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Gesetzliche Erbfolge – Wer erbt ohne Testament? 

Gesetzliche Erbfolge: Ein alter und ein junger Mann sitzen vor dem Meer Pexels / Yaroslav Shuraev

Wenn im Todesfall keine letztwillige Verfügung, wie z.B. ein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Wer dann in welcher Reihenfolge erbt und wie sich die Erbquoten berechnen, verraten wir dir in diesem Artikel.

Short Facts zur gesetzlichen Erbfolge für Schnellleser:innen

  • Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer erbt und wie viel, wenn die verstorbene Person kein Testament hinterlassen hat.
  • Der Erbanteil am Nachlass ist nach Verwandtschaftsgrad geregelt.
  • War die verstorbene Person verheiratet, erbt auch immer der Ehepartner oder die Ehepartnerin – neben den Kindern in der Regel die Hälfte des Nachlasses. 
  • Wenn es keine Verwandten gibt, erbt in den meisten Fällen der Staat.

Was bedeutet gesetzliche Erbfolge?

Liegt im Todesfall kein Testament oder ein Erbvertrag vor, gilt die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge bedeutet, dass der Gesetzgeber bestimmt, welche Personen die Erben des Erblassers oder der Erblasserin werden. Deshalb wird in solchen Fällen auch oft vom  „Erben nach Gesetz“ gesprochen. Dies kommt sogar häufiger vor, als man denkt, denn in über 50 % der Erbfälle in Deutschland liegt kein Testament vor. 

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Wer zählt zu den gesetzlichen Erben und Erbinnen?

In der gesetzlichen Erbfolge wird der hinterbliebene Ehepartner oder die Ehepartnerin als Erstes berücksichtigt. Darauf folgen die sogenannten Erben und Erbinnen erster Ordnung. Das sind die ehelichen und nicht ehelichen Kinder der oder des Verstorbenen. Ist die erblassende Person unverheiratet, erben nur die Kinder. Gibt es keine gesetzlichen Erben und Erbinnen erster Ordnung, kommen die Erben und Erbinnen zweiter Ordnung zum Zug und so weiter. 

Die Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge

  • 1. Ordnung

    Alle Personen, die von dem oder der Verstorbenen abstammen.

  • 2. Ordnung

    Eltern des oder der Verstorbenen und alle Personen, die von den Eltern abstammen.

  • 3. Ordnung

    Großeltern der oder des Verstorbenen und alle Personen, die von den Großeltern abstammen.

  • 4. Ordnung

    Urgroßeltern der oder des Verstorbenen und alle Personen, die von den Urgroßeltern abstammen.

Erbfolge Geschwister

Ist ein Erblasser oder eine Erblasserin ledig und kinderlos geblieben und es existieren deshalb keine Erben und Erbinnen erster Ordnung, können auch die Brüder und Schwestern an der Erbschaft beteiligt werden. Sollten die Eltern der verstorbenen Person noch leben, werden die Geschwister bei der Erbschaft allerdings nicht bedacht. Aufgrund des sogenannten Repräsentationsprinzips haben diese Vorrang vor den Geschwistern, weil über die Eltern die Verwandtschaft zu der verstorbenen Person hergestellt wird.

Was erbt der Ehepartner oder die Ehepartnerin nach gesetzlicher Erbfolge?

Wie viel der oder die Ehepartner:in nach gesetzlicher Erbfolge erbt, kommt vor allem darauf an, welche Verwandten noch leben und welche Einigung im Hinblick auf das vorhandene Vermögen getroffen wurde. Bei den Fragen wer erbt ohne Testament und wie ist die Erbfolge für Ehepartner:innen gilt aber in der Regel: Wenn es noch lebende Verwandte der ersten Ordnung gibt, bekommt der oder die Ehepartner:in grundsätzlich ein Viertel der Erbschaft. 

Gibt es nur noch Verwandte der zweiten Ordnung oder Großeltern, erbt der oder die Ehepartner:in die Hälfte, wenn es nur noch Verwandte der dritten Ordnung gibt, die nicht die Großeltern sind, erbt der oder die Ehepartner:in allein.

Nachlass regeln, alte Frau mit junger Frau
Pexels / Andrea Piacquadio

Wie wird der Nachlass unter den Kindern aufgeteilt?

Kinder bilden bei der Erbfolge ohne Testament die Erben und Erbinnen erster Ordnung. Wenn es mehrere Kinder gibt, erben diese zu gleichen Teilen. Ein lebendes Kind schließt dabei die eigenen Nachkommen aus. Das bedeutet, dass erst einmal nur die Kinder und nicht die Enkel oder Urenkel erben. Sollte jedoch ein Kind der erblassenden Person bereits vor dieser versterben, tritt dessen Nachkommen, also der oder die Enkel:in der erblassenden Person, an die Stelle der verstorbenen Eltern. 

Minderjährige Kinder

Auch ein minderjähriges Kind kann Erbe und Erbin sein. Es wird dann bei der Annahme des Erbes allerdings durch die gesetzlichen Vertreter:innen vertreten.

Was passiert, wenn es keine Verwandten gibt?

Wer erbt, wenn es keine Verwandten gibt, ist klar geregelt, denn letztlich erbt dann der Staat. Das aber auch nur, wenn niemand aus den Ordnungen oder aus dem Testament eingesetzt ist. Auch wenn alle Erben und Erbinnen die Erbschaft zum Beispiel wegen Überschuldung ausgeschlagen haben, erbt das Bundesland, in dem der Erblasser oder die Erblasserin zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wenn die verstorbene Person vor dem Tod im Ausland lebte oder kein Wohnsitz feststellbar ist, erbt der Bund.

Erbe ausschlagen

Damit du dich mit einem Erbe nicht selbst überschuldest, hast du das Recht, ein Erbe auszuschlagen. Um die finanzielle Situation des Erblassers oder der Erblasserin zu prüfen, gibt dir der Gesetzgeber sechs Wochen Zeit. Übrigens: Wenn du ein Erbe ausschlägst, entfällt auch der Pflichtteil. Das Erbe fällt dann dem oder der Nächsten in der Erbfolge zu. Wenn alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen, fällt es an den Staat.

Fazit: Ohne Testament entscheidet das Gesetz – mit klaren Regeln & Prioritäten

Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, regelt die gesetzliche Erbfolge detailliert, wie der Nachlass eines verstorbenen Menschen verteilt wird. So wird sichergestellt, dass die nächsten Verwandten und der oder die überlebende Ehepartner:in angemessen berücksichtigt werden. Ein individuelles Testament oder ein Erbvertrag bieten jedoch die persönlichere Möglichkeit, den Nachlass zu regeln und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um den Nachlass bestmöglich zu regeln und die eigenen Wünsche und Vorstellungen umzusetzen.

Warum die rechtzeitige Nachlassplanung wichtig ist

Die Regelung des Nachlasses ist eine wichtige und persönliche Angelegenheit, die man nicht auf die lange Bank schieben sollte. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag kannst du deinen letzten Willen festlegen und deinen Angehörigen Klarheit und Sicherheit geben, ohne auf die gesetzliche Erbfolge angewiesen zu sein. Je nach Lebenssituation und Wünschen kann die passende Form der Nachlassregelung gewählt werden. Und für mehr Informationen zu Themen wie der Vorsorgevollmacht, Bestattungskosten und Testamentsvollstreckung, lies weiter.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzlich festgelegte Reihenfolge, in der Verwandte erben, wenn kein Testament vorliegt.

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Zuerst Kinder und Ehepartner:innen, danach Eltern, Geschwister und weitere Verwandte.

Wie viel erbt mein Ehepartner oder Ehepartnerin?

Je nach Familienstand und Güterstand – z.B. 1/2 bei einer Zugewinngemeinschaft mit Kindern.

Erben Enkelkinder direkt?

Nur, wenn deren Eltern (also die Kinder des Erblassers oder der Erblasserin) bereits verstorben sind. 

Was passiert, wenn es keine Erb:innen gibt?

Dann erbt der Staat – aber nur als letzte Instanz.