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Wohngeld beantragen: Ein Mann und eine Frau richten ihre Wohnung ein Pexels / Cottonbro Studio

Wohngeld beantragen Alle Infos zu Voraussetzungen, Antrag und Co.!

Wenn du über wenig Einkommen verfügst und dir deshalb nicht problemlos eine Wohnung leisten kannst, hast du unter Umständen Anspruch auf Wohngeld. Wann dir diese Sozialleistung zusteht, wie du sie beantragen kannst und was es zu beachten gilt verraten wir dir in unserem Artikel!

Wohngeld beantragen: Short Facts im Überblick

  • Zweck: Das Wohngeld ist eine Sozialleistung die einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten unterstützen soll
  • Anspruch: Ob du Anspruch auf Wohngeld hast hängt von deinem Einkommen, der Anzahl der Personen im Haushalt, deinem Wohnort und der Höhe deiner Miete ab.
  • Antrag: Den Antrag auf Wohngeld kannst du in dem für dich zuständigen Bürgeramt stellen
  • Höhe: Der durchschnittliche Zuschuss liegt bundesweit bei circa 370 €, je nach Region sind aber auch Beträge von über 500 € möglich.

Wohngeld: Das steckt dahinter

Das Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung, die als finanzieller Zuschuss zu den Wohnkosten dienen soll. Ziel ist es, einkommensschwachen Haushalten ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen. 

Das Wohngeld fungiert als Brücke für Menschen, die zwar ihren Lebensunterhalt wie Essen, Kleidung und Ähnliches selbst bestreiten können, bei denen das Einkommen aber nicht ganz ausreicht, um die hohen Mieten oder die laufenden Kosten für das Eigenheim zu decken. Seit der umfassenden Reform zum „Wohngeld Plus“ im Jahr 2023 wurde der Kreis der Berechtigten massiv ausgeweitet, um auch Haushalte mit kleinen Renten oder Erwerbstätige im Niedriglohnsektor spürbar zu entlasten. Der Staat unterscheidet dabei zwischen 2 Formen, nämlich dem Mietzuschuss, der an Mieter:innen einer Wohnung oder eines Zimmers gerichtet ist und dem Lastenzuschuss, der Eigentümer:innen, die ihre Immobilie selbst bewohnen, entlasten soll.

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Wohngeld Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?

Wenn du ein geringes Einkommen hast, erhältst du leider nicht automatisch Wohngeld. Der Anspruch ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich soll das Wohngeld als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder als Zuschuss zu den Kosten einer eigenen Immobilie (Lastenzuschuss) dienen. Ob du anspruchsberechtigt bist, hängt vor allem von diesen Faktoren ab:

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder:innen

    Dazu zählen alle Personen, die dauerhaft in deiner Wohnung leben. Das können Lebensgefährt:innen, Kinder oder auch pflegebedürftige Angehörige sein. Als Faustregel gilt: Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher liegt auch die Einkommensgrenze für den Anspruch.

  • Höhe des Gesamteinkommens

    Dein monatliches Bruttoeinkommen darf eine festgelegte Grenze, die je nach Bundesland variiert, nicht überschreiten. Seit der Wohngeldreform im Jahr 2023 sind die Grenzen allerdings deutlich gestiegen, sodass heute wesentlich mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben.

  • Höhe der Miete

    Es wird nicht die gesamte Miete berücksichtigt, sondern nur ein Betrag bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Diese Grenze richtet sich nach dem örtlichen Mietniveau.

Diese Personen sind vom Wohngeld ausgeschlossen

Wohngeld ist eine sogenannte nachrangige Leistung. Das bedeutet, dass wer bereits andere Sozialleistungen bezieht, in denen Wohnkosten schon enthalten sind, kein Wohngeld bekommt. Dazu gehören vor allem die Empfänger:innen von:

  • Bürgergeld 
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • BAföG

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Wo kann ich Wohngeld beantragen?

Es gibt keine zentrale Bundesbehörde für Wohngeld, weshalb immer die örtliche Wohngeldbehörde deines Wohnortes für deinen Antrag auf Wohngeld zuständig ist. Diese ist meistens im Rathaus, Landesamt oder Bürgeramt angesiedelt. Die meisten Bundesländer bieten mittlerweile einen Online-Dienst an. Über Portale wie die Sozialplattform oder das Bundesportal kannst du prüfen, ob deine Kommune den digitalen Antrag unterstützt. 

Du kannst die Antragsformulare natürlich aber auch direkt bei der Wohngeldstelle deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen und dort auch wieder abgeben. Das hat den Vorteil, dass die Sachbearbeiter:innen oft kurz drüberschauen können, ob alles vollständig ist. Außerdem hast du die Möglichkeit, die Formulare als PDF herunterzuladen, auszudrucken und dann auf dem Postweg einzusenden.

Diese Unterlagen benötigst du für den Wohngeldantrag

Der Wohngeldantrag an sich ist recht unkompliziert. Eine gute Vorbereitung ist allerdings wichtig, denn je vollständiger deine Unterlagen sind, desto schneller wird dein Antrag bearbeitet. Für deinen Antrag sollten deshalb im Vorfeld bereits folgende Dokumente digital oder in Kopie bereitliegen:

Grundlegende Dokumente

  • Antragsformular: Das offizielle Formular deiner Stadt oder Gemeinde.
  • Personalausweis oder Reisepass: Von allen Personen, die im Haushalt leben.

Nachweise zur Wohnung (Mietzuschuss)

  • Mietvertrag: Inklusive aller aktuellen Änderungen wie beispielsweise Mieterhöhungsschreiben.
  • Mietbescheinigung: Ein spezielles Formular, das oft von Vermieter:innen ausgefüllt werden muss und die aktuelle Bruttokaltmiete bestätigt.
  • Zahlungsnachweis: Ein aktueller Kontoauszug, der zeigt, dass du die Miete tatsächlich zahlst.

Nachweise zum Wohneigentum (Lastenzuschuss)

  • Fremdkapitalnachweis: Unterlagen über Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite.
  • Grundsteuerbescheid: Nachweis über die jährlichen Abgaben.
  • Wohnflächenberechnung: Falls nicht aus anderen Unterlagen ersichtlich.

Einkommensnachweise von allen Haushaltsmitglieder:innen

  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen: Meist der letzten 12 Monate.
  • Rentenbescheid: Wenn du du schon in Rente bist.
  • Nachweise über Sozialleistungen: z. B. Elterngeld, Kindergeld oder Krankengeld.
  • Einkommensteuerbescheid: Besonders wichtig für Selbstständige.

Wohngeld Höhe: Mit diesem Betrag kannst du rechnen

Wenn du berechtigten Anspruch auf Wohngeld hast und auch mit dem Antrag alles reibungslos geklappt hat, bleibt natürlich die entscheidende Frage: Wie viel Geld landet am Ende tatsächlich auf deinem Konto? Doch das lässt sich leider nicht pauschal beantworten, denn da das Wohngeld individuell berechnet wird, variiert der Betrag stark. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag ist in den letzten Jahren allerdings gestiegen. Während Empfänger:innen früher oft mit etwa 180 € rechnen konnten, liegt der durchschnittliche Zuschuss heute bei rund 370 € pro Monat. Je nach Region und Familiengröße sind jedoch auch deutlich höhere Beträge von 500 € oder mehr möglich.

So kannst du Wohngeld berechnen

Die exakte Höhe deines Anspruchs wird durch eine mathematische Formel ermittelt, die unter anderem die Anzahl der Haushaltsmitglieder:innen, die Miete bis zum jeweiligen Höchstbetrag und das Gesamteinkommen berücksichtigt. Da die manuelle Berechnung aufgrund der komplexen Formeln für Laien kaum möglich ist, empfiehlt sich die Nutzung eines offiziellen Wohngeldrechners.

Unser Insider-Tipp: Das Wohngeld wird immer erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist. Eine rückwirkende Zahlung für vergangene Monate gibt es nicht. Schnelligkeit zahlt sich hier also wortwörtlich aus!

Darauf solltest du bei der Berechnung achten

Bei der Berechnung des möglichen Wohngeld musst du verschiedene Besonderheiten berücksichtigen:

  • Netto vs. Brutto: Das Wohngeldamt berechnet ein spezielles Wohngeld-Netto. Dabei werden von deinem Bruttoeinkommen pauschal Prozente (meist 10 % bis 30 %) für Steuern und Sozialversicherungen abgezogen. Das bedeutet: Dein tatsächliches Bruttoeinkommen darf sogar etwas höher sein als die Grenzwerte.
  • Freibeträge: Bestimmte Summen wie z. B. für Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder bei Unterhaltszahlungen werden vom Einkommen abgezogen, bevor der Anspruch geprüft wird. Das erhöht deine Chancen auf Wohngeld zusätzlich.
  • Kindergeld: Das Kindergeld zählt nicht als Einkommen und wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Wohngeld beantragen: Eine Frau steht diskutierend in ihrer Wohnung
Pexels / Ketut Subiyanto

Diese Regelungen gelten in Hamburg

Es gibt keine bundesweit einheitliche Einkommensgrenze. Wie viel du verdienen darfst, hängt von deinem Wohnort, der in der Berechnung ausschlaggebend für die Mietenstufe ist, und der Anzahl deiner Haushaltsmitglieder:innen ab. Da Hamburg in der teuren Mietenstufe VI liegt, sind die Grenzen hier deutlich höher als in ländlichen Regionen. Zur Orientierung dienen die folgenden Richtwerte für das monatliche Bruttoeinkommen (Stand 2026):

HaushaltsgrößeCa. Brutto-Einkommensgrenze
1 Personbis ca. 2.270 €
2 Personenbis ca. 3.060 €
3 Personenbis ca. 3.820 €
4 Personenbis ca. 5.170 €

Das Wohngeldamt übernimmt allerdings nicht jede beliebig hohe Miete. Es gibt Höchstbeträge, bis zu denen die Bruttokaltmiete berücksichtigt wird. In Hamburg gelten für das Jahr 2026 folgende Werte:

Haushaltsmitglieder:innenMax. berücksichtigte Miete (Bruttokalt)
1 Person744,60 €
2 Personen912,40 €
3 Personen1.086,80 €
4 Personen1.267,20 €
5 Personen1.447,60 €
Jede weitere Person+ 180,40 €

So kannst du dein Wohngeld erhöhen

Zusätzlich zur reinen Kaltmiete werden seit der letzten Reform 2 Pauschalzuschläge automatisch in die Berechnung einbezogen. Zum einen die Heizkostenkomponente. Das ist ein pauschaler Betrag, der die Belastung durch gestiegene Energiekosten dämpft. Die Höhe liegt bei ca. 2 € pro Quadratmeter, gestaffelt nach Haushaltsgröße. Außerdem kann sich die Klimakomponente positiv auf dein Wohngeld auswirken. Das ist ein Zuschlag, der Mieter:innen entlastet, deren Wohnraum aufgrund energetischer Sanierungen teurer geworden sind.

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Wohngeld für Rentner:innen: Anspruch prüfen kann sich lohnen!

Das Wohngeld bietet Rentner:innen weit mehr als nur einen Mietzuschuss. Denn wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nachweist, profitiert von einem speziellen Freibetrag. Dadurch bleibt ein Teil der Rente bei der Berechnung unberücksichtigt, was den Auszahlungsbetrag deutlich erhöht. Zudem ist das Wohngeld vermögensfreundlich: Ersparnisse bis zu 60.000 €, sowie ein angemessenes Eigenheim bleiben in der Regel unangetastet.

Besonders in Städten wie Hamburg mit hohem Mietniveau haben so auch Rentner:innen mit mittleren Bezügen einen realen Anspruch. Da die Freibeträge beim Wohngeld oft großzügiger sind als in der Grundsicherung, ist es für viele die attraktivere Lösung, um die hohen Wohnkosten im Alter sicher zu decken.

FAQ – Fragen und Antworten rund um das Thema Wohngeld

Wo beantrage ich Wohngeld in Hamburg?

In Hamburg hast du mehrere Möglichkeiten, deinen Antrag einzureichen. Seit der Auflösung der zentralen Wohngeldstelle im Jahr 2024 sind wieder die bezirklichen Wohngeldstellen in den jeweiligen Bezirksämtern wie beispielsweise Altona oder Eimsbüttel für dich zuständig.

Wie viel Wohngeld kann ich in Hamburg erhalten?

Da es beim Wohngeld keinen festen Pauschalbetrag gibt, hängt die Höhe immer von deiner individuellen Situation ab. In Hamburg profitieren Empfänger jedoch von der Einstufung in die Mietenstufe VI, wodurch höhere Mietkosten vom Amt anerkannt werden als in günstigeren Regionen. Im Schnitt erhalten Haushalte in Hamburg etwa 370 € pro Monat. Je nach Familiengröße und Einkommen sind aber auch Beträge zwischen 100 € und über 600 € möglich.

Gibt es Wohngeld für Renter:innen?

Rentner:innen stellen eine der größten Gruppen der Wohngeldempfänger:innen dar. Da das Wohngeld dazu gedacht ist, ein angemessenes Wohnen bei geringem Einkommen zu sichern, haben Senior:innen mit kleinen oder mittleren Renten oft einen gesetzlichen Anspruch. Auch wer eine Rente knapp oberhalb des Grundsicherungsniveaus bezieht, sollte den Anspruch unbedingt prüfen.

Wie hoch darf mein Einkommen sein, um Wohngeld zu erhalten?

Es gibt keine bundesweit einheitliche Einkommensgrenze. Wie viel du verdienen darfst, hängt von deinem Wohnort, also der Mietenstufe, und der Anzahl deiner Haushaltsmitglieder:innen ab. Da Hamburg in der teuren Mietenstufe VI liegt, sind die Grenzen hier beispielsweise deutlich höher als in ländlichen Regionen. Die Einkommensgrenze liegt in der Hansestadt bei 2 Personen bei circa 3.060 €

Bin ich als Student:in wohngeldberechtigt?

Grundsätzlich haben Studierende keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn ihnen dem Grunde nach BAföG zusteht. Dabei ist es völlig egal, ob du tatsächlich BAföG erhältst oder ob dein Antrag abgelehnt wurde, weil deine Eltern zu viel verdienen. Allein die theoretische Berechtigung schließt Wohngeld aus.

Weitere Infos rund um Sozialleistungen

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