterschutzes auf deinem Konto sein soll. Diese Antragsfrist ist also ein wichtiger Faktor dafür, wann du Elterngeld beantragen solltest.

Wenn du privat- oder familienversichert bist und einen Minijob ausübst, musst du dich beim Bundesamt für Soziale Sicherung melden, wo du das einmalige Mutterschaftsgeld beantragst. In diesem Fall ist es wichtig, dass du nach der Entbindung die Geburtsbescheinigung nachreichst, die du beim Standesamt erhältst. Erst dann wird der zweite Teil des Geldes für die 8 Wochen (bzw. 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten) nach der Geburt ausgezahlt. Eine strenge Frist gibt es in diesem Fall nicht, aber je früher du den Antrag nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigung stellst, desto reibungsloser ist der Übergang ohne finanzielle Lücken.

Die Auszahlungsfristen

Das Mutterschaftsgeld wird nicht in einer Summe gezahlt, sondern ist an den tatsächlichen Geburtsverlauf gekoppelt:

  • Erste Zahlung: Diese erfolgt nach Bewilligung deines Antrags zu Beginn der Mutterschutzfrist. Sie deckt in der Regel die Zeit der 6 Wochen vor der Geburt ab.
  • Zweite Zahlung: Den restlichen Betrag für die Zeit nach der Geburt erhältst du erst, wenn du die Geburtsurkunde deines Kindes bei der Krankenkasse eingereicht hast. Die Kasse berechnet dann auch die genaue Länge der Frist neu, falls dein Baby früher oder später als geplant kam.

Die Verjährungsfrist

Falls du den Antrag im Trubel der Schwangerschaft komplett vergessen hast, ist das Geld nicht sofort verloren. Es gibt eine gesetzliche Verjährungsfrist von 4 Jahren. Diese beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren wurde. Dennoch ist es ratsam, den Antrag zeitnah zu stellen, da das Mutterschaftsgeld dein fehlendes Gehalt ersetzen und deine laufenden Kosten decken soll.

Mutterschaftsgeld berechnen: So viel steht dir zu

Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes ist recht einfach. Grundlage ist dein durchschnittlicher Nettoverdienst der letzten 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Daraus errechnet deine Krankenkasse dein durchschnittliches Tagesentgelt und zahlt dir maximal 13 € pro Tag. Den Rest gleicht dein Arbeitgeber aus, zahlt also quasi einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, sodass du insgesamt dein gewohntes Nettoeinkommen erhältst. Wichtig: Zuschläge wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. 

Beispiel zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes

Angenommen, dein durchschnittliches Nettogehalt der letzten 3 Monate vor der Geburt beträgt als Arbeitnehmerin 2.500 €. Um dein Mutterschaftsgeld zu berechnen, gehst du wie folgt vor:

  • Durchschnittliches Nettoarbeitsentgelt: 2.500 € pro Monat
  • Durchschnittlicher Tageslohn: 2.500 € geteilt durch 30 Tage = ca. 83,33 € pro Tag
  • Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse: maximal in Höhe von 13 € pro Kalendertag (da dein durchschnittlicher Tageslohn höher ist)
  • Arbeitgeberzuschuss: Dein Arbeitgeber gleicht die Differenz aus, damit du dein gewohntes Nettoeinkommen erhältst. In diesem Fall würde er oder sie also den Betrag aufstocken, sodass du insgesamt etwa 83,33 € pro Tag erhältst.
Mutterschaftsgeld:  Frau mit Kind auf dem Arm
Unsplash / Liana Mikah

Mutterschaftsgeld: Wer zahlt eigentlich?

Wenn du gesetzlich krankenversichert und in einem Arbeitsverhältnis bist, teilen sich die Kosten für das Mutterschaftsgeld deine Krankenkasse und dein Arbeitgeber. Die Krankenkasse übernimmt dabei einen festen Anteil von bis zu 13 € pro Kalendertag. Da dieser Betrag niedriger ist als dein eigentliches Gehalt, ist dein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Differenz als sogenannten Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, sodass du am Ende keine finanziellen Einbußen hast.

Wenn du privat krankenversichert bist, erhältst du von der gesetzlichen Krankenkasse kein tägliches Geld, sondern kannst beim Bundesamt für Soziale Sicherung ein einmaliges Mutterschaftsgeld von maximal 210 € beantragen. Auch hier ist dein Arbeitgeber in der Pflicht: Er muss dir trotzdem den Zuschuss zahlen, der dein Einkommen auf das gewohnte Netto-Niveau bringt. Wenn du zu Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitslosengeld I beziehst, wird das Mutterschaftsgeld vollständig von deiner gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, und zwar in der Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes.

Mutterschaftsgeld beantragen: Tipps für einen reibungslosen Ablauf

Hier sind einige hilfreiche Tipps, um deinen Antrag auf Mutterschaftsgeld erfolgreich zu stellen: Zu Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitslosengeld I beziehen, wird das Mutterschaftsgeld vollständig von deiner gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, und zwar in der Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes.

  • Frühzeitig einreichen

    Stelle deinen Antrag idealerweise etwa 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. So hast du genügend Zeit, um alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und Verzögerungen zu vermeiden.

  • Informiere dich bei deiner Krankenkasse

    Jede Krankenkasse kann unterschiedliche Anforderungen haben. Es ist hilfreich, dich im Vorfeld über die spezifischen Unterlagen zu informieren, die du einreichen musst.

  • Wichtige Unterlagen bereithalten

    Du benötigst in der Regel eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin sowie deinen Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung deines Arbeitgebers. Wenn du selbstständig bist, füge Nachweise über dein Einkommen bei.

  • Antrag sorgfältig ausfüllen

    Achte darauf, dass du alle Angaben im Antrag korrekt und vollständig machst. Unvollständige Anträge können zu ungewünschten Verzögerungen führen. Viele Krankenkassen bieten übrigens die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Das kann den Prozess beschleunigen und dir unnötige Behördengänge ersparen.

  • Geburtsurkunde bereithalten

    Denke auch daran, dass du nach der Geburt deines Kindes (oder deiner Kinder) die Geburtsurkunde(n) einreichen musst, um die Zahlungen fortzusetzen.

Besondere Regelungen für unterschiedliche Lebenslagen

Wenn du schwanger bist, gibt es einige Sonderregelungen zum Mutterschaftsgeld, die für dich wichtig sein können. Wenn du zum Beispiel in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte arbeitest, hast du trotzdem Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das sich nach deinem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt richtet – auch wenn dieses niedriger ist als bei einer Vollzeitbeschäftigung. Etwas anders sieht es bei selbstständigen Frauen aus: Du musst dich in der Regel freiwillig gesetzlich versichern, um Mutterschaftsgeld zu erhalten (hier kommt es darauf an, ob du die Ver­si­che­rung mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen hast!)

Bei Mehrlingsgeburten wird das Mutterschaftsgeld für jedes Kind gesondert berechnet, was eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bedeuten kann. Gut zu wissen: In dem Fall (oder bei Frühgeburten) verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen. Wir empfehlen dir in jedem Fall, dich über diese Regelungen zu informieren, damit du die dir zustehende Leistung auch erhältst.

Mutterschaftsgeld und Elterngeld: Das sind die Unterschiede

Mutterschaftsgeld und Elterngeld sollen beide die Zeit rund um die Geburt deines Kindes absichern und werden deshalb oftmals in einen Topf geworfen. Allerdings handelt es sich dabei um 2 völlig verschiedene Leistungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten greifen. So ist das Mutterschaftsgeld eine kurzfristige Leistung für den Zeitraum des Mutterschutzes und wird in der Regel für 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach gezahlt. Das Elterngeld hingegen ist eine langfristige Leistung zur Kinderbetreuung. Es schließt meist direkt an den Mutterschutz an und wird für 12 bis 32 Lebensmonate des Kindes gezahlt.

Mutterschaftsgeld ist ein voller Lohnersatz. Durch die Kombination aus dem Anteil der Krankenkasse und dem Arbeitgeberzuschuss erhältst du während des Mutterschutzes im Grunde 100 % deines vorherigen Netto-Einkommens. Elterngeld ist wiederum ein Teil-Lohnersatz. In der Regel erhältst du zwischen 65 % und 100 % deines durchschnittlichen Netto-Einkommens der letzten 12 Monate, gedeckelt auf maximal 1.800 € pro Monat beim Basiselterngeld.

MutterschaftsgeldElterngeld
ZweckGesundheitsschutz und Lohnfortzahlung während der Endphase der SchwangerschaftAusgleich für fehlendes Einkommen bei Betreuung des Kindes
DauerMeistens 14 Wochen, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der GeburtMeistens 12 Monate
HöheCirca 100 % des Netto-LohnsMeistens zwischen 65 % und 100 % des Netto-Lohns
AntragsstellungBei der Krankenkasse und dem ArbeitgeberBei der Elterngeldstelle

Was kommt nach dem Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld soll dich in der Anfangsphase deiner Schwangerschaft unterstützen. Nach Ablauf deines Mutterschutzes gibt es aber auch noch weitere Leistungen, die dich entlasten.

Elterngeld

Nach dem Mutterschutzgesetz hast du Anspruch auf Elterngeld. Das wird gezahlt, um den Verdienstausfall während der Elternzeit auszugleichen. Es beträgt in der Regel 65 bis 67 % deines vorherigen Nettoeinkommens und kann bis zu 14 Monate bezogen werden, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung des Kindes beteiligen.

Elternzeit

Du kannst Elternzeit nehmen, um Zeit mit deinem neugeborenen Kind zu verbringen. Während dieser Zeit hast du in der Regel Kündigungsschutz und kannst bis zu 3 Jahre in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten, ohne deinen Anspruch auf Elterngeld zu verlieren.

Weitere Leistungen

Informiere dich am besten schon vor der Entbindung über mögliche zusätzliche Leistungen wie Kindergeld oder Betreuungsgeld, die dir helfen können, die finanzielle Belastung nach der Geburt deines Kindes zu verringern.

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FAQ – Häufge Fragen rund um das Mutterschaftsgeld

Welche Vorraussetzungen muss ich für Mutterschaftsgeld erfüllen?

Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, musst du zu Beginn der Schutzfrist in einem bestehenden Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld I beziehen. Zudem ist eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse Voraussetzung, um die vollen Leistungen zu erhalten. Privat- oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen müssen stattdessen einen Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung stellen.

Was muss ich als Selbstständige beim Mutterschaftsgeld beachten?

Als Selbstständige hängt dein Anspruch allein von deinem Versicherungsstatus ab: Wenn du freiwillig gesetzlich mit Anspruch auf Krankengeld versichert bist, zahlt die Krankenkasse etwa 70 % deines Einkommens. Ohne diesen Anspruch oder in der privaten Versicherung erhältst du kein gesetzliches Mutterschaftsgeld. Beachte zudem, dass die Zahlung gekürzt werden kann oder ganz entfällt, wenn du während der Schutzfristen weiterarbeitest und dabei Einkommen erzielst.

Welche Fristen gibt es beim Mutterschaftsgeld?

Die wichtigste Frist ist die Antragsstellung ab der 33. Schwangerschaftswoche, also 7 Wochen vor Entbindungstermin. Nach der Geburt gibt es zudem die Frist zur Einreichung der Geburtsurkunde, damit der zweite Teil des Geldes ausgezahlt werden kann. Rechtlich gesehen verjährt der Anspruch erst nach 4 Jahren, eine zeitnahe Beantragung ist wegen der laufenden Fixkosten aber ratsam.

Welche Beratungsstellen gibt es für Mutterschaftsgeld und Elterngeld?

Wenn du Unterstützung bei den Anträgen oder deiner Planung benötigst, kannst du dich an verschiedene kostenlose Beratungsstellen wenden. Unabhängige Organisationen wie pro familia, die Caritas, die Diakonie oder die AWO bieten umfassende Sozialberatungen zu Mutterschutz und Elterngeld an. Für rein fachliche Fragen zum Elterngeld sind außerdem die lokalen Elterngeldstellen deiner Stadt oder deines Landkreises zuständig, während deine Krankenkasse die erste Anlaufstelle für alle Details zum Mutterschaftsgeld ist. Online bietet zudem das offizielle Familienportal des Bundes hilfreiche Rechner und lokale Suchen nach Beratungsstellen in deiner Nähe.

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