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Verification of Payee, Rechnungen bezahlen, Frau und Mann zahlen S-Com / Getty

Verification of Payee: Was du über die Empfängerprüfung wissen solltest

Empfängerprüfung ab Oktober: Neue gesetzliche Regelungen im Zahlungsverkehr sollen Überweisungen sicherer machen. Künftig wird neben der IBAN auch der Empfängername überprüft, bevor das Geld das Konto wechselt.

Die digitale Zahlungswelt wird immer komfortabler, gleichzeitig steigen aber auch die Risiken von Fehlüberweisungen und Betrug. Hier setzt ab 5.10.2025 ein neues Verfahren im Zahlungsverkehr an, das Empfängerprüfung/Empfängerüberprüfung, IBAN-Namensabgleich oder auf Englisch Verification of Payee (VoP) heißt. Dabei handelt es sich um eine Empfängerprüfung, die sicherstellt, dass das Geld tatsächlich an die gewünschte Person oder das gewünschte Unternehmen geht. Im Folgenden erklären wir dir, wie VoP funktioniert, welche Vorteile die Empfängerüberprüfung bietet und was du bei Überweisungen beachten solltest.

Warum gibt es die Empfängerprüfung?

Bisher wurde bereits bei Online-Überweisungen in Bruchteilen von Sekunden überprüft, ob die eingegebene IBAN (International Bank Account Number) tatsächlich existiert. Die IBAN besteht – je nach Staat – aus 20 bis 34 Stellen, in Deutschland sind es 22: Länderkennzeichen (DE für Deutschland), zweistellige Prüfziffer, Bankleitzahl und Kontonummer. Wenn du dich vertippt hast, erscheint ein Fehlerhinweis. Zusätzlich zu dieser Überprüfung wird künftig auch der Empfängername gecheckt: Passt deine Eingabe zu dem für das Konto hinterlegten Namen?

Kriminelle versuchen häufig, über gefälschte Rechnungen oder manipulierte Zahlungsaufforderungen Geld zu erhalten. Durch diese Prüfung werden solche Handlungen deutlich erschwert. Denn bisher war es möglich, auf das Konto von Kim Mustermensch Zahlungen für die Firma Jeder & Überall GmbH zu überweisen – Hauptsache die Kontonummer war richtig. Das ist künftig vorbei.

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Wie funktioniert Verification of Payee?

  1. Eingabe der Zahlungsdaten: Du gibst im Online‑Banking oder in der App wie gewohnt den Namen des Empfängers oder der Empfängerin und die IBAN ein.
  2. Abgleich mit dem Empfängernamen: Ganz automatisch werden die eingegebenen Daten mit dem verglichen, was bei der Empfängerbank an Daten hinterlegt ist.
  3. Ergebnis der Prüfung:
    • Übereinstimmung: Name und IBAN passen zusammen, die Überweisung kann wie gewohnt ausgeführt werden.
    • Abweichung/nahezu Übereinstimmung: Der Name stimmt nicht exakt mit dem des Empfängers überein (weil du z. B. den Vornamen abgekürzt hast). Die Bank zeigt dir die Abweichung an und fragt, ob du die Zahlung trotzdem ausführen möchtest. Oft gibt es die Möglichkeit, den Namen zu korrigieren oder die Eingabe zu überprüfen.
    • Keine Übereinstimmung: Die eingegebene IBAN und/oder der Name stimmen nicht mit dem des Empfängers oder der Empfängerin überein.
    • Prüfung nicht möglich: Aus verschiedenen Gründen konnte die Überprüfung nicht durchgeführt werden, z. B. weil das Empfängerkonto kein Girokonto ist.
  4. Entscheidung des Kontoinhabers: Du entscheidest, ob du die Überweisung trotz Abweichung abschickst (z. B. bei bekannten Schreibvarianten) oder die Daten korrigierst oder die Zahlung abbrichst. Beachte: Wenn du trotz Warnung überweist, ist es dein alleiniges Risiko!

Achtung: Einige Banken starten mit der Empfängerüberprüfung erst ab 9.10. Deshalb kann es vom 5. bis 9.10.2025 zu Rückmeldungen mit dem Hinweis „Prüfung nicht möglich“ kommen. Wenn das bei dir der Fall sein sollte, überprüfe in diesem Fall zur Sicherheit noch einmal, ob die Empfänger-IBAN und der Empfängernamen korrekt sind.

Verification of Payee, Beispiel Überweisung
Beispiel Überweisung

Gibt es Ausnahmen von der Überprüfung?

Grundsätzlich gilt die Empfängerüberprüfung für alle Überweisungen, also sowohl für den SEPA-Standard als auch für Echtzeitüberweisungen (Instant Payment). Allerdings ist die Prüfung nur bei Überweisungen von Girokonto zu Girokonto vorgeschrieben. Andere Kontoarten davon ausgenommen, dies gilt z. B. für Spar-, Tages-, Festgeld- und Darlehenskonten.

Zunächst gilt die verpflichtende Empfängerprüfung nur für Banken und Sparkassen innerhalb des Euro-Raumes. Bis zum 9.7.2027 wird die Vorschrift aber auch auf die anderen Mitgliedstaaten der EU ausgeweitet, die eine eigene Währung behalten haben. Auch die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen können sich ebenso anschließen, da sie Mitglieder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind.

Was bedeutet die Empfängerprüfung für dich als Privatperson?

Verification of Payee ist ein wirksames Instrument, das dir als Privatperson hilft, Zahlungen sicherer zu gestalten. Durch den automatischen Abgleich von Namen und IBAN werden Fehlüberweisungen und Betrugsversuche deutlich reduziert.

  • Mehr Sicherheit, weniger Stress

    Du bekommst sofort einen Hinweis, wenn etwas nicht stimmt – noch bevor das Geld das Konto verlässt. So kannst du Fehlüberweisungen sofort verhindern.

  • Einfacher Ablauf

    Der Prüfungsprozess läuft im Hintergrund. Du musst nur den Hinweis beachten, den dir deine Bank oder Sparkasse anzeigt. In den meisten Fällen wird die Überweisung ohne Unterbrechung durchgeführt.

  • Bestehendes bleibt ohne Prüfung

    Bereits bestehende Daueraufträge laufen weiterhin ohne Empfängerüberprüfung. Erst wenn du diesen änderst oder einen neuen anlegst, ist eine Prüfung nötig. Lastschriften sind nicht von der Empfängerüberprüfung betroffen.

  • Grenzüberschreitende Zahlungen

    Die Empfängerüberprüfung VoP funktioniert vor allem für Zahlungen innerhalb des SEPA‑Raums (Euro‑Zahlungsverkehr). Bei internationalen Überweisungen, also außerhalb des Euro-Raums, kann die Prüfung eingeschränkt sein.

Wichtig bleibt trotzdem, dass du im Zahlungsverkehr stets aufmerksam bist. Denn trotz aller technischer Verbesserungen und Sicherheitseinrichtungen bleibt immer eine Schwachstelle: der Mensch.

Achte bei Überweisungen stets darauf, dass du den korrekten Empfängernamen eingibst. Welcher Name steht auf der Rechnung? Manche Geschäfte und Firmen haben einen (Marken-) Namen, sind jedoch ein Einzelunternehmen, dessen Konto auf den Namen des Inhabers oder der Inhaberin läuft. Deshalb überweist du z. B. nicht an „Ute’s Friseursalon“, sondern an Ute Haarpracht-Kamm. Meist steht der richtige Empfängername direkt bei der Bankverbindung.

Die Haspa stellt ausführliche Informationen zur Verification of Payee bereit. Dort findest du auch zahlreiche Beispiele, wann eine Überweisung übereinstimmt oder dies nahezu der Fall ist. Außerdem gibt es dort viele Informationen und Tipps.

Weitere Infos zum Thema Girokonto

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