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Was ist eine Privatinsolvenz?
Wenn die Last der Schulden schier erdrückend zu sein scheint und anfallende Rechnungen nicht mehr beglichen werden können, haben Privatpersonen die Möglichkeit, in die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, zu gehen. So kann es gelingen, innerhalb von 3 Jahren der Schuldenfalle zu entkommen.
Privatpersonen sind im Gegensatz zu juristischen Personen, wie zum Beispiel einer GmbH, nicht verpflichtet, bei Überschuldung ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, dennoch ist der Insolvenzantrag in vielen Fällen der richtige Weg, um sich der Schulden zu entledigen.
Wann bin ich überschuldet?
Ein paar Schulden zu haben, beispielsweise durch die Finanzierung eines neuen Laptops oder neuer Möbel, ist oftmals nicht weiter schlimm. Vorausgesetzt, die monatlichen Raten können zuverlässig beglichen werden. Gelingt das nicht mehr und die Schulden häufen sich immer mehr an, spricht man von einer Überschuldung. Laut Statista waren im Jahr 2023 über 5 Millionen Menschen in Deutschland überschuldet.
Als überschuldet oder auch zahlungsunfähig gelten in der Regel Personen, die innerhalb von 3 Wochen nicht in der Lage sind, 90 % der Gesamtschulden zu bezahlen.
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Was sind die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz?
Das Beantragen einer Privatinsolvenz ist an einige Bedingungen geknüpft. So kann sie nur von Personen beantragt werden, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben. Eine Ausnahme gibt es für Selbstständige, die weniger als 20 Firmen oder Personen Geld schulden. Außerdem musst du nachweislich nicht in der Lage sein, deine offenen Forderungen begleichen zu können.
Das Insolvenzverfahren muss beim zuständigen Amtsgericht deines Wohnortes beantragt werden, zudem müssen die Verfahrenskosten von deinem Vermögen gedeckt sein. Ist das nicht der Fall, muss ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt werden.
Wie lang dauert das Insolvenzverfahren?
In der Regel dauert das Privatinsolvenzverfahren für Arbeitnehmer:innen in Deutschland 3 Jahre und endet mit der Restschuldbefreiung. Das bedeutet also, dass du nach 3 Jahren wieder schuldenfrei bist. Allerdings gibt es ein paar Faktoren, die die Dauer und den Ablauf des Verfahrens beeinflussen können. Im Wesentlichen besteht das Insolvenzverfahren aus 3 Phasen:
Eröffnung des Verfahrens
Wenn eine Privatinsolvenz unausweichlich ist, musst du beim zuständigen Amtsgericht Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Dabei ist es erforderlich, deine gesamten wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse offenzulegen. Das Ziel des Antrags ist es dabei, die Restschuldbefreiung zu erwirken.
Wohlverhaltensphase
Nach der Eröffnung des Verfahrens durch ein Gericht und der Bereitstellung einer Insolvenzverwalter:in beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase, die den Hauptteil des Verfahrens ausmacht und in der Regel 3 Jahre andauert.
Innerhalb dieser 3 Jahre müssen konsequent alle pfändbaren Einnahmen an die Insolvenzverwalter:in abgeführt werden. Pfändbare Einnahmen meinen dabei alle Einnahmen, die nicht zum Überleben gebraucht werden. Das Existenzminimum bleibt dir also erhalten. Diese sogenannte Pfändungsschutzgrenze liegt bei knapp über 1.400 €. Alles darüber hinaus darf gepfändet werden.
Auch wenn ein Auto zur Pfändungsmasse zählt, darfst du es behalten, wenn du deinen Arbeitsplatz nicht ohne Auto erreichen kannst. Kleidung, Möbel und Haushaltsgegenstände zählen nicht zur Insolvenzmasse, dürfen also behalten werden.
In der Wohlverhaltensphase musst du dich, wenig überraschend, wohl verhalten. Zu Deutsch: Du musst dich an einige Auflagen halten. Dazu zählen unter anderem:
- Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Inkenntnissetzung des Gerichts über Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel
- Verpflichtung, dass jede zumutbare Arbeit aufgenommen wird
- Im Falle einer Erbschaft muss davon die Hälfte abgegeben werden
Restschuldbefreiung
Nach Ablauf der dreijährigen Wohlverhaltensphase endet das Insolvenzverfahren in der Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass der oder die Schuldner:in von allen noch ausstehenden Forderungen befreit wird. Gleichbedeutend ist damit auch, dass alle Gläubiger:innen ihren Anspruch auf Zahlung offener Rechnungen verlieren.
Mit der Restschuldbefreiung endet die Privatinsolvenz und du bist schuldenfrei.
Privatinsolvenz Vor- und Nachteile
Endlich schuldenfrei zu sein klingt natürlich verlockend, eine Verbraucherinsolvenz ist aber auch gleichbedeutend mit einem Neuanfang. Das hier sind die wesentlichen Vor- und Nachteile einer Privatinsolvenz:
Vorteile einer Privatinsolvenz | Nachteile einer Privatinsolvenz |
Ab Beginn der Wohlverhaltensphase können deine Konten nicht mehr gepfändet werden | Der Lebensstil und der Konsum müssen merklich zurückgeschraubt werden |
Es drohen keine Besuche von Gerichtsvollzieher:innen mehr | Treuhänder:innen-, Anwalts- und Gerichtskosten müssen übernommen werden |
Keine Mahnungen von Gläubiger:innen mehr | Arbeitgeber:in und Vermieter:in wird informiert |
Alle finanziellen Angelegenheiten werden von der Insolvenzverwalterin oder dem Insolvenzverwalter geregelt | Es ist während des Verfahrens fast unmöglich, neue Verträge abzuschließen |
In wenigen Jahren schuldenfrei | |
Das Existenzminimum ist gesichert, es bleibt genug Geld zum Leben | |
Negative Schufa-Einträge werden ein halbes Jahr nach der Insolvenz gelöscht |
Was kostet eine Privatinsolvenz?
Der Weg zur Schuldenfreiheit ist leider nicht gratis. Im Laufe des Insolvenzverfahrens fallen verschiedene Kosten an.
Gerichtskosten
Ein Insolvenzverfahren muss zwangsläufig vor einem Gericht stattfinden, weshalb Gerichtskosten anfallen. Diese Gerichts- und Treuhänder:innenkosten werden nach der Insolvenzmasse berechnet. Die Insolvenzmasse ist unter anderem der Betrag deines monatlichen Einkommens, der über dem gesetzlich vorgeschriebenen Existenzminimum liegt.
Wenn du weder Einkommen noch Vermögen hast, musst du mit Mindestkosten für das Gericht von circa 2.000 € rechnen. Diese Summe kann auch per Ratenzahlung beglichen werden.
Beratungskosten
Neben den Gerichtskosten fallen auch noch Kosten für Anwalt oder Anwältin an. Da es in einem Insolvenzverfahren keine Prozesskostenhilfe gibt, trägst du die Kosten für eine:n Anwält:in alleine. Deshalb ist es ratsam, im Vorfeld ein pauschales Honorar zu vereinbaren, damit du weißt, was auf dich zukommt.
Alternativ kannst du auch kostenlose Beratungsangebote in Anspruch nehmen.
Alternativen zur Privatinsolvenz?
Wenn du dir aufgrund der Nachteile der Privatinsolvenz unsicher bist, gibt es eine weitere Alternative, um schuldenfrei zu werden: den außergerichtlichen Vergleich.
Bei einem außergerichtlichen Vergleich, umgangssprachlich auch außergerichtliche Einigung genannt, handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Schuldner:in und Gläubiger:in. Diese Vereinbarung legt fest, wie die Schulden zurückgezahlt werden sollen, ohne dass dabei ein Gericht involviert ist.
Da es sich dabei um freie Verhandlungen handelt, kann die Schuldensumme neu verhandelt, also auch gesenkt werden. Auch die Einigung auf Ratenzahlungen und der Verzicht auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können vereinbart werden. Der außergerichtliche Vergleich ist rechtlich bindend und wird von Gesetzeswegen sogar ausdrücklich empfohlen. Nur wenn er scheitert, kann eine Privatinsolvenz beantragt werden.
Außergerichtlicher Vergleich Vor- und Nachteile
Wie bei der Privatinsolvenz gibt es auch beim außergerichtlichen Vergleich Vor- und Nachteile.
Vorteile | Nachteile |
Insolvenz wird vermieden | Einigung mit Gläubiger:innen oft schwierig |
Finanzielle Freiheit bleibt erhalten, da keine Überwachung durch eine:n Insolvenzverwalter:in | Verhandlungen sehr zeitaufwändig |
Keine Meldung an Arbeitgeber:in und Vermieter:in | Alle Gläubiger:innen müssen zu einer Einigung bereit sein |
Schulden können reduziert werden |
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