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Freibetrag bei Erbschaft – Wie viel du steuerfrei behalten darfst

Freibetrag bei Erbschaft: Eine Frau sitz vor einem Laptop und schaut sich Dokumente an. Pexels / Mikhail Nilov

Niemand zahlt gerne Steuern. Vor allem dann, wenn eine geliebte Person stirbt, möchte man sich nicht noch mit vielen finanziellen Fragen herumschlagen. Um Erb:innen im Falle einer Erbschaft zu entlasten, gibt es eine Vielzahl an Freibeträgen bei Erbschaft. Welche das sind und worauf es dabei ankommt, verraten wir dir in diesem Artikel.

Was ist der Erbschaftsteuer-Freibetrag?

Um Erb:innen zu entlasten, gewährt der Gesetzgeber einen hohen Freibetrag bei Erbschaft, bis zu dessen Grenze keine Erbschaftssteuer anfällt. Die Höhe des Freibetrags ist dabei abhängig von deiner Beziehung zu der verstorbenen Person.

Das ist für dich wichtig zu wissen

Wie hoch Steuern und Freibeträge konkret ausfallen, hängt von deinen individuellen Umständen ab. Außerdem können sich steuerrechtliche Vorschriften in Zukunft ändern. Deshalb wende dich am besten an eine Steuerberatungskanzlei, wenn du Genaueres wissen möchtest.

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Wie hoch ist der Freibetrag bei Erbschaft – je nach Verwandtschaft?

Der gesetzliche Freibetrag kann im Falle einer Erbschaft je nach Verwandtheitsgrad stark variieren. Welcher Freibetrag bei der Erbschaftsteuer für wen gilt, lässt sich in folgender Tabelle gut ablesen:

Freibetrag
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner500.000 €
Kinder und Stiefkinder400.000 €
Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind400.000 €
Enkel, deren Eltern noch leben200.000 €
Urenkel, Eltern und Großeltern100.000 €
Geschwister, Nichten und Neffen20.000 €
Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern20.000 €
Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner20.000 €
alle anderen Erb:innen20.000 €

Wenn also zum Beispiel der Ehegatte einer verstorbenen Person ein Vermögen in Höhe von 450.000 € erbt, ist dieses Erbe steuerfrei. Es würden erst Steuern auf den Betrag anfallen, der über die 500.000 € hinaus geht.

Freibetrag bei Erbschaft: Mann berät jüngeren Mann in seinem Büro und zeigt auf seinen Laptop
Pixabay/Kenny Eliason

Wie oft kann ich den Freibetrag bei Erbschaft nutzen?

Den klassischen Erbschaftsfreibetrag kannst du nur einmal nutzen. Nämlich unmittelbar nach dem Ableben des Erblassers oder der Erblasserin. Dennoch gibt es weitere Möglichkeiten, im Falle einer Erbschaft Steuern zu sparen, beispielsweise durch Schenkungen zu Lebzeiten.

Höhe der Schenkungs-Freibeträge

Erbschafts- und Schenkungssteuer sind im selben Gesetz des deutschen Steuerrechts geregelt. Bei Schenkungen gelten regelmäßig die gleichen Freibeträge wie im Erbfall.

Die Steuerfreiheit der Beträge ist dabei aber nur einmal in 10 Jahren gewährt. Das bedeutet: Um die steuerliche Belastung für die Erb:innen optimal zu verringern, muss die Schenkung mindestens 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin erfolgen. Aber Achtung: Das lässt sich selten verlässlich planen.

Wer aber früh damit beginnt, Vermögen auf die späteren Erb:innen aufzuteilen, kann auch größere Summen steuerfrei übertragen. Ein 60-Jähriger etwa kann jedem seiner Kinder bis zu seinem 80. Geburtstag 1.200.000 € steuerfrei schenken. Hinzu kommen weitere 600.000 € für jedes Enkelkind.

Freibetrag bei Erbschaft: Was ist mit mehreren Erb:innen aus einer Familie?

Wenn eine Erbschaft auf mehrere Erb:innen aufgeteilt wird, ist das auch in diesem Fall gesetzlich geregelt. Es hat nämlich jedes Familienmitglied einen eigenen Freibetrag:

  • Kinder: 400.000 €

  • Enkel, deren Eltern noch leben: 200.000 €

  • Urenkel, Eltern und Großeltern: 100.000 €

  • Geschwister, Nichten und Neffen: 20.000 €

Erbschaftsteuer-Freibetrag: Welche Rolle spielt die Steuerklasse?

Wenn es um die Erbschaftsteuer geht, kommt es, wie in anderen Fällen auch, auf die sogenannten Steuerklassen an. Die Freibeträge bei einer Erbschaft sind allerdings nicht den Steuerklassen unterlegen. Vielmehr ist die Steuerklasse ausschlaggebend für die Höhe der Erbschaftsteuer nach Abzug des Freibetrags.

Fazit: Den Freibetrag optimal nutzen – mit Vorausplanung & Aufteilung

Es gibt im Falle einer Erbschaft verschiedene Möglichkeiten, einiges an Erbschaftsteuer zu sparen. Eine frühzeitige Nachlassplanung inklusive Schenkungen zu Lebzeiten spielt dabei eine große Rolle. Denn so können die gesetzlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut für Zuwendungen innerhalb der Familie und an Freund:innen genutzt werden. Innerhalb einer Familie kann es sich außerdem lohnen, das Erbe auszuschlagen, wenn der oder die nächste Person in der Erbfolge über einen günstigeren Erbschaftsfreibetrag verfügt. 

FAQ – Häufig gestellte Fragen: 

Wie hoch ist der Freibetrag bei Erbschaft für Kinder?

Der Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 €. Zu Lebzeiten kann dieser Betrag alle 10 Jahre steuerfrei überschrieben werden.

Wie viel kann ich als Eherpartner:in steuerfrei erben?

Bis zu 500.000 € können steuerfrei geerbt werden. Zusätzlich ist das gemeinsame Haus bei Selbstnutzung steuerfrei.

Kann ich Freibeträge mehrfach nutzen?

Durch Schenkungen können Freibeträge alle 10 Jahre genutzt werden.

Gibt es für alle Erb:innen Freibeträge?

Ja – die Höhe variiert allerdings je nach Verwandtschaftsgrad.

Wie kann ich Freibeträge am besten ausschöpfen?

Durch langfristige Nachlassplanung und Schenkungen zu Lebzeiten.