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Kinderzuschlag, ein Mann trägt ein kleines Mädchen und einen Jungen auf beiden Armen Pexels / Elina Fairytale

Was ist der Kinderzuschlag? Alles zur Leistung, Anspruch & Höhe

Wird dir am Ende des Monats das Geld knapp, obwohl du arbeitest? Damit bist du definitiv nicht allein. Viele Eltern verdienen zwar genug, um für sich selbst zu sorgen, aber sobald die Kosten für die Kinder dazukommen – sei es für neue Schuhe, der Klassenausflug oder der Wocheneinkauf –, gerät das Familienbudget ins Wanken. Hier kommt der Kinderzuschlag (KiZ) ins Spiel. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige: Wer den KiZ bekommt, wie viel gezahlt wird und warum er oft der Schlüssel zu noch mehr Förderungen ist.

Short Facts zum Thema Kinderzuschlag

  • Zusätzliches Geld: Der Kinderzuschlag bringt dir bis zu 297 € pro Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld.
  • Wer KiZ bezieht, spart oft hunderte Euro extra, da man sich von Kita-Gebühren befreien lassen kann und Geld für Schulmaterial sowie Mittagessen erhält.
  • Anrechnung: Es gibt keine harte Verdienstgrenze mehr. Mehrarbeit kann sich lohnen, da eigenes Einkommen nur zu 45 % auf den Zuschlag angerechnet wird.

Kinderzuschlag: Was ist das eigentlich? 

Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Unterstützung für Eltern, die über ein gewisses Einkommen verfügen, aber trotzdem nicht genug haben, um den Bedarf an Kindesunterhalt zu decken. Wichtig ist: Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Es handelt sich also nicht um einen Ersatz, sondern um eine zusätzliche Leistung. Seit dem 1.1.25 beträgt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag 297 € pro Kind und Monat. In diesem Betrag ist bereits ein Sofortzuschlag von 25 € enthalten. Ob du den vollen Betrag oder einen Teil davon erhältst, wird individuell für jede Familie berechnet. Das Ziel dieser Leistung ist klar definiert: Sie soll verhindern, dass Familien allein wegen der Kinder in den Bezug von Bürgergeld rutschen.

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Die Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Die alles entscheidende Frage lautet: Wer gehört zum Kreis der Berechtigten? Der Staat hat hierfür klare Kriterien festgelegt. Damit du für ein Kind überhaupt Kinderzuschlag erhalten kannst, müssen folgende Grundbedingungen erfüllt sein:

  • Dein Kind ist unter 25 Jahre alt.
  • Er oder sie ist nicht verheiratet und lebt nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Dein Kind lebt ständig in deinem Haushalt.
  • Du beziehst bereits Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für dein Kind.

Die Mindesteinkommensgrenze (Die Eintrittskarte)

Das ist oft die erste Hürde, die viele falsch einschätzen. Damit du Kinderzuschlag beantragen kannst, musst du ein gewisses Mindesteinkommen erzielen. Elternpaare müssen gemeinsam mindestens 900 € brutto im Monat verdienen. Für Alleinerziehende gilt eine Mindestverdienstgrenze von 600 € brutto pro Monat. Wichtig: Zu diesem Einkommen zählen nicht nur der Lohn aus einem Job, sondern auch Arbeitslosengeld I oder Krankengeld. Nicht mitgezählt werden hingegen das Kindergeld selbst, Wohngeld oder Bürgergeld. Wenn ihr als Paar also nur 800 Euro brutto verdient, besteht leider kein Anspruch. Ab 900 € jedoch schon.

Einkommen und Vermögen dürfen nicht zu hoch sein

Früher gab es eine harte „Abbruchkante“ beim Einkommen: Wer einen Euro zu viel verdiente, bekam plötzlich gar nichts mehr. Das ist heute fairer gelöst, denn es gibt keine starre Höchstgrenze mehr. Je mehr du verdienst, desto geringer fällt der Zuschlag aus, doch er schmilzt langsam ab (um 45 Cent je verdientem Euro), anstatt schlagartig wegzufallen. Gleichzeitig darfst du kein „erhebliches Vermögen“ besitzen. Aber keine Sorge: Die Grenzen sind großzügig (oft 40.000 € für die erste Person und 15.000 € für jede weitere). Ein normales Auto oder ein selbst bewohntes Haus zählen in der Regel nicht als erhebliches Vermögen und stehen dem Anspruch nicht im Weg.

Wie wird der Kinderzuschlag berechnet?

Die Berechnung des Kinderzuschlags wirkt auf den ersten Blick komplex, folgt aber einer logischen Struktur. Die Familienkasse schaut sich an, was ihr als Familie an Geld braucht (Bedarf) und was ihr an Geld habt (Einkommen).

Der Bedarf der Familie

Die Familienkasse prüft, ob das Einkommen der Eltern zusammen mit dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld ausreicht, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern. Dabei orientiert sie sich an den Bedarfs­sätzen des Bürgergeldes. Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus:

Dem Regelbedarf der Eltern: z. B. jeweils 506 € für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft oder 563 € für Alleinerziehende bzw. Alleinstehende.

Dem Regelbedarf der Kinder: abhängig vom Alter (zwischen 357 € und 471 €).

Den Kosten für Unterkunft und Heizung: berücksichtigt werden die angemessenen Wohnkosten.

Eventuellen Mehrbedarfen: z. B. bei Alleinerziehung, Schwangerschaft oder bestimmten gesundheitlichen Situationen.

Beispielrechnungen aus der Praxis

Um das Ganze greifbarer zu machen, schauen wir uns 2 typische Konstellationen an. Da jede Familie individuell berechnet wird, dienen diese Zahlen nur als Orientierung:

  • Beispiel 1: Alleinerziehend mit 1 Kind (6 Jahre) Angenommen, du zahlst eine Warmmiete von 600 €. In diesem Fall hast du gute Chancen auf den Kinderzuschlag, wenn dein Bruttoeinkommen grob zwischen 1.400 € und 2.800 € liegt.
  • Beispiel 2: Paar mit zwei Kindern (6 und 8 Jahre) Ihr zahlt eine Warmmiete von 900 €. Hier liegt der Korridor für das gemeinsame Bruttoeinkommen etwa zwischen 2.000 € und 4.500 €. Verdient ihr in diesem Bereich, solltet ihr unbedingt einen Antrag prüfen.

Wichtig zu wissen: Je höher die Wohnkosten (Miete), desto höher darf auch das Einkommen sein, um noch Anspruch auf den KiZ zu haben. In Städten mit hohen Mieten wie Hamburg liegt die Einkommensgrenze also deutlich höher als auf dem Land.

Was zählt als Einkommen und was nicht?

Bei der Berechnung schaut die Familienkasse genau hin. Grundlage ist in der Regel das durchschnittliche Einkommen der letzten 6 Monate vor der Antragstellung.

Zum Einkommen zählen beispielsweiseNicht berücksichtigt werden hingegen
Lohn und Gehalt (aus Angestelltenverhältnis oder Selbstständigkeit). Das Kindergeld selbst.
Krankengeld und Mutterschaftsgeld.Wohngeld.
Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld.Pflegegeld.
Elterngeld (wird oberhalb des Sockelbetrags angerechnet).Die Studienstarthilfe (der einmalige Zuschuss von 1.000 € für Erstsemester aus einkommensschwachen Haushalten zählt ausdrücklich nicht als Einkommen).
Renten und der Darlehensanteil von BAföG. Unterhaltszahlungen (z. B. Trennungsunterhalt), die du selbst erhältst.

Wichtiger Tipp zum Kindeseinkommen

Hat ein Kind eigenes Einkommen, zum Beispiel Unterhalt vom anderen Elternteil, Unterhaltsvorschuss oder eine Halbwaisenrente, wird dieses Einkommen beim Kinderzuschlag berücksichtigt. Früher wurde das Einkommen des Kindes vollständig auf den Kinderzuschlag angerechnet. Heute wird auch das Einkommen des Kindes nur noch zu 45 % auf den individuellen Kinderzuschlag dieses Kindes angerechnet. Beispiel: Erhält ein Kind 400 € Unterhalt, werden davon 180 € auf seinen Kinderzuschlag angerechnet. Der übrige Betrag bleibt der Familie als zusätzliches Einkommen erhalten.

Vermögen: Ran ans Sparschwein?

Viele scheuen den Gang zum Amt, weil sie Angst haben, ihre Ersparnisse erst komplett aufbrauchen zu müssen. Beim Kinderzuschlag ist diese Sorge meist unbegründet, denn es wird nur „erhebliches Vermögen“ geprüft. Das bedeutet: Die Grenzen sind sehr großzügig bemessen, damit Familien ihre Altersvorsorge oder Notgroschen nicht verlieren. Ein Vermögen gilt in der Regel erst dann als erheblich, wenn es folgende Summen übersteigt:

  • Für die erste Person im Haushalt: 40.000 €.
  • Für jede weitere Person: 15.000 €.

Zum Vermögen zählen Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere oder Aktien. Nicht dazu zählen hingegen:

  • Ein angemessener Hausrat.
  • Ein angemessenes Auto für jedes erwerbsfähige Familienmitglied.
  • Eine selbst genutzte Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) von angemessener Größe.

Kinderzuschlag: Bildung und Teilhabe

Ein oft unterschätzter Vorteil des Kinderzuschlags ist seine Funktion als „Türöffner“ für das Bildungs- und Teilhabepaket. Selbst wenn der berechnete Zuschlag nur 10 € monatlich beträgt, hat die Familie automatisch Anspruch auf umfassende Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ein besonders großer Hebel ist dabei die Befreiung von den Kita-Gebühren, die beim zuständigen Jugendamt beantragt werden kann und je nach Wohnort mehrere hundert Euro monatliche Entlastung bringt.

Zusätzlich unterstützt der Staat den Schulstart: Für Hefte, Bücher und Stifte gibt es im Jahr 2026 insgesamt 201 € pro Schuljahr, die in 2 Raten von 130 € für das erste Schulhalbjahr und 65 € für das zweite ausgezahlt werden. Auch im Alltag wird die Familienkasse massiv entlastet, da die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Kita, Schule oder im Hort sowie die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten komplett übernommen werden.

Auch die Fahrkarte für den Schulbus wird erstattet, oft selbst dann, wenn das Ticket privat genutzt werden kann. Damit auch Hobbys nicht zu kurz kommen, gibt es pauschal 15 € monatlich für den Sportverein oder die Musikschule. Zusammengerechnet übersteigen diese Vorteile den eigentlichen Kinderzuschlag oft sogar deutlich, weshalb sich der Antrag in fast jedem Fall doppelt auszahlt.

Leistungen: Kinderzuschlag, Bürgergeld und Wohngeld

Im komplexen System der Sozialleistungen ist es wichtig, die Abgrenzungen zu kennen. Kinderzuschlag und Wohngeld schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich ideal. Während das Wohngeld die Mietkosten deckt, übernimmt der KiZ die Kosten für den Lebensunterhalt der Kinder. Zusammen mit dem Kindergeld reicht dieses Paket oft aus, um finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, ohne auf Bürgergeld angewiesen zu sein.

Grundsätzlich gilt jedoch: Wer bereits Bürgergeld bezieht, erhält keinen Kinderzuschlag, da der Bedarf der Kinder dort bereits eingerechnet ist. Der KiZ ist gezielt als Alternative konzipiert, um den Gang zum Jobcenter zu vermeiden. Eine Besonderheit ist der sogenannte „erweiterte Zugang“: Wenn einer Familie mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag nur noch ein kleiner Betrag (bis zu 100 €) zum Bürgergeld-Niveau fehlen würde, kann sie sich trotzdem bewusst für den Kinderzuschlag entscheiden. 

Kinderzuschlag beantragen

Der Antragsprozess wurde in den letzten Jahren deutlich vereinfacht, sodass heute niemand mehr mit schweren Aktenordnern zum Amt gehen muss. Der erste sinnvolle Schritt ist der sogenannte online KiZ-Lotse der Familienkasse. Das interaktive Online-Tool prüft in wenigen Minuten vorab, ob ein Anspruch besteht und ob sich das Ausfüllen der Formulare lohnt. Der eigentliche Antrag erfolgt dann am bequemsten digital über das Portal. Besonders einfach ist es für Eltern, die bereits eine BundID besitzen, da der Antrag so komplett papierlos und ohne handschriftliche Unterschrift übermittelt werden kann.

Unterlagen und Auszahlung

Damit die Bearbeitung in der Hamburger Familienkasse zügig erfolgt, sollten alle Nachweise der letzten 6 Monate griffbereit sein. Dazu gehören vor allem die Lohnabrechnungen, Unterhaltsbelege sowie aktuelle Unterlagen zu den Wohnkosten, wie der Mietvertrag oder die letzte Betriebskostenabrechnung. Einmal bewilligt, wird der Kinderzuschlag in der Regel für 6 Monate gezahlt. Ein großer Vorteil: Die Auszahlung erfolgt meist am selben Tag wie das Kindergeld, sodass alle Leistungen gebündelt auf dem Konto eingehen. Wer den Bescheid erhält, sollte diesen in Hamburg zudem umgehend beim zuständigen Bezirksamt einreichen, um die Befreiung von den Kita-Gebühren (Kita-Gutschein-System) zu aktivieren.

Änderungen während des Bezugs

Besonders wichtig für die Planung ist die Sicherheit während des laufenden Bezugs. Wenn sich innerhalb dieser 6 Monate beispielsweise das Einkommen durch Überstunden oder eine kleine Gehaltserhöhung leicht verbessert, hat das keine negativen Auswirkungen auf den bereits bewilligten Kinderzuschlag. Solche Einkommensänderungen müssen der Familienkasse während des laufenden Zeitraums nicht einmal mitgeteilt werden. Sofort melden muss man hingegen „strukturelle“ Änderungen der Lebenssituation: Wenn ein weiteres Kind geboren wird, ein:e Partner:in ein- oder auszieht, man heiratet oder sich dauerhaft trennt. Hier ist eine schnelle Meldung wichtig, um spätere Rückforderungen zu vermeiden.

Mit dem Haspa JuniorPlan kannst du den Grundstein für die finanzielle Zukunft deines Kindes legen. Über den Fondssparplan wird in unterschiedliche Unternehmen in verschiedenen Ländern investiert – kostenloses Kinderdepot inklusive.

Fazit: Prüfen lohnt sich fast immer

Der Kinderzuschlag ist mehr als nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Mit einem Höchstbetrag von 297 € pro Kind und dem direkten Zugang zum umfangreichen Bildungs- und Teilhabepaket ist er ein mächtiges Werkzeug für das Familienbudget. Besonders die Kombination aus Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld ist für viele Familien der sicherste Weg aus finanziellen Sorgen, ohne dabei Bürgergeld beanspruchen zu müssen. Da die Einkommensgrenzen in einer Stadt mit hohen Mieten wie Hamburg oft überraschend hoch liegen, sollte jede arbeitende Familie ihren Anspruch mindestens einmal mit dem KiZ-Lotsen prüfen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Kinderzuschlag

Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig bekommen?

Ja! Kinderzuschlag und Wohngeld sind sogar als Power-Duo gedacht. Das Wohngeld entlastet dich bei der Miete, während der KiZ den Bedarf deiner Kinder deckt. Beides zusammen ist oft der Schlüssel, um unabhängig vom Bürgergeld zu bleiben.

Was passiert, wenn ich während der 6 Monate mehr verdiene?

Das ist einer der größten Vorteile: Einmal bewilligt, bleibt der KiZ für die vollen 6 Monate stabil. Wenn du in dieser Zeit Überstunden machst oder eine Gehaltserhöhung bekommst, musst du das nicht melden. Der Betrag wird nicht nachträglich gekürzt. Erst beim Folgeantrag wird das neue Einkommen berücksichtigt.

Mein Kind hat einen Ferienjob oder eine Ausbildung angefangen: Bekomme ich die Leistung noch?

Einkommen des Kindes (auch Unterhalt oder Azubi-Vergütung) wird heute nur noch zu 45 % angerechnet. Das bedeutet, das Kind darf eigenes Geld verdienen, ohne dass der Kinderzuschlag sofort komplett wegfällt. Es bleibt also deutlich mehr in der Familienkasse als früher.

Wo stelle ich den Antrag für das kostenlose Mittagessen und die Kita-Befreiung?

Der KiZ-Bescheid der Familienkasse ist dein Nachweis. Für die Kita-Gebühren in Hamburg reichst du diesen beim zuständigen Bezirksamt ein. Für das Mittagessen und Klassenfahrten ist in der Regel die Schule oder die Kita direkt der Ansprechpartner.