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Heizperiode Mietwohnung: Rechte & Pflichten von Mieter:innen

Heizperiode Mietwohnung: Frau in dicke Decke gehüllt Pexels / Karolina Grabowska

Auch wenn der Frühling bereits mit ersten Sonnenstrahlen lockt oder der Herbst seine letzten goldenen Tage so richtig auskostet: Fällt die Außentemperatur unter einen gewissen Wert, ist es ohne Heizung auch in der Wohnung oft nicht mehr sonderlich gemütlich. Was die Heizperiode ist, von wann bis wann sie gilt und was deine Rechte und Pflichten als Mieter:in in Bezug auf die Temperatur in deinen Wohnräumen sind, erfährst du jetzt!

Definition Heizperiode Mietwohnung: Das versteht man unter dem Begriff

Der Begriff Heizperiode bezieht sich auf den Zeitraum, in dem die Heizungsanlage des Wohnhauses eingeschaltet ist bzw. betrieben wird, um eine angemessene Beheizung der Wohnräume zu gewährleisten. Dabei gibt es keine gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Heizperiode in Deutschland. Zwar behandelt das Mietrecht eine Vielzahl an Bestimmungen bezüglich dem Verhältnis zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen, dennoch wird der Aspekt einer konkret definierten Heizsaison darin nicht behandelt.

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Mieter:innen das Recht darauf, dass ihre Wohnungen über eine funktionierende Heizungsanlage verfügen, sodass eine bestimmte Mindesttemperatur sicherstellt werden kann. Diese Temperatur wird üblicherweise durch die jeweiligen Heizkörper einer Zentralheizung erreicht, doch auch der energetische Zustand der jeweiligen Immobilie kann einen Einfluss auf die Innentemperaturen haben.

Da es keine eindeutig festgelegten Regelungen gibt, können konkrete Bedingungen und Zeiträume für die Heizperiode je nach Mietvertrag und gesetzlichen Vorgaben mitunter variieren.

Heizperiode: Thermostat auf der Stufe 3
Pixabay / ri

Wann geheizt wird: Zeitraum der Heizungsperiode

Der Zeitraum der Heizperiode in Mietwohnungen erstreckt sich in Deutschland in der Regel von Anfang Oktober bis Ende April. Dieser Zeitrahmen orientiert sich an den üblichen klimatischen Bedingungen. Sobald die Außentemperatur länger als 3 Tage hintereinander unter 12 Grad Celsius fällt, sind Vermieter:innen verpflichtet, eine angemessene Temperatur innerhalb der Wohnräume zu gewährleisten und somit die Heizungsanlage des Gebäudes einzuschalten.

Mieter:innen haben gemäß Mietrecht Anspruch darauf, dass ihre Wohnung angemessen beheizt werden kann, um die vorgegebene Mindesttemperatur zu gewährleisten. Demnach müssen Vermieter:innen sicherstellen, dass die Heizungsanlage rechtzeitig in Betrieb genommen wird, sodass die Wohnung zu Beginn der Heizperiode warm genug ist.

Achte auf regionale Unterschiede

Das genaue Datum für den Beginn und das Ende der Heizperiode kann je nach regionalem Klima sowie Einigungen im Mietvertrag mitunter variieren. In nördlicheren Regionen wie beispielsweise Hamburg kann die Heizperiode aufgrund der oftmals niedrigeren Temperaturen früher beginnen und länger andauern. Eine Heizsaison von Mitte September bis Mitte Mai ist hier nicht unüblich.

Heizperiode Mietwohnung: Grafik zum Zeitraum der allgemeinen Heizperiode
Haspa Insider

Schön warm: Die Mindesttemperatur

Die Mindesttemperatur in Mietwohnungen ist die Temperatur, die mindestens in bewohnten Räumen gewährleistet sein muss, um Mieter:innen in der kalten Jahreszeit angemessen zu schützen. Dies bezieht sich sowohl auf den Schutz vor Schimmel und somit einer Schädigung der Bausubstanz als auch auf den Schutz vor Gesundheitsrisiken (z. B. Schimmel oder Kälte über einen längeren Zeitraum).

Gemäß den Vorgaben muss bei 3 aufeinanderfolgenden Tagen mit einer Außentemperatur unter 12 Grad Celsius sichergestellt sein, dass die Innenräume ausreichend beheizt werden können. Die Mindesttemperatur in Wohnräumen liegt üblicherweise bei 20 Grad Celsius am Tag sowie 18 Grad Celsius in der Nacht, um eine behagliche und gesunde Wohnatmosphäre zu gewährleisten.

Heizperiode Mietwohnung: Grafik zur Mindesttemperatur
Haspa Insider

Die sogenannte Heizgrenze, sprich die Außentemperatur, ab der ein Beheizen von Innenräumen notwendig wird, liegt bei 15 Grad Celsius.

In Sachen optimale Raumtemperatur ist dabei ebenfalls zu beachten, dass die Temperaturen in der Wohnung nicht über eine längere Zeit unter 15 Grad Celsius fallen sollten, da dies zu Feuchtigkeitsproblemen und Schimmelbildung führen kann. Eine funktionierende Heizung und richtiges Heizen können dabei nicht nur helfen, in einer angenehm warmen Wohnung zu leben, sondern auch gleichzeitig Energie zu sparen. Durch gezielte Nachtabsenkung und eine optimale Regelung der Heizung während der Wintermonate kann der Energieverbrauch reduziert werden.

Weitere Informationen haben wir dir in unserem Artikel zum Heizkosten sparen zusammengestellt.

Zudem ist es ratsam, die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung zu kontrollieren und gegebenenfalls durch die richtige Kombination aus Lüften und richtigem Heizverhalten zu senken, um Schimmelbildung vorzubeugen. Alles darüber erfährst du in unserem Artikel zum Thema Luftfeuchtigkeit senken.

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Heizperiode Mietwohnung: Pflichten von Vermieter:innen & Mieter:innen

Während der Heizperiode in Mietwohnungen sind jeweils beide Seiten gefragt: Sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen können und sollten dazu beitragen, eine angemessene Beheizung und Wohnqualität sicherzustellen.

Pflichten von Vermieter:innen

Vermieter:innen sind gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass die Heizungsanlage ordnungsgemäß funktioniert und die Mietsache ausreichend beheizt werden kann, wenn die bereits oben genannten Voraussetzungen gelten. Dazu gehört auch die Möglichkeit für Mieter:innen, Warmwasser in ausreichender Menge zu erhalten.

Bei Problemen wie einer zu kalten Wohnung oder einer defekten Heizung hast du als Mieter:in das Recht, deinen Vermieter oder deine Vermieterin darüber zu informieren und eine zeitnahe Lösung zu erwarten. Fällt beispielsweise deine Heizung im Winter aus, hat deine Vermietung ab Kenntnisnahme 3 bis 4 Tage Zeit, den Mietmangel zu beheben und die Heizung wieder in Gang zu setzen. Eine genaue Frist ist hierbei jedoch gesetzlich nicht klar definiert.

Unter Umständen können bei solch schweren Mietmängeln, bei denen die Wohnverhältnisse unzumutbar sind, sogar Mietminderung oder fristlose Kündigung für dich infrage kommen.

Zusammengefasst heißt das für deine Vermietung:

  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion der Heizungsanlage
  • Gewährleistung ausreichender Beheizung der Mietsache
  • Bereitstellung von Warmwasser in ausreichender Menge
  • Zeitnahe Lösung bei Problemen wie kalter Wohnung oder defekter Heizung

Funktioniert die Heizungsanlage und weist keine Mängel auf, deine Heizung wird trotzdem nicht warm, können auch andere Gründe infrage kommen. Vom Entlüften der Heizkörper, was auch der/die Mieter:in in vielen Fällen selbstständig übernehmen kann, bis hin zum hydraulischem Abgleich der Heizungsanlage für eine gleichmäßige Wärmeverteilung in allen Räumen ist vieles denkbar. Ein geeigneter Fachbetrieb kann hier Abhilfe schaffen. Die Kosten trägt dabei in der Regel der/die Vermieter:in.

Pflichten & Rechte von Mieter:innen

Eine grundlegende Heizpflicht per Gesetz gibt es in Deutschland weder für Vermieter:innen noch Mieter:innen. Dennoch hast du als Mieter:in die Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, dass keine fahrlässigen Schäden an der Mietsache entstehen. Dazu zählt unter anderem Schimmelbildung, die etwa dadurch zustande kommt, dass eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in deinen Räumen herrscht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Innentemperaturen in deinen Wohnräumen für eine längere Zeit unter 15 °C fallen.

Somit ist es für dich als Mieter:in durchaus sinnvoll, die Heizung tagsüber auf eine angemessene Temperatur einzustellen, um eine ausreichende Beheizung der Räume sicherzustellen. Nachts kann die Temperatur abgesenkt werden, um Energie zu sparen, jedoch sollte die Wohnung nicht so stark abkühlen, dass es zu gesundheitlichen Problemen oder Feuchtigkeitsschäden kommt.

Zusammengefasst bedeutet das für dich als Mieter:in:

  • Tagsüber angemessene Temperatur einstellen, um ausreichende Beheizung der Räume zu gewährleisten
  • Nachtabsenkung zur Energieeinsparung, jedoch Vermeidung gesundheitlicher Probleme und Feuchtigkeitsschäden
Heizperiode Mietwohnungen: Grafik zu Pflichten der Vermieter:innen
Haspa Insider

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Heizung tauschen | Photovoltaik in Hamburg | Energetische Sanierung
Förderung energetische Sanierung | Solarthermie oder Photovoltaik | Welche Wärmepumpe | Mietminderung

FAQ zu Heizperiode Mietwohnung

Bei welcher Außentemperatur Heizung an?

Je nach Baujahr und energetischem Standard der Immobilie: In der Regel sollte bei Außentemperaturen von etwa 12 bis 15 °C mit dem Heizen begonnen werden, um eine angemessene Raumtemperatur zu gewährleisten.

Heizperiode: Wann sollte man anfangen zu heizen?

Die Heizperiode beginnt in Deutschland in der Regel Anfang Oktober und endet Ende April. Je nach Witterung und Region kann dieser Zeitraum jedoch abweichen. Etwa von September bis Mitte/Ende Mai.

Welche Raumtemperatur muss der/die Vermieter:in garantieren?

Dein:e Vermieter:in muss eine Mindesttemperatur von 20 °C am Tag sowie mindestens 18 °C in der Nacht gewährleisten. Erst wenn die Außentemperaturen so hoch sind, dass diese Temperaturen auch ohne Heizung in der Wohnung gewährleistet sind, darf die Heizung abgeschaltet werden.

Außerhalb der Heizsaison: Was tun, wenn es im Sommer kalt ist?

Auch im Sommer gilt: Fallen die Temperaturen über einen bestimmten Zeitraum unter einen gewissen Punkt, sodass die Mindesttemperatur (20 °C tagsüber / 18 °C nachts) in Wohnräumen nicht mehr ohne Heizung gewährleistet ist, ist der/die Vermieter:in dazu verpflichtet, die Heizung anzustellen.