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Smart Meter: Die Pflicht für intelligente Messsysteme & neue Stromzähler

Smart Meter Pflicht: Stromzähler in Nahansicht Pixabay / rgaudet17

Gibt es in deinem Haushalt schon einen Smart Meter oder wird dein Stromverbrauch noch analog abgelesen? Was die Vorteile des intelligenten Messsystems sind, wann eine Umrüstung zur Pflicht wird und mit welchen Kosten diese verbunden ist, erfährst du in diesem Artikel. Los geht’s!

Short Facts zum Smart Meter für Schnellleser:innen

  • Smart Meter Pflicht: Ab 2025 müssen bestimmte Verbrauchergruppen in Deutschland auf intelligente Messsysteme umsteigen, spätestens bis 2032 flächendeckend
  • Wer muss umrüsten? Haushalte mit mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch, Betreiber:innen großer Photovoltaikanlagen und Nutzer:innen steuerbarer Geräte wie Wärmepumpen
  • Was ist ein Smart Meter? Ein digitaler Stromzähler mit Kommunikationsmodul, der Verbrauchsdaten automatisch erfasst und übermittelt
  • Vorteile: Transparenter Stromverbrauch, Zugang zu dynamischen Stromtarifen, keine manuelle Zählerablesung mehr notwendig
  • Kosten: Gesetzlich gedeckelte jährliche Kosten, meist zwischen 25 und 110 €, abhängig von Verbrauch und Ausstattung
  • Messstellenbetreiber: Verantwortlich für Einbau und Betrieb der intelligenten Messsysteme, Verbraucher:innen können sie frei wählen
  • Datenschutz: Hohe Sicherheitsstandards durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gewährleisten den Schutz der Verbraucherdaten
  • Energiewende: Smart Meter unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energien und helfen, Stromerzeugung und Verbrauch besser aufeinander abzustimmen

Definition: Smart Meter, der intelligente Stromzähler

Ein Smart Meter, auch als intelligenter Stromzähler oder intelligentes Messsystem bezeichnet, ist ein digitaler Stromzähler, der den Stromverbrauch präzise erfasst und die Daten automatisch an berechtigte Empfangsunternehmen wie Messstellenbetreiber und Netzbetreiber sendet. Im Gegensatz zum analogen Stromzähler, bei dem der Zählerstand noch manuell abgelesen und weitergegeben werden muss, erfolgt bei digitalen Stromzählern die Fernauslesung: Die Verbrauchsdaten – gemessen in Kilowattstunden – werden elektronisch gespeichert, können aus der Ferne abgelesen und regelmäßig versendet werden.

Das intelligente Messsystem besteht aus 2 Komponenten: einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Dieses Gateway sorgt dafür, dass die erfassten Verbrauchswerte nicht nur lokal angezeigt, sondern auch sicher und automatisiert an den Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und gegebenenfalls weitere Akteure gesendet werden. So ist es beispielsweise möglich, den Stromverbrauch einer Wärmepumpe oder anderer steuerbarer Geräte zeitgenau zu erfassen und flexibel zu steuern.

Smart Meter Pflicht: Wer muss umrüsten?

Mit der Digitalisierung der Energiewende wird der Einbau von intelligenten Messsystemen in Deutschland schrittweise zur Pflicht. Ziel ist es, bis spätestens 2032 alle analogen Zähler zu ersetzen und so eine flächendeckende, digitale Erfassung des Stromverbrauchs zu ermöglichen.

Wer ist betroffen?

Die Smart Meter Pflicht gilt insbesondere für folgende Verbrauchergruppen:

  • Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden
  • Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 7 Kilowatt
  • Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen, die nach dem 1.1.2024 installiert wurden

Diese Verbraucher:innen müssen ihren bisherigen Zähler durch ein intelligentes Messsystem ersetzen lassen, das aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul besteht.

Smart Meter Rollout: Zeitplan und Fristen

  • Bis Ende 2025: Mindestens 20 % der betroffenen Verbraucher:innen müssen umgerüstet sein
  • Bis Ende 2028: 50 % der Umrüstung abgeschlossen
  • Bis Ende 2030: 95 % der Umrüstung abgeschlossen
  • Bis 2032: Flächendeckende Ausstattung aller Haushalte mit digitalen Stromzählern bzw. intelligenten Messsystemen

Weitere Hinweise

  • Für Haushalte mit geringerem Verbrauch ist der Einbau eines Smart Meters aktuell freiwillig. Sie erhalten meist eine moderne Messeinrichtung, also einen digitalen Stromzähler ohne Kommunikationsmodul.
  • Unabhängig von der Pflicht kann jeder Verbraucher und jede Verbraucherin beim Messstellenbetreiber den Einbau eines intelligenten Messsystems verlangen.

Einführung von Smart Metern: Vorteile für Verbraucher:innen

Die Umstellung auf intelligente Messsysteme ist ein zentraler Baustein der Digitalisierung der Energiewende und bietet sowohl für Verbraucher:innen als auch für Netzbetreiber Vorteile:

  • Zugang zu neuen, flexiblen Stromtarifen (dazu weiter unten mehr)
  • Transparenter Überblick über den eigenen Stromverbrauch
  • Keine manuelle Zählerablesung mehr nötig

Einbau des neuen Stromzählers: Ablauf & Kosten

Mit der Umstellung auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme wird der Einbau eines neuen Stromzählers für viele Haushalte und Unternehmen verpflichtend. Der Einbauprozess läuft in der Regel über den Messstellenbetreiber, meist den lokalen Netzbetreiber, ab.

Die modernen Messeinrichtungen bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, die den Stromverbrauch automatisch und sicher an den Messstellenbetreiber und gegebenenfalls an Stromlieferanten übermittelt. Bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie einer Wärmepumpe kann zusätzlich eine sogenannte Steuerbox integriert werden.

Ablauf des Einbaus

  • Der Messstellenbetreiber informiert betroffene Verbraucher:innen schriftlich mindestens 3 Monate vor dem geplanten Einbau
  • Nach Terminvereinbarung wird der neue Zähler vor Ort installiert, der Austausch dauert meist weniger als eine Stunde
  • Nach der Installation werden Verbrauchsdaten automatisch erfasst, abgelesen und versendet – eine manuelle Ablesung ist nicht mehr nötig
  • Die Kommunikationseinheit sorgt dafür, dass Zählerstände regelmäßig und sicher an die zuständigen Stellen gesendet werden

Kostenübersicht

  • Für moderne Messeinrichtungen gilt eine gesetzliche Preisobergrenze von 25 € pro Jahr
  • Intelligente Messsysteme verursachen je nach Jahresverbrauch und Ausstattung unterschiedliche jährliche Kosten:
    • Bis 10.000 kWh: maximal 40 € pro Jahr
    • 10.000–20.000 kWh: 50 € pro Jahr
    • 20.000–50.000 kWh: 110 € pro Jahr
    • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpe): 50 € pro Jahr
  • Bei freiwilligem Einbau können einmalige Kosten von bis zu 100 € anfallen, verpflichtender Einbau ist meist kostenlos
  • Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn der Zählerschrank angepasst werden muss
  • Die maximalen Kosten für Verbraucher:innen sind gesetzlich gedeckelt, sodass keine höheren Kosten als festgelegt entstehen dürfen

Abschlagszahlungen und Stromrechnung
Die jährlichen Kosten für den Betrieb des intelligenten Messsystems werden in der Regel über die monatlichen Abschlagszahlungen oder direkt über die Stromrechnung abgerechnet.

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Dynamische Tarife dank Smart Meter

Ab 2025 sind alle Stromlieferanten verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten, die auf den aktuellen Preisen an der Strombörse basieren. Voraussetzung für die Nutzung dieser variablen Tarife ist ein intelligentes Messsystem, das die Erzeugung und den Verbrauch in Echtzeit erfasst und an das Stromnetz meldet.

Vorteile dynamischer Stromtarife

  • Verbraucher:innen erhalten in Echtzeit Einblick in aktuelle Strompreise und ihren Verbrauch, was eine gezielte Steuerung und Optimierung ermöglicht
  • Verbraucher:innen können ihren Stromverbrauch gezielt in Zeiten mit günstigen Preisen verschieben und dadurch sparen
  • Über einen längeren Zeitraum betrachtet, sind die durchschnittlichen Stromkosten bei dynamischen Tarifen so oft niedriger als bei Festpreistarifen, sofern Verbraucher:innen ihr Verbrauchsverhalten entsprechend anpassen
  • Dynamische Tarife helfen, das Stromnetz zu entlasten und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, indem Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abgestimmt werden

Mit einem Smart Meter profitieren Verbraucher:innen somit nicht nur von mehr Transparenz beim Stromverbrauch, sondern auch von neuen Möglichkeiten, Stromkosten durch dynamische Tarife zu senken und aktiv zur Energiewende beizutragen.

Smart Meter Pflicht: Aneinandergereihte Stromzähler
Pexels / Connor McManus

Intelligente Messsysteme und die Energiewende

Der Ausbau der erneuerbaren Energien, der verstärkte Einsatz von Wärmepumpen und die zunehmende Elektrifizierung des Alltags stellen das Stromnetz vor neue Herausforderungen. Intelligente Messsysteme stellen somit ein zentrales Element für den Neustart der Digitalisierung der Energiewende dar. Denn sie ermöglichen es – wie bereits erläutert –, den Strombezug und die Nutzungszeit präzise zu erfassen und sowohl für Verbraucher:innen als auch für Netzbetreiber transparent darzustellen.

Vorteile für Verbraucher:innen & die Energiewende

  • Mehr Komfort durch automatische Übermittlung der Verbrauchsdaten – kein Ablesen alter Ferraris-Zähler mehr nötig
  • Exakte Erfassung und Visualisierung der Stromverbräuche – Stromfresser können leichter identifiziert und Einsparpotenziale genutzt werden
  • Flexible Steuerung von Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, um Strom gezielt dann zu nutzen, wenn viel erneuerbare Energie zur Verfügung steht
  • Optimale Abstimmung von Erzeugung und Verbrauch, was die Integration erneuerbarer Energien ins Stromnetz erleichtert

Messstellenbetreiber: Ihre Rolle beim Smart Meter Rollout

Messstellenbetreiber sind für den Einbau eines Smart Meters verantwortlich und sorgen für die sichere Installation und den Betrieb des intelligenten Messsystems. Verbraucher:innen können ihren Messstellenbetreiber grundsätzlich frei wählen. Genauer: Standardmäßig ist der grundzuständige Messstellenbetreiber (meist der örtliche Netzbetreiber) zuständig, aber es besteht das Recht, einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen. Allerdings müssen beim Wechsel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Preisobergrenze für die jährlichen Kosten ist gesetzlich geregelt, sodass keine unerwartet hohen Kosten entstehen. Achtung: Bei einem Wechsel zu einem anderen (wettbewerblichen) Messstellenbetreiber sind diese Preisobergrenzen jedoch nicht zwingend garantiert. Messstellenbetreiber übernehmen zudem die sichere Übermittlung der Verbrauchsdaten an Netzbetreiber und Stromlieferanten und spielen damit eine Schlüsselrolle für die Modernisierung des Stromnetzes und die Umsetzung der Energiewende.

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Die rechtliche Grundlage & Datenschutz beim intelligenten Stromzähler

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bilden die rechtliche Grundlage für den Rollout smarter Stromzähler in Deutschland. Smarte Stromzähler müssen strenge Anforderungen an die Sicherheit erfüllen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) legt daher verbindliche Vorgaben für die Sicherheit in der Informationstechnik fest, um Datenschutz und Datensicherheit bei der Nutzung intelligenter Messsysteme zu gewährleisten. So wird sichergestellt, dass sensible Verbrauchsdaten geschützt und nur an berechtigte Stellen übermittelt werden.

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