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Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – Unterschiede, Pflichten & Empfehlungen

Freistehendes, gelbes Einfamilienhaus (Bedarfsausweis vs Verbrauchsausweis) S-Com/getty

Es gibt 2 Arten von Energieausweisen: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Was der Unterschied ist und wann du welchen besitzen musst, erfährst du in diesem Artikel. Los geht’s!

Unterschied Energieausweis: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – Short Facts im Überblick

  • Verbrauchsausweis Wohngebäude:
    • Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre
    • Kostengünstiger, geringerer Aufwand
    • Aussagekraft hängt vom Heizverhalten und Zustand des Gebäudes ab
    • Geeignet für moderne oder sanierte Wohngebäude
  • Bedarfsausweis (Energiebedarfsausweis):
    • Beruht auf technischer Analyse von Bausubstanz, Anlagentechnik und Heizungsanlage
    • Objektive Einschätzung, unabhängig vom individuellen Verbrauch
    • Höherer Aufwand und Kosten
    • Pflicht bei unsanierten Altbauten und Neubauten
  • Rechtliche Grundlage:
    • Energieausweis Pflicht bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung
    • Vorgaben und Angaben laut Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    • Gültigkeit: 10 Jahre
  • Tipp:
    • Für den rechtssicheren Nachweis und eine fundierte Energieberatung empfiehlt sich der Bedarfsausweis, insbesondere bei schlechtem energetischen Zustand des Gebäudes oder geplanter Modernisierung.
    • Ein Verbrauchsausweis reicht meist bei guten energetischen Standards und stabiler Anlagentechnik aus.

Was ist ein Bedarfsausweis?

Schauen wir uns die erste Form von dem Energieausweis an: Der Bedarfsausweis beruht auf einer detaillierten technischen Bewertung des Gebäudes. Dabei wird berechnet, wie viel Energie das Gebäude unter standardisierten Bedingungen benötigt, um einen definierten Wohnkomfort zu gewährleisten – und das völlig unabhängig vom individuellen Verhalten der Bewohner:innen. Grundlage für diese Berechnung sind die baulichen Eigenschaften des Hauses sowie festgelegte Klimadaten. Dadurch liefert der Bedarfsausweis eine besonders objektive Einschätzung der Energieeffizienz des Gebäudes.

Wann ist ein Bedarfsausweis erforderlich? Da die Erstellung eines Bedarfsausweises deutlich aufwendiger und kostenintensiver ist, wird er vor allem bei Neubauten und umfangreichen Sanierungen eingesetzt. Beim Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien schreibt das Gesetz die Ausstellung eines Energieausweises verpflichtend vor. In bestimmten Fällen, wie bei unsanierten Altbauten oder Neubauten, ist sogar zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich.

Was ist ein Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis (verbrauchsorientierter Energieausweis) basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner:innen in den letzten 3 Jahren. Die relevanten Daten stammen aus Heizkostenabrechnungen oder den Abrechnungen der Energieversorger. Der Verbrauchsausweis zeigt auf, wie viel Energie tatsächlich genutzt wurde, wobei das individuelle Heizverhalten der Bewohner:innen das Ergebnis stark beeinflussen kann. Da die Erstellung weniger aufwendig und kostengünstiger ist, kommt der Verbrauchsausweis vor allem bei bestehenden Gebäuden und Mehrfamilienhäusern zum Einsatz. Für Mieter:innen bedeutet das: Der Energieausweis ihrer Wohnung ist in der Regel ein Verbrauchsausweis.

Verbrauchsausweis Pflicht bei Wohngebäuden

Die Pflicht zur Ausstellung eines Verbrauchsausweises gilt insbesondere für Wohngebäude, die bestimmte energetische Voraussetzungen erfüllen. Ein Verbrauchsausweis ist zulässig, wenn das Gebäude nach dem 1.11.1977 errichtet wurde oder bereits energetisch saniert wurde, beispielsweise durch Dämmung. Bei unsanierten Wohngebäuden mit maximal 4 Wohneinheiten, die nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, ist hingegen ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Der Verbrauchsausweis ist besonders dann sinnvoll, wenn das Heizverhalten der Bewohner:innen einen großen Einfluss auf den Energieverbrauch hat und keine umfassende Sanierung stattgefunden hat. Für viele Eigentümer:innen ist der Verbrauchsausweis eine kostengünstige Möglichkeit, ihrer Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen nachzukommen.

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Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Wann braucht man welchen Ausweis?

Die Frage, wann man welchen Energieausweis benötigt, hängt maßgeblich von Baujahr, energetischem Zustand, Modernisierungsstand und dem Gebäudetyp ab. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises klar und unterscheidet dabei zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

  • Neubauten: Für Neubauten ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, da für diese Objekte noch keine Verbrauchsdaten vorliegen. Der Bedarfsausweis bildet die energetischen Eigenschaften des Gebäudes ab und ist damit die Grundlage für die energetische Bewertung.
  • Bestandsgebäude: Bei bestehenden Wohngebäuden entscheidet vor allem das Baujahr und der energetische Zustand über die Wahl zwischen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis:
    • Gebäude bis Baujahr 1977 mit maximal 4 Wohneinheiten
      Hier ist ein Bedarfsausweis Pflicht, sofern keine energetische Modernisierung nach der ersten Wärmeschutzverordnung (WSchV 1977) stattgefunden hat.
    • Gebäude ab Baujahr 1978 oder nachträglich energetisch modernisierte Altbauten
      In diesen Fällen kann zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis gewählt werden.
    • Nicht-Wohngebäude
      Hier besteht grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisarten.
  • Sonderfälle: Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes ist immer ein gültiger Energieausweis vorzulegen. Wurde kürzlich eine energetische Modernisierung wie eine Fassadendämmung oder der Austausch von Außenbauteilen durchgeführt und liegen noch keine Verbrauchsdaten für 3 Jahre vor, ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
Energieausweis fürs Haus: Musterformular
Ausweismuster nach GEG 2020 / Foto: Haspa Insider

Entscheidungshilfe: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Gebäudetyp & ZustandBedarfsausweis PflichtVerbrauchsausweis möglich
Neubau
Wohngebäude bis 1977, max. 4 WE, unsaniert
Wohngebäude bis 1977, max. 4 WE, energetisch modernisiert
Wohngebäude ab 1978
Nicht-Wohngebäude
Nach Modernisierung (z.B. Dämmung, neue Fenster), keine 3 Jahre Verbrauchsdaten

Tipp: Wer ein Haus vermieten oder verkaufen möchte, sollte frühzeitig prüfen, welcher Energieausweis benötigt wird. Der energetische Zustand und der Modernisierungsstand entscheiden maßgeblich über die Ausweisart. Informiere dich in diesem Zusammenhang auch über die Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Was sind die Unterschiede im Detail?

MerkmalVerbrauchsausweisBedarfsausweis
DatenquelleHeizkostenabrechnungen, EnergieversorgerrechnungenTechnische Analyse, Baupläne, Klimadaten
AufwandGering: Daten werden aus vorhandenen Abrechnungen entnommenHoch: Detaillierte Erfassung aller baulichen Gegebenheiten notwendig
GenauigkeitAbhängig vom Nutzerverhalten, weniger objektivUnabhängig vom Nutzerverhalten, objektive Bewertung
KostenGünstiger zu erstellenTeurer aufgrund des höheren Aufwands
AussagekraftSpiegelt tatsächlichen Verbrauch wider, aber beeinflusst durch das Heizverhalten der Bewohner:innenLiefert eine energetische Bewertung des Gebäudes unabhängig von der Nutzung
AnwendungHäufig bei Bestandsgebäuden, MehrfamilienhäusernPflicht bei Neubauten, unsanierten Altbauten, größeren Sanierungen

Energieausweis Unterschied: Der zentrale Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis liegt in der Datenerhebung und der Aussagekraft. Während der Verbrauchsausweis auf realen Verbrauchswerten basiert, liefert der Bedarfsausweis eine objektive Einschätzung des energetischen Zustands eines Gebäudes.

Energieausweis Vergleich: Wer Wert auf eine unabhängige, baulich fundierte Bewertung legt, sollte den Bedarfsausweis wählen. Für viele Bestandsgebäude ist jedoch der Verbrauchsausweis eine kostengünstige und unkomplizierte Alternative.

Der passende Energieausweis: Welcher Ausweis ist besser?

Die Antwort hängt maßgeblich von der Zielgruppe, dem Zustand des Gebäudes und dem gewünschten Informationsgehalt ab. Für moderne Wohngebäude oder nach einer umfassenden Modernisierung reicht in der Regel ein Verbrauchsausweis aus, da hier die Anlagentechnik und die Heizungsanlage meist dem aktuellen Standard entsprechen und der tatsächliche Verbrauch eine realistische Einschätzung liefert. Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude ist zudem kostengünstig und mit weniger Aufwand verbunden.

Bei älteren Gebäuden, unsanierten Altbauten oder wenn eine objektive Bewertung des energetischen Zustands gewünscht wird, ist der Energiebedarfsausweis (Bedarfsausweis) die bessere Wahl. Er berücksichtigt detailliert die Bausubstanz, die Anlagentechnik und gibt unabhängig vom individuellen Heizverhalten Auskunft über den energetischen Zustand. Wer Wert auf Rechtssicherheit und eine fundierte Energieberatung legt, sollte sich für den Bedarfsausweis entscheiden, insbesondere bei Verkauf, Vermietung oder Sanierungsplanung.

Fazit: Welcher Energieausweis ist besser? Für moderne Gebäude genügt meist der Verbrauchsausweis, während bei alten oder energetisch unsanierten Immobilien der Bedarfsausweis mehr Rechtssicherheit und objektive Vergleichbarkeit bietet. Die Entscheidung sollte immer anhand des Zustands des Gebäudes, der Heizungsanlage und der geplanten Nutzung getroffen werden.

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FAQ – Wichtige Fragen zum Energieausweis

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf auf Basis von Gebäudedaten, der Verbrauchsausweis basiert auf tatsächlichem Verbrauch.

Welcher Energieausweis ist für mein Haus der richtige?

Das hängt vom Baujahr, Sanierungsstand und Nutzungsart ab. Für ältere, unsanierte Gebäude ist oft ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Ist ein Bedarfsausweis teurer?

Ja – da er aufwendiger zu erstellen ist. Er bietet dafür genauere Aussagen.

Kann ich mir den Energieausweis aussuchen?

Teilweise. Bei neueren oder modernisierten Gebäuden besteht Wahlfreiheit – ansonsten gibt es gesetzliche Vorgaben.

Welcher Energieausweis ist für Mieter:innen besser?

Der Bedarfsausweis, da er objektiver ist und nicht vom Verhalten der Vormieter:innen beeinflusst wird.