⍟ Letztes Update: Juli 2026. Unsere Artikel bleiben aktuell, damit du jederzeit bestens informiert bist.
Short Facts: Förderung für energetische Sanierung
- Neues Gesetz: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das alte GEG (Heizungsgesetz) ab. Die pauschale 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ist entfallen.
- „Bio-Treppe“ statt Verbot: Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Ab 2029 müssen diesen Heizungen jedoch stufenweise klimafreundliche Brennstoffe beigemischt werden.
- Heizungstausch (KfW): Ab dem 21.7.2026 sinken die maximal anrechenbaren Kosten für die erste Wohneinheit auf 28.000 €. Die maximale Förderung liegt regulär bei 70 %, kann für einkommensschwächere Haushalte (bis 40.000 € inkl. Familienzuschlag) nun aber auf bis zu 80 % steigen.
- Dämmung & Fenster (BAFA): Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegt die Grenze der anrechenbaren Kosten weiterhin bei 30.000 € (bzw. 60.000 € mit Sanierungsfahrplan). Du erhältst 15 % Grundförderung und 5 % Extra-Bonus mit iSFP.
- Hamburg-Bonus: Die IFB Hamburg bietet regionale Zuschüsse, die sich oftmals mit Bundesmitteln (BAFA/KfW) kombinieren lassen.
Inhalte im Überblick
Förderung für energetische Sanierung: Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Du hast ein Haus geerbt oder interessierst dich generell für eine energetische Sanierung im Altbau und Bestand? Super! Denn wenn du in einer sanierungsbedürftigen Immobilie lebst, hast du dir sicherlich schon einmal die Frage gestellt, welche Maßnahmen du in Angriff nehmen kannst, um deinen jährlichen Wärmeverbrauch zu senken.
Angefangen mit dem Austausch der alten Heizung, der Erneuerung von Türen und Fenstern bis hin zu Wärmedämmung des Hauses – sei es die Fassade, der Keller oder das Dach. Unabhängig davon, dass die Einhaltung einer gewissen Reihenfolge bei der Umsetzung solcher Sanierungsmaßnahmen durchaus Sinn ergibt, sind alle diese Maßnahmen staatlich förderfähig. Der Grund: Sie sorgen nicht nur dafür, dass du langfristig deinen Verbrauch senkst und dadurch Heizkosten einsparen kannst, die Maßnahmen kommen auch der Umwelt zugute.
Gerade zu Zeiten der Klimakrise ist ein bedachter Umgang mit den vorhandenen Ressourcen sowie der Einsatz erneuerbarer Energien sinnvoll und durchaus erwünscht. Folgend haben wir dir einmal die Anlaufstellen zusammengefasst, die eine energetische Haussanierung fördern.
Förderprogramm des BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle & Heizungsoptimierung
Eine mögliche Anlaufstelle für die Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Über das BAFA kannst du Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie eine Heizungsoptimierung (ohne Heizungstausch) fördern lassen. Auch die Fachplanung und Baubegleitung sind förderfähig.
Zu den Einzelmaßnahmen (BEG EM) zählen unter anderem:
- Die Dämmung von Außenwänden, Dach- und Bodenflächen, Geschossdecken
- Neue Fenster, Außentüren und -tore
- Ersatz / erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen
- Hydraulischer Abgleich, Einstellung der Heizkurve & Austausch von Heizungspumpen
Sowohl bei Maßnahmen an der Gebäudehülle als auch bei der Heizungsoptimierung bietet dir das BAFA einen Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Kosten. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 €. Die Höchstgrenze für die anrechenbaren Kosten liegt bei 30.000 € pro Wohneinheit.
Tipp: Liegt den Sanierungsmaßnahmen ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zugrunde, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Gleichzeitig verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Investitionskosten auf 60.000 € je Wohneinheit.
Die vollständige Liste findest du auf der Seite des BAFA.
Zuschüsse & Förderkredite der KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) lockt mit lukrativen Zuschüssen für den Heizungstausch sowie mit Förderkrediten für Komplettsanierungen. Auch hier gab es zuletzt weitreichende Anpassungen.
Heizung modernisieren (KfW 458): Neue Konditionen ab 21.7.2026
Die KfW verantwortet die Heizungsförderung für Privatpersonen. Seit dem 21.7.2026 gelten angepasste Fördersätze und neue Obergrenzen:
- Grundförderung: Bleibt bei 30 % für alle förderfähigen Heizungsanlagen.
- Neuer Förderhöchstbetrag (Kappungsgrenze): Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken von 30.000 € auf 28.000 €. Wichtig: Dieser Deckel reduziert sich ab dem 1.2.2027 halbjährlich um weitere 750 €.
- Klimageschwindigkeitsbonus: Dieser beträgt nun 16 % (vorher 20 %) und sinkt ab dem 1.2.2027 ebenfalls halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
- Gestaffelter Einkommensbonus: Der bisherige pauschale Einkommensbonus wurde differenziert. Für Selbstnutzer:innen mit einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € gibt es 40 %, bis 40.000 € sind es 30 % und bis 50.000 € winken noch 10 %.
- Neuer Familienzuschlag: Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die Grenze für das Haushaltsjahreseinkommen beim Einkommensbonus einmalig um 10.000 €.
- Gestrichene Boni: Der Effizienzbonus (5 %) sowie der pauschale Emissionsminderungszuschlag für Biomasse (2.500 €) entfallen ersatzlos.
- Maximalförderung: Die Förderhöhe aller Boni liegt regulär bei maximal 70 %. Neu ist: Für Selbstnutzer:innen mit einem Einkommen bis 40.000 € (unter Berücksichtigung des Familienzuschlags) kann die Förderung auf bis zu 80 % steigen!
Ausblick 2027: Ab dem 1. Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus geplant. Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt wurden, erhalten dann nur noch 15 % Grundförderung.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261)
Willst du deine Immobilie umfassend sanieren, bietet die KfW zinsverbilligte Förderkredite von bis zu 150.000 € je Wohneinheit an. Auch hier greifen die Sparmaßnahmen des Bundes: Die Tilgungszuschüsse für Komplettsanierungen wurden pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert. Zudem entfällt der 5-prozentige Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) komplett. Ein kleiner Trost: Der Bonus für Serielles Sanieren (5 %) wurde ausgeweitet und gilt künftig auch für die Effizienzhaus-Stufe 70 EE.
Möchtest du dich über die genauen Konditionen der KfW-Förderkredite informieren, schau direkt mal bei bei der Haspa vorbei und vereinbare unverbindlich einen Beratungstermin.
Energetische Sanierung Förderung für Hamburger:innen: IFB
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bietet dir als Eigentümer:in einer Hamburger Immobilie großartige Möglichkeiten, dein Sanierungsvorhaben regional fördern zu lassen. Schau für ausführliche Informationen und die expliziten Förderrichtlinien am besten direkt bei der IFB vorbei.
IFB Zuschuss für geringinvestive Maßnahmen
Zu den geringinvestiven Maßnahmen zählen Sanierungsvorhaben zur Heizungsoptimierung, wie ein hydraulischer Abgleich (Verfahren B) oder der Austausch von Zirkulationspumpen bei über 5 Jahre alten Heizungen. Hier locken 15 % Förderung, was einem maximalen Zuschuss von bis zu 3.000 € pro Wohneinheit entspricht.
Zuschuss für Wärmeschutz im Bestandsgebäude
Gefördert wird unter anderem die Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern, Kellerdecken oder der Austausch von alten Fenstern gegen moderne Wärmeschutzverglasung. Neben Zusatzförderungen für ökologische Dämmstoffe gibt es einen attraktiven Modernisierungsbonus: Werden mindestens 3 Bauteilgruppen gleichzeitig saniert, erhöht sich die Förderung um 20 %, bei 4 Maßnahmen sogar um 30 %.
Ein weiterer großer Pluspunkt: Diese Hamburger Förderung lässt sich in der Regel problemlos mit den BAFA- und KfW-Programmen auf Bundesebene kombinieren! Mehr Infos findest du beim Wärmeschutz der IFB.
Hamburger Heizungsförderung (Erneuerbare Wärme)
Du willst auf eine Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Wärmenetz umsteigen? Die IFB fördert im Modul „Erneuerbare Wärme“ unter anderem Wärmepumpen und deren direkte Umfeldmaßnahmen.
Wichtige Info (Stand 2026): Beachte, dass einzelne Fördermodule wie die Unterstützung von Hausanschlussleitungen oder Wärmenetzen im Quartier derzeit bis zum 31.12.26 pausiert sind (Neuanträge sind hier vorerst nicht möglich). Nähere Informationen gibt es bei der Hamburger Heizungsförderung.
Wichtiger Förderhinweis 2026 zur Kombination: Die Hamburger Zuschüsse lassen sich grundsätzlich gut mit den Bundesförderungen (BAFA/KfW) verknüpfen. Da sich die genauen Förderbedingungen jedoch ständig weiterentwickeln, lohnt sich ein genauer Fördercheck im Einzelfall!
Darlehen der IFB Hamburg
Zusätzlich zu den Zuschüssen bietet die IFB zinsgünstige Kredite zur Finanzierung an:
- Das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen fördert Sanierungen an der Gebäudehülle oder den Einbau von erneuerbaren Energien (wie Wärmepumpen) mit Summen von 10.000 € bis zu 75.000 € – bei einem auf 15 Jahre festgeschriebenen Zinssatz von 2 %.
- Das reguläre IFB-Modernisierungsdarlehen für Instandsetzungen bis 25.000 €.
- Das unkomplizierte WEGfinanz-Darlehen für Wohnungseigentümergemeinschaften. Es ermöglicht Darlehen von 5.000 € bis 35.000 € je Wohnungseigentümer:in und kommt komplett ohne Grundschuldeintragung aus.

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
Alternativ ist es auch möglich, die Kosten der Sanierung unbürokratischer nachträglich steuerlich abzusetzen. Dabei kannst du über 3 Jahre verteilt 20 % der Sanierungskosten über deine Einkommensteuererklärung zurückholen. Die Höchstsumme liegt hier bei 40.000 € pro Wohneinheit.
Auch wenn die Förderung auf den ersten Blick nicht so flexibel ausfallen mag wie ein Sofort-Zuschuss, bietet sich der Vorteil, dass keine langwierige vorherige Antragstellung notwendig ist. Wichtig: Deine Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt sein, du musst sie selbst bewohnen und die Arbeiten müssen zwingend von Fachunternehmen durchgeführt werden. Eine gleichzeitige Kombination der steuerlichen Abschreibung mit BAFA- oder KfW-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme ist nicht zulässig.
Bedenke: Die steuerliche Behandlung hängt auch von deinen persönlichen Verhältnissen sowie den aktuellen und künftigen gesetzlichen Regelungen ab. Weitere und aktuelle Informationen findest du hierzu auf der Seite des BMWK.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur energetischen Sanierung 2026
Gibt es noch ein Verbot von neuen Gas- und Ölheizungen?
Nein. Durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde die Vorgabe gestrichen, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Eigentümer:innen haben wieder die freie Wahl und dürfen klassische Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen einbauen. Einzige Bedingung: Ab dem 1.1.2029 müssen stufenweise klimafreundliche Brennstoffe beigemischt werden (die sogenannte „Bio-Treppe“ ab 10 % in 2029 bis zu 60 % in 2040).
Wie hoch ist die maximale Förderung für eine neue Heizung?
Der Kostendeckel (die maximal förderfähigen Kosten) für den Heizungstausch liegt ab dem 21.7.2026 bei 28.000 € für die erste Wohneinheit. Die Summe aller Förder-Boni ist regulär auf maximal 70 % gedeckelt. Eine wichtige Neuerung gibt es für selbstnutzende Eigentümer:innen mit geringerem Einkommen: Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 € (unter Berücksichtigung des neuen Familienzuschlags), kann der Fördersatz sogar auf bis zu 80 % steigen.
Gilt die 28.000 € Grenze auch für neue Fenster und Dämmung?
Nein, hier muss strikt getrennt werden: Die 28.000 € Obergrenze gilt exklusiv für den Heizungstausch über die KfW. Für Dämmungsmaßnahmen, neue Fenster oder Türen über das BAFA liegt die Grenze für die anrechenbaren Kosten weiterhin bei 30.000 € pro Wohneinheit und verdoppelt sich sogar auf 60.000 €, wenn du einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen kannst.
Bekomme ich den 5 % iSFP-Bonus auch für meine neue Heizung?
Nein. Den 5-prozentigen Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es nur beim BAFA für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) und für die Heizungsoptimierung. Beim reinen Heizungstausch über die KfW gibt es diesen Bonus nicht.
Lassen sich die IFB-Hamburg-Fördermittel mit der Bundesförderung kombinieren?
Ja, grundsätzlich lassen sich die Hamburger Fördergelder der IFB gut mit den Zuschüssen von BAFA und KfW kombinieren. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung) ist das meist problemlos möglich. Beim Heizungstausch musst du genauer hinsehen: Wenn du bei der KfW Anspruch auf sehr hohe Bonus-Förderungen hast, schließen sich die ergänzenden Zuschüsse der IFB teilweise aus. Ein genauer Check vor Antragsstellung ist hier ratsam.
Weitere Infos zu Sanierungsthemen
Alles rund um energetische Sanierung findest du unter der Kategorie Immobilien auf dem Haspa Insider. Oder schau dir einfach mal die folgenden Artikel an:
Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel | Lohnt sich eine Sanierung? | Dämmung oberste Geschossdecke
Hinweis: Die Welt der Gesetze und Fördergelder ist ständig in Bewegung. Wir recherchieren alle Inhalte mit größter Sorgfalt, können jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen. Die Informationen dienen reinen Orientierungszwecken und ersetzen keine individuelle Fachberatung durch zertifizierte Energieeffizienz-Expert:innen, Steuerberater:innen oder die offiziellen Prüfungen durch KfW, BAFA und IFB.






