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Einfamilienhaus mit Wärmepumpe (KI-generiert) Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 Bilderstellung KI-unterstützt

Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) 2026 Das Aus für das Heizungsgesetz

Mit den neuen Eckpunkten für das kommende Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) erhältst du als Eigentümer:in wieder mehr Freiheit und Planungssicherheit. Welche konkreten Änderungen beim Heizungstausch jetzt auf dich zukommen, was mit der kommunalen Wärmeplanung passiert und wie du weiterhin von Förderungen profitierst, erfährst du in unserem Artikel!
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Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:

  • Keine 65-Prozent-Regel mehr: Die bisherige 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien entfällt.
  • Technologieoffenheit: Beim Heizungstausch sind künftig auch wieder moderne Gas- und Ölheizungen zulässig. Es wird auf einen breiten Technologiemix aus Wärmepumpen (welche weiterhin zuverlässig gefördert werden), Hybridlösungen, Biomasse sowie Gas- und Ölheizungen gesetzt.
  • Keine Heizungsverbote: Heizungsverbote sowie Zwangsberatungen beim Heizungstausch werden komplett gestrichen.
  • Verbindlicher Bioanteil ab 2029: Ab 2029 wird bei der Nutzung von Öl und Gas ein verbindlicher Bioanteil beigemischt. Durch Biomethan und andere grüne Brennstoffe soll die Wärmeversorgung so Schritt für Schritt klimafreundlicher werden.
  • Übergangslösungen: In innerstädtischen Gebieten, die zukünftig durch Fernwärme erschlossen werden sollen, sind vernünftige Übergangslösungen (wie beispielsweise hocheffiziente Gasthermen) vorgesehen.
  • Zeitplan & weiteres Vorgehen: Auf Grundlage der Eckpunkte wird nun ein Referentenentwurf erstellt, der anschließend in die Ressortabstimmung sowie die Länder- und Verbändeanhörung geht.

Die Bundesregierung hat am 25.2.26 die offiziellen Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) präsentiert. Damit steht fest: Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) – oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet – wird abgeschafft. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche erklärte dazu, man setze künftig auf „Vernunft, Freiheit und Tempo statt Verbote“, um den Investitionsstau aufzulösen und Handwerker:innen zu stärken. Für dich als Eigentümer:in bedeutet das künftig mehr Flexibilität und eine freie Heizungswahl für dein Zuhause.

Die wichtigsten Änderungen beim Heizungstausch nach GMG 2026

Das neue Gesetz bringt einen Paradigmenwechsel und setzt wieder auf einen technologieoffenen Katalog für mögliche Heizungsoptionen.

  • Aus für die 65-Prozent-Regel

    Die bisherige gesetzliche Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung 65 % erneuerbare Energien zu nutzen, wird komplett abgeschafft. Im Zuge dessen entfällt auch die Pflicht zur Beratung beim Heizungstausch.

  • Rückkehr zur Technologieoffenheit

    Du hast künftig wieder die freie Wahl bei deiner Heizung. Neben Wärmepumpen, die weiterhin ein zentrales Angebot bleiben und zuverlässig gefördert werden, sind auch wieder moderne Gas- und Ölheizungen zulässig. Der künftige Mix umfasst zudem Fernwärme, hybride Modelle und Biomasseheizungen.

  • Keine pauschalen Heizungsverbote

    Die strengen Heizungsverbote werden gestrichen. Das betrifft auch das seit 2002 bestehende Betriebsverbot für Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind.

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Gebäudemodernisierungsgesetz setzt auf Klimaschutz durch „Bio-Treppe“ & Grüngasquote

Anstatt dich als Endverbraucher:in durch Verbote einzuschränken, soll der Klimaschutz nun verstärkt über die Brennstoffe geregelt werden.

  • Die „Bio-Treppe“ ab 2029

    Wenn du nach Inkrafttreten des GMG eine neue Öl- oder Gasheizung einbaust, musst du diese ab dem 1.1.29 mit einem bestimmten Anteil an CO2-neutralen Brennstoffen (wie Biomethan) betreiben. Dieser verpflichtende Anteil startet bei 10 % und soll bis zum Jahr 2040 in 3 Schritten weiter ansteigen.

  • Die Grüngas- und Grünheizöl-Quote

    Zusätzlich werden die Brennstofflieferant:innen in die Pflicht genommen: Ab 2028 müssen sie fossilen Brennstoffen eine Quote von zunächst bis zu einem Prozent an klimafreundlichen Alternativen beimischen. Die gute Nachricht für dich: Diese Vorgabe soll auf deine persönliche „Bio-Treppe“ angerechnet werden.

Wärmeplanung, Fernwärme und Übergangslösungen nach GMG

Eine weitere deutliche Erleichterung gibt es bei der Verzahnung von Heizungsgesetz und lokaler Infrastruktur: Die Koppelung des Gesetzes an die kommunale Wärmeplanung wird aufgehoben. Das Wärmeplanungsgesetz selbst soll novelliert werden, sodass sich der Aufwand für kleinere Kommunen unter 15.000 Einwohner:innen um etwa 80 % reduziert.

Falls du in einem städtischen Gebiet wohnst, das zukünftig durch Fernwärme erschlossen wird, sieht das Gesetz vernünftige Übergangslösungen für dich vor (beispielsweise den vorübergehenden Einbau hocheffizienter Gasthermen). Zudem ist zur Stärkung der Rechte von Verbraucher:innen eine verpflichtende Preistransparenzplattform für Fernwärmeanbieter geplant.

Förderung und Zeitplan der Neuerungen

Für Sanierer:innen bleiben die finanziellen Hilfen bestehen: Der Heizungstausch wird weiterhin gefördert und eine ausreichende Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden. Dabei bleibt die Grundförderung für Wärmepumpen mit 30 % stabil, während der Klima-Geschwindigkeitsbonus von derzeit 20 % planmäßig bis Ende 2028 in voller Höhe erhalten bleibt. Ab 2029 wird dieser Bonus jedoch alle 2 Jahre schrittweise reduziert, was einen klaren finanziellen Anreiz für eine zeitnahe Modernisierung setzt, anstatt den Heizungstausch aufzuschieben.

Auf Grundlage dieser Eckpunkte soll nun zügig ein Referentenentwurf erarbeitet werden. Die für die Umsetzung notwendigen Gesetze sollen bis Ostern erarbeitet sein, damit das neue Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor dem 1.7.26 in Kraft treten kann.

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FAQ: Häufige Fragen zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz 2026

Was passiert mit dem bisherigen Heizungsgesetz (GEG)?

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, wird durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst. Damit entfällt die strikte Vorgabe komplett, dass beim Einbau einer neuen Heizung zwingend 65 % erneuerbare Energien genutzt werden müssen. Auch die Zwangsberatungen beim Heizungstausch werden gestrichen.

Darf ich künftig wieder eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen?

Ja. Das neue Gesetz setzt auf absolute Technologieoffenheit und einen breiten Technologiemix. Du hast als Eigentümer:in wieder die freie Wahl und darfst neben Wärmepumpen, Hybridlösungen oder Biomasseheizungen auch wieder moderne Gas- und Ölheizungen einbauen.

Was bedeutet die neue „Bio-Treppe“ für mich?

Wenn du nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine neue Öl- oder Gasheizung in dein Haus einbaust, greift ab dem 1.1.2029 die sogenannte „Bio-Treppe“. Das bedeutet, dass du deine Heizung ab diesem Zeitpunkt mit einem zunehmenden Anteil an CO2-neutralen Brennstoffen (wie Biomethan oder Bioöl) betreiben musst. Dieser verpflichtende Anteil startet zunächst bei 10 % und soll bis zum Jahr 2040 in 3 Schritten weiter ansteigen.

Muss ich meine alte Heizung nach 30 Jahren zwingend austauschen?

Nein. Die pauschalen Heizungsverbote aus dem alten Gesetz werden komplett gestrichen. Das betrifft insbesondere auch das seit 2002 bestehende Betriebsverbot für alte Heizkessel (Konstanttemperaturkessel), die älter als 30 Jahre sind. Du wirst also rechtlich nicht mehr gezwungen, eine alte, aber funktionierende Heizung auszubauen.

Gibt es weiterhin staatliche Förderungen für eine neue Heizung?

Ja, der Heizungstausch wird auch unter dem neuen Gesetz weiterhin staatlich unterstützt. Die Bundesregierung möchte sicherstellen, dass die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens in das Jahr 2029 gesichert ist. Auch die Wärmepumpe bleibt ein zentraler Bestandteil der Wärmewende und wird weiterhin zuverlässig gefördert.