Die Energieausweis-Pflicht: Das Wichtigste auf einen Blick
Wer eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, muss in den meisten Fällen einen gültigen Energieausweis vorlegen. Die Pflicht zum Energieausweis besteht bereits seit 2002 für Neubauten und wurde in den Folgejahren auf Bestandsgebäude und Nichtwohngebäude ausgeweitet.
Ein Energieausweis ist spätestens beim Besichtigungstermin unaufgefordert vorzulegen und spätestens bei Vertragsabschluss zu übergeben. Die Energieausweis-Pflicht gilt für Wohngebäude und viele genutzte Gebäude, sobald sie beheizt oder gekühlt werden und eine Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern aufweisen.
Inhalte im Überblick
Wann ist ein Energieausweis Pflicht? In diesen Fällen ist ein Energieausweis erforderlich!
Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn du ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, vermieten oder verpachten möchtest. Die Pflicht gilt sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Auch bei umfassender Sanierung oder Neubau muss ein gültiger Energieausweis vorliegen und rechtzeitig vor Vertragsabschluss vorgelegt werden.
Die Pflichtangaben aus dem Energieausweis müssen bereits in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden, sofern eine solche geschaltet wird. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Für wen ist der Energieausweis verpflichtend?
Die Pflicht zum Energieausweis betrifft grundsätzlich alle Eigentümer:innen, die ihre Immobilie – egal ob Wohngebäude oder Nichtwohngebäude – verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Die Energieausweis-Pflicht gilt für alle Gebäude mit einer Nutzfläche von über 50 Quadratmetern, die beheizt oder gekühlt werden. Bei Schenkung oder Erbschaft ist ein Energieausweis nur dann erforderlich, wenn der oder die neue Eigentümer:in dies verlangt. Vielleicht interessiert dich in diesem Zusammenhang auch unser Artikel zur Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel.
Wann muss der Energieausweis erneuert werden?
Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.
Auch wenn am Gebäude energetische Sanierungen oder wesentliche bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, die die energetische Gesamtbilanzierung nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) beeinflussen, ist ein neuer Ausweis erforderlich. Die Gültigkeitsdauer ist im Dokument selbst vermerkt. Eine Verlängerung des bestehenden Ausweises ist nicht möglich – nach Ablauf ist eine erneute Erstellung verpflichtend.
Energieausweis Gesetz: Bußgeld bei Nicht-vorweisen des Energieausweises
Wer beim Verkauf oder der Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann, verstößt gegen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Pflichtangaben aus dem Energieausweis müssen bereits in Immobilienanzeigen veröffentlicht werden. Ein Verstoß – etwa das Nichtvorlegen des Energieausweises beim Besichtigungstermin oder fehlende Pflichtangaben – kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden. Auch fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Energieausweis sind gesetzeswidrig.
Wann ist der Energieausweis fürs Haus keine Pflicht? Diese Gebäude sind ausgenommen!
Nicht für jedes Gebäude besteht die Pflicht zum Energieausweis. Ausnahmen gelten beispielsweise für:
- Baudenkmäler (gemäß Landesrecht)
- Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern
- Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden (z. B. Stallungen, Lager)
- Ferienhäuser und Gebäude mit spezieller Nutzung
- Selbstgenutzte Immobilien, sofern kein Verkauf oder keine Vermietung ansteht
Auch bei Schenkung oder Erbschaft ist ein Energieausweis nur dann erforderlich, wenn der oder die neue Eigentümer:in dies verlangt.

Energieausweis-Pflicht bei Altbau vs. Neubau: Wann du welchen Energiepass benötigst
Für Altbauten und Neubauten gelten unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich des Energieausweises. Während bei Neubauten in der Regel ein Bedarfsausweis verpflichtend ist, kann bei Bestandsgebäuden häufig zwischen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis gewählt werden – abhängig vom Baujahr und dem energetischen Zustand des Gebäudes.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer energetischen Gesamtbilanzierung nach GEG und ist insbesondere bei unsanierten Altbauten und Neubauten verpflichtend. Der Verbrauchsausweis kann bei bestimmten Bestandsgebäuden mit mindestens 5 Wohneinheiten und ausreichenden Verbrauchsdaten genutzt werden.
Entscheidungshilfe: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Gebäudetyp & Zustand | Bedarfsausweis Pflicht | Verbrauchsausweis möglich |
---|---|---|
Neubau | ✔ | ✗ |
Wohngebäude bis 1977, max. 4 WE, unsaniert | ✔ | ✗ |
Wohngebäude bis 1977, max. 4 WE, energetisch modernisiert | ✗ | ✔ |
Wohngebäude ab 1978 | ✗ | ✔ |
Nicht-Wohngebäude | ✗ | ✔ |
Nach Modernisierung (z.B. Dämmung, neue Fenster), keine 3 Jahre Verbrauchsdaten | ✔ | ✗ |
Zusammenfassung Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
- Der Bedarfsausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand seiner Bauweise, Dämmung und Anlagentechnik – unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch.
- Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf dem gemessenen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre. Für viele Wohngebäude mit Baujahr nach 1977 oder mit mindestens 5 Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis ausreichend. Bei unsanierten Altbauten oder Neubauten ist der Bedarfsausweis verpflichtend.

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Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Einen Energieausweis dürfen nur qualifizierte Fachleute ausstellen, die gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) dazu berechtigt sind. Dazu zählen beispielsweise Architekt:innen, Bauingenieur:innen, Handwerksmeister:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation oder zertifizierte Energieberater:innen. Die zuständigen Personen müssen nachweisen, dass sie über die erforderliche Ausbildung und Fachkenntnis verfügen.
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Fazit zur Energieausweis-Pflicht: Pflicht ernst nehmen & rechtzeitig erneuern
Die Energieausweis-Pflicht ist ein zentrales Element der energetischen Transparenz beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien. Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, sollte rechtzeitig einen gültigen Energieausweis erstellen lassen und die Pflichtangaben korrekt in der Immobilienanzeige veröffentlichen. Denn bei Verstößen können empfindliche Bußgelder drohen. Prüfe daher regelmäßig, ob ein aktueller Energieausweis vorliegt, und erneuere ihn bei Bedarf.
Checkliste: Energieausweis-Pflicht – Das solltest du beachten
Häufige Fragen zur Energieausweis-Pflicht (FAQ)
Wann ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Neubau eines Gebäudes verpflichtend – mit wenigen Ausnahmen.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Der Energieausweis gilt in der Regel zehn Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Ausweis erstellt werden.
Wer braucht keinen Energieausweis?
Ausgenommen sind Baudenkmäler, kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche sowie Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden.
Welche Strafen drohen ohne Energieausweis?
Bei Missachtung der Energieausweis-Pflicht droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Wann muss der Ausweis erneuert werden?
Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei baulichen Veränderungen, die die Energieeffizienz des Gebäudes beeinflussen.