Short Facts zum Thema Nebenjob & Steuern
- Minijob-Grenze: Die Verdienstgrenze für Minijobs wird regelmäßig angepasst.
- Steuerklasse 6: Wird ein zweiter paralleler Nebenjob nicht pauschal, sondern individuell über die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) abgerechnet, fällt dieser in die Steuerklasse 6.
- Sozialabgaben und Midijob: Ob für einen Zweitjob die Midijob-Regelungen gelten, hängt von der konkreten sozialversicherungsrechtlichen Einordnung ab. Dabei können weitere Beschäftigungen und die Gesamtbetrachtung der Arbeitsverhältnisse eine Rolle spielen.
- Genehmigungspflicht: Du darfst einen Nebenjob ausüben, musst diesen aber rechtzeitig bei deiner Arbeitgeber:in anmelden und gesetzliche Höchstarbeitszeiten einhalten.
Inhalte im Überblick
Steuerklasse 6: Warum sind die Abzüge so hoch?
Wer neben dem Hauptjob eine zweite individuell abgerechnete Beschäftigung aufnimmt, landet für diesen Zweitjob automatisch in der Steuerklasse 6. Dass der erste Lohnzettel hier oft für Ernüchterung sorgt, hat steuerliche Gründe.
In der Steuerklasse 6 stehen dir keine Freibeträge zur Verfügung. Dein Grundfreibetrag und alle sonstigen Freibeträge sind personengebunden und werden bereits in deiner primären Steuerklasse für deinen Hauptberuf voll angerechnet. Das Finanzamt gewährt sie im Zweitjob also kein zweites Mal. Weil im Nebenjob somit kein steuerlicher Puffer existiert, unterliegt jeder verdiente Euro sofort dem Lohnsteuerabzug.
Die gute Nachricht lautet jedoch: Diese monatlichen Abzüge sind kein verlorenes Geld, sondern lediglich eine vorläufige und unterjährig oft zu hoch angesetzte Vorauszahlung.
Brutto und Netto: So viel bleibt wirklich auf deinem Konto
Der Schein auf der Lohnsteuerbescheinigung trügt oft, denn die eigentliche exakte Abrechnung erfolgt erst mit der jährlichen Einkommensteuererklärung. Am Ende des Jahres addiert das Finanzamt all deine Einkünfte und ermittelt deinen individuellen Steuersatz.
Ein Beispiel verdeutlicht das: Stell dir vor, du verdienst in deinem Hauptjob 40.000 € brutto im Jahr und in deiner neuen Nebentätigkeit (Steuerklasse 6) weitere 6.000 € brutto. Dein Arbeitgeber behält im Nebenjob jeden Monat direkt einen hohen Prozentsatz an Lohnsteuer ein. Wenn das Jahr vorüber ist, meldest du dem Finanzamt ein Gesamteinkommen von 46.000 €.
Die Finanzverwaltung berechnet nun die exakte Steuerlast für genau diese Summe. Dein tatsächlicher Durchschnittssteuersatz ist oftmals viel niedriger als der extrem hohe Prozentsatz, der vorab in Steuerklasse 6 einbehalten wurde. Die Folge: In vielen Fällen bekommst du die Differenz zwischen der hoch angesetzten Vorauszahlung und deiner echten Steuerschuld als Erstattung zurück. Um diesen Ausgleich zu erhalten, bist du bei der Kombination von Haupt- und Nebenjob in der Steuerklasse 6 oftmals zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenngleich es auch Ausnahmen gibt.
Bedenke
Wie hoch Steuern konkret ausfallen, hängt von deinen individuellen Umständen ab. Außerdem können sich steuerrechtliche Vorschriften in Zukunft ändern. Deshalb wende dich am besten an eine Steuerberatungskanzlei, wenn du Genaueres wissen möchtest.
Werbungskosten im Zweitjob
Um deine Steuerlast aktiv zu senken und die Erstattung in die Höhe zu treiben, dokumentierst du am besten alle Werbungskosten deines Nebenjobs für die Anlage N der Steuererklärung. Auch in einem Zweitjob machst du berufliche Ausgaben steuerlich geltend und reduzierst so deine endgültige Steuerlast spürbar.
Zu den Werbungskosten zählen die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte deines Nebenjobs (Entfernungspauschale von 0,38 € pro Kilometer). Hast du dir spezielle Arbeitskleidung, Fachliteratur oder Software gekauft, darfst du auch diese eintragen. Arbeitest du in deiner Nebentätigkeit von zu Hause aus, setzt du die Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale) von 6 € pro Tag für maximal 210 Tage im Jahr an. Nutze also diese Möglichkeiten konsequent, um dir eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.
Sozialversicherung im Nebenjob: Warum genau hingeschaut wird
Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ist gesetzlich stark privilegiert. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen für dich als Arbeitnehmer:in komplett. Die gesetzliche Rentenversicherung ist hingegen grundsätzlich Pflicht. Nur wenn du dich auf eigenen Antrag davon befreien lässt, fallen für dich im Minijob tatsächlich keine Sozialabgaben an.
Überschreitest du die Verdienstgrenze, prüft die Sozialversicherung die Abgaben streng jobbezogen. Ob für einen Nebenjob die Regelungen des Übergangsbereichs (Midijob) gelten, hängt von der konkreten sozialversicherungsrechtlichen Einordnung ab. Dabei können weitere Beschäftigungen und die Gesamtbetrachtung der Arbeitsverhältnisse eine Rolle spielen.
Dein Hauptjob beeinflusst diese Einordnung also nicht automatisch. Allerdings kann es bei bestimmten Konstellationen dazu kommen, dass in der Gesamtversicherung Effekte greifen, durch die Abgaben steigen. Ein sozialversicherungspflichtiger Nebenjob lohnt sich daher oft erst dann richtig, wenn der Mehrverdienst die anfallenden Abgaben deutlich übersteigt.
Minijob oder Midijob: Die Unterschiede
Überschreitest du die Verdienstgrenze, endet die privilegierte Behandlung des Minijobs. Dann wird geprüft, welche sozialversicherungsrechtlichen Regeln für deine Nebentätigkeit gelten und ob du noch von den Vergünstigungen des Übergangsbereichs profitieren kannst. Je nach Beschäftigungssituation können dadurch zusätzliche Beiträge anfallen, die den finanziellen Vorteil des Nebenjobs spürbar verringern. Ein sozialversicherungspflichtiger Nebenjob lohnt sich daher oft erst dann richtig, wenn der Mehrverdienst die anfallenden Abgaben deutlich übersteigt.
Minijob und Steuern: Wann schlägt das Finanzamt zu?
Ein Minijob ist nicht automatisch steuerfrei, sondern steuerlich begünstigt. Es gibt hier 2 Modelle: die Pauschalversteuerung oder die individuelle Abrechnung über ELStAM.
Sehr häufig wird der Minijob pauschal versteuert. Der Arbeitgeber führt in der Regel eine 2 % Pauschsteuer direkt an die Minijob-Zentrale ab. Für dich ändert sich am ausgezahlten Nettolohn meist nichts und du musst diesen Verdienst oft nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben.
Erfolgt die Abrechnung hingegen individuell als zweites lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis, greift automatisch die Steuerklasse 6. Dein Arbeitgeber behält dann unterjährig die Lohnsteuer ein, für die häufig eine teilweise Erstattung möglich ist.
Kurzfristige Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung ist ein Sonderfall, bei dem der Job von vornherein auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Das Besondere: Hier darfst du in kurzer Zeit unbegrenzt verdienen, ohne dass für dich reguläre Sozialabgaben in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anfallen.
Steuern fallen jedoch an. Dein Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Lohnsteuer von 25 % abführen. Wird das nicht genutzt, erfolgt die Abrechnung wieder individuell über die Steuerklasse 6.
Steuervorteile für ehrenamtliches Engagement
Engagierst du dich in deiner Freizeit für das Allgemeinwohl, belohnt dich das Finanzamt mit steuer- und abgabenfreien Summen. Bist du beispielsweise als Trainer:in oder Chorleiter:in tätig, greift der aktuelle Übungsleiterfreibetrag von 3.300 € jährlich. Die Tätigkeit muss jedoch zwingend nebenberuflich sein und darf zeitlich nicht mehr als ein Drittel einer Vollzeitstelle beanspruchen. Für andere ehrenamtliche Aufgaben gilt aktuell die Ehrenamtspauschale von 960 € im Jahr.
Arbeitsrechtliche Spielregeln: Muss das Team vom Nebenjob wissen?
Rein rechtlich gilt in Deutschland die freie Berufswahl, doch du musst dich an Vorgaben halten, um deinen Hauptjob nicht zu gefährden:
- Informationspflicht: Du bist meistens vertraglich verpflichtet, deinem Hauptarbeitgeber die Nebentätigkeit rechtzeitig anzuzeigen.
- Keine Leistungsbeeinträchtigung: Dein Nebenjob darf deine Arbeitsleistung im Hauptberuf nicht negativ beeinflussen.
- Konkurrenzverbot: Du darfst keine Nebentätigkeit ausüben, die in unmittelbarem Wettbewerb zu deinem Arbeitgeber steht.
- Arbeitszeitgesetz: Alle deine Jobs zusammen dürfen im Regelfall die Grenze von maximal 8 Stunden pro Werktag und 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
- Urlaub und Krankheit: Während einer Krankschreibung darfst du keine Tätigkeit ausüben, die deiner Genesung entgegensteht. Auch im Urlaub darf ein Nebenjob grundsätzlich ausgeübt werden, solange der Erholungszweck des Urlaubs nicht gefährdet wird.
Spezielle Tipps für Studierende und Rentner:innen
Für Student:innen bleibt ein Job oft sozialversicherungsfrei, wenn nicht mehr als 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit gearbeitet wird. Eine spannende Ausnahme: In den Semesterferien darfst du auch in Vollzeit arbeiten, solange du diese Phasen auf insgesamt 26 Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.
Für Rentner:innen gilt: Ein pauschal versteuerter Minijob bleibt bei der Einkommensteuer grundsätzlich außen vor und wird nicht in der Steuererklärung erfasst. Rechnet der Arbeitgeber den Minijob hingegen individuell über die Lohnsteuer ab, fließt der Verdienst in die persönliche Besteuerung ein. Seit dem 1.1.26 gilt zudem die sogenannte Aktivrente: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat steuerfrei erhalten. Minijobs sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen.
Fazit: Das kannst du mitnehmen
Die Sorge, dass Steuern und Abgaben deinen Gewinn aus dem Nebenjob komplett auffressen, lässt sich mit kluger Planung aus dem Weg räumen. Die hohen Abzüge der Steuerklasse 6 sind meist lediglich Vorauszahlungen, die sich durch die jährliche Steuererklärung ausgleichen. Achte auf die regelmäßigen Anpassungen der Minijob-Grenze und stimme die gewünschte Besteuerungsart frühzeitig mit deinem Arbeitgeber ab.
Fragen rund um das Thema Nebenjob & Steuern
Warum sind die Abzüge in Steuerklasse 6 beim Nebenjob so hoch?
In der Steuerklasse 6 werden dir keine Freibeträge gewährt, da das Finanzamt diese bereits vollständig über deinen Hauptberuf berücksichtigt. Daher wird im Zweitjob ab dem ersten Cent sofort besteuert.
Kann ich mir die gezahlte Lohnsteuer für meinen Zweitjob zurückholen?
Ja. Durch die jährliche Einkommensteuererklärung rechnet das Finanzamt alle Einkünfte zusammen. Da die Abzüge in Klasse 6 unterjährig oft zu hoch ansetzen, erhältst du zu viel gezahlte Lohnsteuer häufig als Erstattung zurück.
Wie funktioniert die Midijob-Regelung im Zweitjob?
Ob ein Midijob mit reduzierten Sozialabgaben vorliegt, hängt nur vom jeweiligen Beschäftigungsverhältnis ab. Dein Hauptjob schließt einen Midijob für den Zweitjob nicht automatisch aus, auch wenn es in der Gesamtversicherung in speziellen Konstellationen zu abweichenden Effekten kommen kann.
Muss ich meinen Nebenjob beim Hauptarbeitgeber genehmigen lassen?
Du bist in den meisten Fällen vertraglich verpflichtet, deinem Arbeitgeber die Nebentätigkeit rechtzeitig anzuzeigen. Der Nebenjob kann untersagt werden, wenn dieser in direkter Konkurrenz zur Firma steht oder gesetzliche Regelungen (wie Höchstarbeitszeiten) verletzt werden.
Noch Fragen?
Wenn du auf der Suche nach einem Zweitjob bist oder einfach Lust auf mehr Insights zum Thema Beruf hast, stöbere dich durch unsere Artikel!
Nebenjobs in Hamburg | Mini- oder Midijob | Arbeitsrechtliche Begriffe verstehen




