Zum Inhalt springen

Energetische Sanierung: Förderung im Überblick

Energetische Sanierung Förderung: Architekt:innen über Baupläne in renovierungsbedürftigen Dachgeschoss S-Com / Getty Images / Contributor

Die energetische Sanierung deiner Immobilie erhöht nicht nur ihren Wert und kann sich positiv auf das Klima auswirken, da weniger Emissionen erzeugt werden. Mittel- bis langfristig kannst du durch entsprechende Maßnahmen auch deine Heizkosten senken und Geld sparen. Dem voran stehen jedoch die Investitionskosten für die Sanierungsmaßnahmen. Wie du diese durch gezielte Fördermöglichkeiten senken kannst, erfährst du in diesem Artikel!

Förderfähig? Welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung zählen

Du interessierst dich für eine energetische Sanierung deines Hauses? Super! Denn wenn du in einem sanierungsbedürftigen Altbau lebst, hast du dir sicherlich schon einmal die Frage gestellt, welche Maßnahmen du in Angriff nehmen könntest, um deinen jährlichen Wärmeverbrauch zu senken. Angefangen vielleicht mit dem Austausch der alten Heizung, der Erneuerung von Türen und Fenstern bis hin zu Wärmedämmung des Hauses – sei es die Fassade, der Keller oder das Dach. Unabhängig davon, dass die Einhaltung einer gewissen Reihenfolge bei der Umsetzung solcher Maßnahmen durchaus Sinn ergibt, sind alle diese Maßnahmen staatlich förderfähig. Der Grund: Sie sorgen nicht nur dafür, dass du langfristig deinen Verbrauch senkst und dadurch Heizkosten einsparen kannst, die Maßnahmen kommen auch der Umwelt zugute.

Gerade zu Zeiten der Klimakrise ist ein bedachter Umgang mit den vorhandenen Ressourcen sowie der Einsatz erneuerbarer Energien sinnvoll und durchaus erwünscht. Folgend haben wir dir einmal die Anlaufstellen zusammengefasst, die eine energetische Haussanierung fördern.

BAFA-Förderung: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Eine mögliche Anlaufstelle für eine staatliche Förderung der energetischen Sanierung deines Hauses biete das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei der Sanierung von Wohngebäuden kannst du über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowohl Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagetechnik wie etwa Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie eine Heizungsoptimierung fördern lassen. Auch die Fachplanung und Baubegleitung sind über die BEG förderfähig.

Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle & Heizungsoptimierung

Zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zählen:

  • Die Dämmung von Außenwänden, Dach- und Bodenflächen, Geschossdecken sowie die Erneuerung von Vorhangfassaden
  • Neue Fenster, sprich Ersatz, Erneuerung oder erstmaliger Einbau
  • Neue Außentüren und -tore (ebenfalls Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau)
  • Ersatz / erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, die dem sommerlichen Wärmeschutz dienen

Im Rahmen einer Heizungsoptimierung hast du u. a. folgende Fördergegenstände:

  • Hydraulischer Abgleich & Einstellung der Heizkurve
  • Austausch von Heizungspumpen & Anpassung der Vorlauftemperatur sowie der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur
  • Optimierung von Wärmepumpen
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Niedertemperaturheizkörpern, Flächenheizungen und Wärmespeichern

Die vollständige Liste findest du auf der Seite des BAFA.

Sowohl bei den Einzelmaßnahmen (BEG EM) als auch bei der Heizungsoptimierung bietet dir die BEG einen Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Kosten. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 €. Die Höchstgrenze liegt hier bei insgesamt 30.000 € pro Wohneinheit. Liegt den Sanierungsmaßnahmen ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zugrunde, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Gleichzeitig erhöht sich die Höchstgrenze der förderfähigen Investitionskosten auf 60.000 € je Wohneinheit.

Förderung von Anlagen zur Wärmeerzeugung 

Du willst deine alte Heizung tauschen und deine neue Heizungstechnik fördern lassen? Folgende Maßnahmen werden hier von der BEG gefördert:

  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (wenn anschließende Wärmeerzeugung zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien erfolgt)

Die konkreten Vorgaben und Ausschlusskriterien findest du auf der entsprechenden Seite des BAFA zur Förderung von Heizungsanlagen.

Hier liegt der Grundfördersatz bei 30 %, das Mindestinvestitionsvolumen bei 300 € und die jeweiligen Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten bei 30.000 € für die erste Wohneinheit. Mit steigender Anzahl der Wohneinheiten reduziert sich die jeweilige Höchstgrenze.

Weiterhin können folgende Boni seit 2024 in Anspruch genommen werden:

  • 30 % Einkommensbonus (für selbstnutzende Eigentümer:innen mit bis zu 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr)
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus (ab Januar 2029 sinkt dieser alle 2 Jahre um 3 %)
  • 5 % Effizienzbonus (beim Tausch gegen eine Wärmepumpe, die als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzt oder ein natürliches Kältemittel verwendet)
  • pauschal 2.500 € Emissionsminderungs-Zuschlag für besonders effiziente Biomasseheizungen

Eine Förderhöhe von maximal 70 % ist möglich.

Förderung der Fachplanung und Baubegleitung

Auch die Kosten im Zusammenhang mit Fachplanung und Baubegleitung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen sind durch die BEG förderfähig. Der Fördersatz liegt hier bei 50 % der förderfähigen Ausgaben und ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 € gedeckelt. Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten liegt die Grenze bei 2.000 € pro Einheit und maximal 20.000 €.

Wichtig: Bei allen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder einer Energieeffizienz-Expertin erforderlich!

Energieeffizienzklassen

Kooperationsangebot zur Energieberatung

Die Haspa verhilft dir schneller zum Termin und obendrauf gibt es dank der Kooperation mit RENEWA 150 € Rabatt. Jetzt mehr erfahren!

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Alternativ ist es auch möglich, die Kosten der Sanierung nachträglich steuerlich abzusetzen. Dabei kannst du über 3 Jahre 20 % der Sanierungskosten über deine Einkommenssteuererklärung zurückholen. Die Höchstsumme liegt hier bei 40.000 € pro Wohneinheit. Die Bescheinigungen über die durchgeführten energetischen Maßnahmen reichst du dazu mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt ein.

Auch wenn die Förderung nicht so lukrativ ausfallen mag wie beispielsweise die Fördermöglichkeit der BEG, bietet sich hier der Vorteil, dass keine vorherige Antragstellung notwendig ist. So kannst du auch nachträglich, nach erfolgter Maßnahme, noch einen Teil deiner Investitionskosten zurückerhalten.

Die Maßnahmen müssen hierbei jedoch von Fachunternehmen durchgeführt worden sein und dürfen nicht in Eigenregie vonstattengehen. Weiterhin wichtig:

  • Deine Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt sein
  • Du musst Eigentümer:in der Immobilie sein und diese selbst bewohnen
  • Die technischen Anforderungen nach Energetischer Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) müssen eingehalten werden

Bedenke: Die steuerliche Behandlung hängt auch von deinen persönlichen Verhältnissen sowie den aktuellen und künftigen gesetzlichen Regelungen ab. Weitere Informationen findest du hierzu auf der Seite des BMWK.

Energetische Sanierung Förderung für Hamburger:innen: IFB

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) bietet dir ebenfalls eine Möglichkeit, dein Sanierungsvorhaben regional fördern zu lassen. Wichtig: Du bist antragsberechtigt, wenn du Eigentümer:in bist und das zu sanierende Wohngebäude in Hamburg steht. Dann bieten sich dir hier gleich 6 verschiedene Optionen – 3 Zuschussoptionen sowie 3 Darlehensmöglichkeiten.

IFB Zuschuss für geringintensive Maßnahmen

Zu den geringintensiven Maßnahmen zählen Sanierungsvorhaben, die durch eine optimale Einstellung der bestehenden Heizungsanlage eine Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen zur Folge haben. In diesem Falle handelt es sich dabei konkret um die Förderung eines hydraulischen Abgleiches nach Verfahren B. Aber auch Umfeldmaßnahmen wie etwa ein Austausch von Zirkulations- und Umwälzpumpen oder die Dämmung von Wärmeverteilleitungen zählen dazu.

Foraussetzung hierbei: Es muss sich um ein Wohngebäude handeln und die Heizungsanlage muss mindestens 5 Jahre alt sein und darf nicht älter als 20 Jahre sein. Weiterhin muss die Anlage nach Abschluss der Maßnahmen noch mindestens 2 Jahre weiterbetreieben werden. Dann locken 15 % Förderung

Zuschuss für Wärmeschutz im Bestandsgebäude

Du verfügst über einen Altbau, dessen Baugenehmigung bereits älter als 20 Jahre ist und bei dem eine Wärmedämmung der Außenwände oder des Daches nötig wird? Perfekt. Auch der Austausch alter Fenster wird im Rahmen dieser Fördermöglichkeit der IFB gefördert.

Pluspunkt hier: Möchtest du die Förderung der baulichen Maßnahmen an deiner Gebäudehülle auch mit anderen Förderprogrammen wie etwa von BAFA oder KfW kombinieren, ist das grundsätzlich möglich. Schau für weitere Informationen und die explizieten Förderrichtlinien am besten direkt bei der IFB vorbei.

IFB Zuschuss zur erneuerbaren Wärme

Du willst deine alte Heizung tauschen und auf erneuerbare Energien umsteigen? Dann ist diese Fördermöglichkeit der IFB für dich möglich. Gefördert wird hier:

  • Die Installation einer Wärmepumpe (sowohl im Neubau als auch im Bestand)
  • Erschließung von Wärmequellen
  • Solarthermie und Heizungsmodernisierung
  • Bioenergie-Anlagen
  • Wärmeverteilnetzwerke
  • Wärmespeicher (ab einem Speichervolumen von 4 Kubikmetern)

Entscheidest du dich beispielsweise für eine elektrisch betriebene Grundwasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe kannst du mit einem Zuschuss von mindestens 5.000 € rechnen (125 € je kW Nennwärmeleistung). Oder wählst du eine Anlage, die zur Nutzung Wärme aus Abwasser nutzt, erhältst du einen Zuschuss über 20 % der notwendigen Investitionskosten.

Weitere Förderkonditionen findest du auf der Seite IFB Erneuerbare Wärme.

Darlehen der IFB erhalten

Bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank hast du die Wahl zwischen einem der genannten Zuschüsse für deine energetische Sanierungsmaßnahme oder du entscheidest dich für ein Darlehen – einen zinsgünstigen Kredit. Hier hast du folgende Auswahl:

  • IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen
  • IFB-Modernisierungsdarlehen
  • IFB-WEGfinanz

Hier sind je nach gewähltem Darlehen unterschiedlich hohe Kreditsummen möglich. Der Zinssatz orientiert sich dabei an der Entwicklung des Kapitelmarktes. Für das Energiedarlehen für Einzelmaßnahmen beträgt der derzeitige Zinssatz 2 % und wird für 15 Jahre festgeschrieben (Stand: 14.02.24). Die konkreten Kontitionen findest du auf der jeweiligen Seite der IFB.

Energetische Sanierung Förderung: Zwei Männer mit einem Bauplan in der Hand
S-Com / Getty Images/ DSV

Zuschüsse & Förderkredite der KfW

Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) lockt mit Fördermöglichkeiten. Dabei handelt es sich beispielsweise um einen Kredit mit Tilgungszuschuss – wie beim KfW-Förderprogramm 261. Dieser Förderkredit über bis zu 150.000 € je Wohneinheit ab 1,25 % effektivem Jahreszins (Stand: 14.02.24) für Sanierung und Kauf richtet sich an Hauseigentümer:innen, die ihre Immobilie zu einem Effizienzhaus sanieren wollen. Ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 % sind hier möglich.

Ein Förderkredit für Strom und Wärme ist der KfW-Kredit 270. Dieser richtet sich an Personen, die Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Strom – z.B. Photovoltaik, Wasser, Wind oder Biogas – in Erwägung ziehen. Dieser Kredit ist ab 5,21 % effektivem Jahreszins (Stand: 14.02.24) verfügbar.

Hinweis: Ab voraussichtlich 27.02.24 kannst du dich als Privatperson auch für die neue Heizungsförderung registrieren. Hierbei handelt es sich um den KfW-Zuschuss 458 – ein Zuschuss bis zu 23.500 € für den Kauf sowie Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung. Wichtig hier ist, dass du Eigentümer:in bist und das Einfamilienhaus selbst nutzt.

Möchtest du dich über die genauen Konditionen der KfW-Förderkredite informieren, schau direkt mal bei bei der Haspa vorbei und vereinbare unverbindlich einen Beratungstermin.

Haspa als Partnerin mit der LBS-Modernisierung

Weiterhin kannst du die Haspa jedoch auch als Modernisierungspartnerin gemeinsam mit der LBS kontaktieren. Im Rahmen einer energetischen Modernisierung deiner Immobilie, kannst du dich hier bereits im Vorfeld informativ beraten lassen.

Schau dazu einafch bei „Haspa Modernisieren“ vorbei und berechne direkt deine Modernisierungskosten. Mit dem Modernisierungskosten-Check ermittelst du die voraussichtlichen Kosten und gewinnst direkt einen Überblick, wie viel Energie und CO2 du voraussichtlich durch geeignete Maßnahmen einsparen kannst. Du hättest gerne mehr Informationen? Gar kein Problem! Vereinbare am besten direkt einen unverbindlichen Beratungstermin.

Darf es noch etwas mehr Nachhaltigkeit sein?

Energetische Sanierung ist eine sehr gute Möglichkeit, um nachhaltiger zu leben. Was das konkret für Maßnahmen beinhalten kann, erfährst du in unseren anderen Artikeln!

Sanierungspflicht Eigentümerwechsel | Kellerdämmung | Dachdämmung Kosten |
Solarthermie oder Photovoltaik | Heizung tauschen | Wärmedämmung Fenster