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Das Ehegattensplitting ist so etwas wie der heilige Gral der deutschen Steuergesetzgebung. Gleichzeitig aber auch der umstrittenste Punkt. Während die Politik aktuell den Abschied von den gewohnten Steuerklassen III und V vorbereitet, fragen sich viele Haushalte: Was bedeutet das eigentlich für mein Konto? Um die kommende Reform zu verstehen, muss man zuerst das Prinzip dahinter durchschauen.
Wie funktioniert das Ehegattensplitting eigentlich?
Das Ehegattensplitting ist keine einfache Steuerermäßigung, sondern ein Rechenmodell. Das Finanzamt behandelt Ehepaare und eingetragene Lebenspartner:innen wie eine wirtschaftliche Einheit. Dabei wird das Gesamteinkommen beider Partner:innen addiert, halbiert und darauf die Steuer berechnet. Dieser Betrag wird dann wieder verdoppelt.
Der Effekt: Durch die Progression des Steuertarifs sparen Paare am meisten, wenn ein Partner oder Partnerin sehr viel und der andere sehr wenig verdient. Die Spitze des hohen Einkommens wird in die niedrigere Tarifzone des Partners verschoben.
Ehegattensplitting: Ein Relikt aus den 50ern?
Das Ehegattensplitting wurde 1958 in Deutschland eingeführt. Damals entsprach es dem klassischen Gesellschaftsbild: Einer der Partner:innen, meistens der Ehemann, sorgt für das Einkommen, während der andere den Haushalt führt.
Das Bundesverfassungsgericht begründete dies mit dem besonderen Schutz der Ehe und Familie. Die Logik: Da eine Ehe eine Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft ist, soll es keine Rolle spielen, wer das Geld verdient.
In der modernen Arbeitswelt wird dieses Modell jedoch zunehmend als Bremsklotz kritisiert. Da der Splittingvorteil bei steigendem Einkommen des Partners oder der Partnerin sinkt, empfinden viele Frauen den Wiedereinstieg in den Job als finanziell nicht lohnenswert. Diese negative Erwerbsmotivation ist heute der Hauptgrund für die geplanten Reformen der Ampel-Koalition.
Das Ende der Steuerklasse 3
Die Bundesregierung plant nun einen massiven Eingriff. Die Lohnsteuerklassen III und V sollen abgeschaltet und durch das Faktorverfahren in Steuerklasse IV ersetzt werden.
Das Ziel der Politik: Die monatliche Steuerlast soll fairer verteilt werden. Bisher führt die Kombination III/V dazu, dass der Zweitverdiener oder die Zweitverdienerin (oft die Frau) monatlich unverhältnismäßig hohe Abzüge hat, was die Aufnahme von Mehrarbeit oft unattraktiv macht.

Warum die Reform des Ehegattensplittings für Unruhe sorgt
Die Pläne der Politik sorgen für massive Verunsicherung, da viele Paare spürbare finanzielle Einbußen fürchten. Besonders hart treffen würde ein Wegfall jene Paare, bei denen die Einkommen weit auseinanderliegen. Den größten finanziellen Einschnitt hätten Einverdiener-Ehen, da ohne das Splitting die volle Steuerprogression auf das einzige Gehalt durchschlägt.
Wichtig zu wissen: Die Änderungen der Besteuerung sind derzeit nur für neugeschlossene Ehen geplant, für bestehende Ehen soll die jetzige Besteuerung erhalten bleiben.
Auch Familien, in denen eine:r der Partner:innen für die Kinderbetreuung oder Pflege beruflich kürzer tritt, müssten mit Einbußen von oft mehreren 100 € monatlich rechnen. Während Paare mit ähnlichem Verdienst kaum Veränderungen spüren würden, verlören asymmetrische Erwerbsmodelle ihre bisherige steuerliche Entlastung.
Was sollten Paare jetzt tun?
Trotz der politischen Debatte wird das Ehegattensplitting an sich vorerst nicht für bestehende Ehen abgeschafft, denn es ist durch das Bundesverfassungsgericht geschützt. Da es aber ziemlich sicher zu einer Reform kommen wird, sollten unverheiratete Paare sich vor der Hochzeit ein paar Gedanken machen:
- Simulation: Rechne dir schon heute aus, wie sich das Faktorverfahren auf dein Monats-Netto auswirkt.
- Lohnersatzleistungen: Wenn du Nachwuchs planst, ist die Wahl der Steuerklasse für die Höhe des Elterngeldes entscheidend. Hier gelten oft Fristen!
- Daueraufträge anpassen: Plane Puffer ein, falls das Konto des Hauptverdieners oder der Hauptverdienerin durch die Umstellung monatlich stärker belastet wird.
Fazit: Das Ende einer Ära
Durch die Reform verabschieden uns von einem psychologischen Relikt der 50er Jahre. Die Umstellung auf das Faktorverfahren ist technisch moderner und gerechter, erfordert aber eine neue Finanzplanung in der Ehe. Unverheiratete Paare sollten also informiert bleiben, denn die Umstellung kommt schneller, als viele denken.
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